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Wird der bayrische Landtag den Gedanken des "Raums der Freiheit" (KOM (2002) 247) mit "Garantien für die Achtung (...) der Menschenrechte" in Europa (Fundamental Rights Agency) fördern?

 

Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 16. Oktober 2005

Bayerischer Landtag
Ausschuss für Eingaben und Beschwerden
Maximilianeum
D-81627 München


Betreff: Eingabe (Petition) P II 2/VF.0593.15 Verabschiedung von einem Informationsfreiheitsgesetz und verfassungsrechtliche Verankerung des Zugangs zu Informationen der öffentlichen Verwaltung

 

Sehr geehrte Damen und Herren,  

Ich beziehe mich auf das in Artikel 17 des Grundgesetzes garantierte Petitionsrecht: "Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden." und Artikel 1 (1) des Gesetzes über die Behandlung von Eingaben und Beschwerden an den Bayerischen Landtag vom 9. August 1993 (GVBl. S. 544): "Das Recht, sich schriftlich mit Eingaben und Beschwerden (Petitionen) an den Bayerischen Landtag zu wenden, damit dieser die vorgetragene Angelegenheit überprüfe, steht jeder Person zu, unabhängig von ihrem Wohnort und ihrer Staatsangehörigkeit." Im Bund hat der Bundestagspräsident meine Petition am 22.12.04 an den Bundeskanzler zur Berücksichtigung überwiesen und der Bundestag hat - wie von mir vorgeschlagen - ein Gesetz verabschiedet gegen den Widerstand der Regierung. Alle anderen Bundesländer ohne Informationsfreiheitsgesetze, d. h. Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen-Anhalt , Hamburg, Bremen, das Saarland, Niedersachsen, Sachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz haben entsprechende Petitionen von mir angenommen. Ich habe von 1978 bis 1982 in Bayern gewohnt, unter Franz-Josef Strauß seiner Herrschaft gelitten und weiß deshalb, dass Bayern bei der Informationsfreiheit zur zivilisierten Welt aufschließen sollte.

Die Informationsfreiheit macht das Verwaltungshandeln transparenter, indem Bürger Zugang zu behördlichen Dokumenten und Informationen bekommen. Die demokratischen Beteiligungsrechte der Bürger werden gestärkt gemäß dem Leitprojekt des Programms Moderner Staat - moderne Verwaltung unter Berücksichtigung des Datenschutzes. Dieses Bürgerrecht wird im Informationszeitalter als Teil der Demokratie verstanden und ist in über 60 Staaten der Welt verwirklicht. In mehr als der Hälfte dieser Staaten z. B. Brandenburg (Art. 21 (4)) ist dieses Grundrecht in der Verfassung verankert.

Deutschland ist in 12 von 16 Bundesländern (d. h. mehr als 70 % der Bevölkerung) bisher das einzige bedeutende Land der EU, Europas, der OSZE, der OECD sowie aller entwickelten zivilisierten Länder ohne Informationsfreiheitsgesetz in Gemeinden, Kreisen und Landesebene.

Die Informationsfreiheit (einschließlich des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung) ist Teil der Meinungsfreiheit und durch international anerkannte Menschenrechte speziell des Artikel 19 des Internationaler Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPbürgR, BGBl. 1973 II S. 1534) geschützt. Diesem Pakt ist Deutschland beigetreten, verletzt ihn aber bisher in 12 Bundesländern.

Überall in Europa wurde auf der Basis der Empfehlung 81 (19) des Europarats aus dem Jahre 1981 die Informationsfreiheit eingeführt, beispielsweise fehlt auf dem Balkan nur noch Montenegro. Werden deutsche Bundesländer auch vom letzten Balkanland überholt werden? Werden in Europa übliche Standards von Bürgerfreundlichkeit in deutschen Bundesländern eine Chance haben?

Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union enthält die Informationsfreiheit in Artikel 42, das kostenlose Klagerecht in Artikel 43 (Ombudsmann) und das Recht auf begründete Antworten innerhalb angemessener Zeit in Artikel 41 (1) für Bürger.

Sowohl Hongkong als auch Shanghai haben die Informationsfreiheit eingeführt um Investoren anzulocken. Dies ist ein Test für Pläne in ganz China, eine der am schnellsten expandierenden wirtschaftlichen Wachstumsregionen in der Welt, die Informationsfreiheit einzuführen. Wird es in einigen Jahren Informationsfreiheit in China aber nicht in deutschen Bundesländern geben? Ist die deutsche Ministerialbürokratie starrer und weniger flexibel als die Kader der chinesischen Kommunistischen Partei? Kanzler Schröder hat im Sommer 2002 der Industrie zuliebe das Informationsfreiheitsgesetz gestoppt um weniger Probleme mit der Wirtschaft vor der Wahl zu haben. Aber haben die Teile der deutschen Wirtschaft (z. B. BDI), die dem Informationsfreiheitsgesetz kritisch gegenüberstehen, überhaupt kapiert um was es geht?

Die UN, OSZE und AOS bestätigten in ihrer gemeinsamen Erklärung vom 6.12.2004, dass der Zugang zu amtlichen Dokumenten ein Menschenrecht ist:

The right to access information held by public authorities is a fundamental human right which should be given effect at the national level through comprehensive legislation (for example Freedom of Information Acts) based on the principle of maximum disclosure, establishing a presumption that all information is accessible subject only to a narrow system of exceptions.

Ich begrüße, dass die OSZE sich im Jahr 2005 auf die Informationsfreiheit konzentrieren wird und alle OSZE Staaten einschließlich Deutschland beobachten wird. Auch der Europarat wird im Zusammenhang mit einem Besuch des Menschenrechtsbeauftragten in Deutschland im Jahre 2005: http://wkeim.bplaced.net/files/coe-031128.htm und eines Surveys über Informationsfreiheit Deutschland beobachten.

In Deutschland wurde ein Informationsfreiheitsgesetz seit 1998 von den von der Wählermehrheit getragenen Koalitionsparteien versprochen. Durch den "Aufstand der Amtsschimmel" wurde die Ausarbeitung des Gesetzes 7 Jahre lang verzögert. Die Koalitionsparteien haben dieses Gesetz deshalb selber erarbeitet und am 17. Dezember 2004 (BT Drs. 15/4493) in den Bundestag eingebracht. Am 3.6.05 wurde das Gesetz im Bundestag beschlossen (Plpr 15/179). Dieses Gesetz ist nur für die Bundesverwaltung und daher nicht zustimmungspflichtig. Am 8.6.05 hat der Bundesrat diesem Gesetz zugestimmt. In Schleswig-Holstein haben die 2 Abgeordneten der dänischen Minderheit trotz der Untätigkeit der Regierung schließlich eine Mehrheit dafür bekommen. Auch in Berlin und im Bund wurde trotz des Widerstandes der Verwaltung und der Regierungen die Informationsfreiheit durch das Parlament vorangebracht. Geben Sie den Bayern dieses Grund- und Menschenrecht.


In der Anlage 1 wird der Grund- und Menschenrechtscharakter des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung (Informationsfreiheit) hergeleitet. Mehr als 60 Staaten haben Informationsfreiheitsgesetze verabschiedet und viele Staaten haben dieses Recht in der Verfassung als Grundrecht aufgenommen: In Schweden - mit der längsten Tradition seit 1766 - ist die Informationsfreiheit in der Verfassung  (Chapter 2, Article 1 Paragraph (1), 2)) verankert. Auch in vielen anderen Ländern wie z. B. Albanien (Art. 23), Belgien (Art. 32), Brandenburg (Art. 21 (4)), Bulgarien (Art. 41), Estland (Art. 44), Finnland (Verfassung, Section 12), Niederlanden (Art. 110), Mazedonien (Art. 16), Georgia (Art. 41), Litauen (Art. 25), Moldawien (Art. 34), Polen (Art. 61), Rumänien (Art. 31), Russische Föderation (Art. 29)Slowenien (Art. 39), Slowakei (Art. 26), Tschechien (Art. 17), Ungarn (Art. 61), Weißrussland (Art. 34), Portugal (Art. 268), Spanien (Art. 105 b), Argentinien (Art. 43), Nepal (Art. 16), Malawi (Art. 37), Thailand (Sec. 58)Tansania (Art. 18(2)), Mosambik (Art. 74), der südafrikanische Republik (Sec. 16), Panama (Art. 42,43,44), Peru (Art. 200(3)) und den Philippinen (Art. III, Sec. 7) ist das Recht auf Zugang zu amtlicher Information verfassungsrechtlich garantiert. Das gilt auch für die Charta der EU (Art. 42). Deshalb rege ich zusätzlich an, den Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung - wie in der Verfassung Brandenburgs - in der Verfassung zu verankern. Wird der bayrische Landtag den Gedanken des "Raums der Freiheit" (KOM (2002) 247) mit "Garantien für die Achtung (...) der Menschenrechte" in Europa (Fundamental Rights Agency) fördern? zu verankern. Außerdem möchte ich anregen, dass der Landtag Bayerns der Landesregierung eine Initiative im Bundesrat aufträgt, die den Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung ins Grundgesetz aufzunehmen. In der Verfassungskommission von Bund und Ländern im Jahre 1993 im Zuge der Diskussion um eine Änderung des Grundgesetzes im Rahmen der Wiedervereinigung war dafür schon eine Mehrheit vorhanden, allerdings wurde die notwendige zweidrittel Mehrheit damals noch nicht erreicht (BT Drucksache 12/6000, Kapitel 3.4).

Den Deutschen wird dieses Grundrecht der EU-Charta/Menschenrecht in Bayern in Gemeinden, Kreisen und der Länderverwaltung vorenthalten. Im Bund hat sich die Verwaltung und Regierung 7 Jahre lang der Ausarbeitung eines Informationsfreiheitsgesetzes verweigert (Aufstand der Amtsschimmel). Das von den Koalitionsfraktionen verabschiedete Gesetz erreicht internationale Standards des maximalen Zugangs und der minimalen Ausnahmen nicht, siehe Anlage 3: Empfehlung Rec (2002) 2 des Ministerausschusses an die Mitgliedstaaten zum Zugang zu amtlichen Dokumenten. Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig-Holstein (Beschluss 22. Juni 2005, Az: 4 LB 30/04) stuft Gesetzesverstöße (Verkauf von Mogelpackungen) als Betriebsgeheimnis ein: ""Weil der Verbraucherschutz kein Rechtsgut von Verfassungsrang ist, muss er grundsätzlich hinter von Art. 14 GG (Eigentumsrecht) geschützten Rechtspositionen zurücktreten und kann auch im vorliegenden Einzelfall die Belange der betroffenen Unternehmen nicht überwiegen." Damit wurde Akteneinsicht gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz von Schleswig-Holstein abgelehnt. Das ist weder für das Oberverwaltungsgericht noch für Deutschland eine gute Reklame. Dies zeigt, dass eine einfaches Gesetz nicht aussreicht und eine Verankerung des allgemeinen Aktenzugangs in der Verfassung von Bayern sinnvoll ist. Laut Bundesverfassungsschutzgesetz § 4 (2) zählen "Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung (FDGO) im Sinne dieses Gesetzes (...): g) die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte". Da die allgemeinen Akteneinsicht im Grundgesetz fehlt, ist es notwendig dieses Menschenrecht in der Verfassung Bayerns zu verankern, um Bayern nicht schlechter zu stellen, als Bürger in anderen zivilisierten Staaten. Damit wird Bayern sich dem "Raums der Freiheit" (KOM (2002) 247) mit "Garantien für die Achtung (...) der Menschenrechte" in Europa annähern und nicht lenger ein Fremdkörper sein.


Da der erste Direktor des Deutsche Institut für Menschenrechte Percy MacLean zurücktreten musste, weil er auch (wie vom Europarat in Recommendation No. R (97) 14 und den VN in der Resolution 48/134 of  20. Dezember 1993 gewünscht) Menschenrechte in Deutschland thematisieren wollte, habe ich Menschenrechtsverletzungen Deutschlands eben selber untersucht (siehe Anlage 2). Beispielsweise sind Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte für deutsche Gerichte nicht zwingend: 2 BvR 1481/04. Damit verstößt Deutschland gegen Artikel 46 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte (EMRK): "Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in allen Rechtssachen, in denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des Gerichtshofs zu befolgen." Dieser Verstoß gegen die EMRK hat beim Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und der internationalen Öffentlichkeit für Aufsehen gesorgt und u. a. zu Anfragen aus Russland und der Türkei geführt, ob die nun auch Menschenrechte verletzen dürfen. Deutschland ist das einzige Land in Europa, das sich gegen Empfehlung Recommendation (85) 13 des Europarats Vorbehalte, einen unabhängigen Ombudsmann zu erwägen. Dieser Ombudsmann sollte die generelle Kompetenz haben, zu untersuchen und seine Meinung zu Fragen von Menschenrechten abzugeben. Die Aarhus Konvention gibt der Öffentlichkeit Rechte und auferlegt den Teilnehmern und Verwaltungen Pflichten bezüglich des Zugangs zu Informationen über Umweltdaten. Weiter werden die Beteiligung der Bürger und Zugang zu Rechtsmitteln berührt. Deutschland hat diese Konvention nicht ratifiziert (April 2005) und erklärte Einwände. Eine Abweisung der Verfassungsbeschwerde vom 18.8.05 kann auch gegenüber den VN Nationen und der internationalen Öffentlichkeit den Nachweiß einer Menschenrechtsverletzung erbringen, der die Voraussetzung für eine Klage beim Menschenrechtsausschuss der VN ist. In Österreich und der tschechischen Republik (Artikel 10) haben Menschenrechte Verfassungsrang. In den Verfassungen Spaniens (Art. 96) und Frankreichs (Art. 55) sind internationale Verträge vorrangig. Auch in der Schweiz sind Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte integraler Teil der Rechtsprechung. Norwegen und Britannien (England) sichern den Vorrang der Menschenrechte durch eigene Gesetze.

Überall in Europa zuletzt in Nordrhein-Westfalen (2001 mit den Stimmen der CDU), der Türkei (2003), Schweiz (2004) und Serbien (2004) haben auch konservative Parteien bei der einstimmigen Verabschiedung mitgewirkt und zumindest nicht gegen das Bürger- und Menschenrecht der Informationsfreiheit gestimmt.

Das Wichtigste Argument für die Einführung der Transparenz staatlichen Handelns mit Hilfe der Informationsfreiheit ist das Vertrauen in den Staat zu stärken.  Misstrauen kann abgebaut werden. Der "Transparency"-Chef Peter Eigen sagte "Nach einer internationalen Umfrage wird auch in Deutschland die politische Klasse für am wenigsten glaubwürdig gehalten." Bei manchen Wahlen ist die "Partei" der Nichtwähler auf dem Marsch von der relativen zur absoluten Mehrheit. Antidemokratische Tendenzen und Unmut breiten sich aus. Deshalb wäre es unverantwortlich auf die überall in Europa erprobte vertrauensschaffende Informationsfreiheit zu verzichten.

Bei der letzten Behandlung und Abweisung eines Vorschlages zur Verabschiedung eines Informationsfreiheitsgesetzes kamen viele der hier aufgeführten Argumente - insbesondere der Menschenrechtscharakter - nicht zur Sprache, insbesondere dass Bayern hier sowohl hinter den Balkan und die Türkei zurückgefallen ist.

Leider unterdrückt die Verwaltung das total und das ist in Deutschland im Gegensatz zu anderen Ländern Europas zu wenig bekannt. Ein Beispiel dafür: Da der erste Direktor des Deutsche Institut für Menschenrechte Percy MacLean zurücktreten musste, weil er auch (wie vom Europarat in Recommendation No. R (97) 14 und den VN in der Resolution 48/134 of  20. Dezember 1993 gewünscht) Menschenrechte in Deutschland thematisieren wollte, habe ich Menschenrechtsverletzungen Deutschlands eben selber untersucht (siehe Anlage 1). Diese für mich überraschend lange Liste wurde von keinem der 14 angeschriebene offiziellen Stellen beantwortet. Viele davon sind Ihrem Namen nach den Menschenrechten verpflichtet. Die Einführung der Informationsfreiheit kann Menschenrechtsverletzungen verringern.

Verwaltungen in aller Welt wollen sich nicht gerne in die Karten schauen lassen und versuchen deshalb die allgemeine Akteneinsicht zu erschweren. Dabei beziehe ich mich auch auf mehr als 200 Jahre Erfahrung mit der Informationsfreiheit in Schweden. Die schwedische Verwaltung hat ihren Widerstand nicht aufgegeben. Das schwedische Parlament kommt zum Ergebnis, dass man streng sein muss: "Doch die Vorschriften sind so deutlich abgefasst, die Einsichtnahme des Ombudsmannes des Reichstags so streng und die Tradition so alt, dass diesem Widerstand im Ernstfall nicht nachgegeben wird". Mir scheint diese Frage ist geradezu ein Lackmustest, der das Kräfteverhältnis beschreibt und zeigt ob ein Parlament stark genug ist Bürgerrechte durchzusetzen.

Stellen Sie das Bürgerrecht der Informationsfreiheit über parteipolitische Überlegungen, damit endlich auch in den Bundesländern das Menschenrecht der Informationsfreiheit respektiert wird. Damit werden auch die Bundesländer in Deutschland den Anschluss an die internationale Entwicklung finden und vermeiden hinter Bananenrepubliken zurückzufallen und der Schandfleck der zivilisierten Staaten zu bleiben.

Ich sehe der Verabschiedung eines Informationsfreiheitsgesetzes entgegen.

Mit freundlichen Grüßen 

Walter Keim
Informationsfreiheitsgesetz ohne Wenn und Aber: http://wkeim.bplaced.net/files/ifg-anhoerung.htm
Wer lädt den Menschenrechtsbeauftragten des Europarats nach Deutschland ein:
http://wkeim.bplaced.net/files/coe-031128.htm 
Wird die OSZE die Informationsfreiheit fördern? :
http://wkeim.bplaced.net/files/osce-050106.htm

Kopie:

Anlage:

  1. Verfassungsbeschwerde Informationsfreiheit 18.8.05: http://wkeim.bplaced.net/files/verfassungsbeschwerde.htm
  2. Menschenrechtsverletzungen Deutschlands: Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Informationsfreiheit und faires Verfahren: http://wkeim.bplaced.net/files/de_menschenrechte.htm

Antworten:

 

Akteneinsicht:

Der Petitionsausschuss lehnt am 31.5.06 die Einsicht in das Schreiben des Innenmninisteriums ab. Wird das Innenministerium Akteneinsicht gewähren? Am 07.07.06 übersendet das Bayerische Staatsministerium des Innern die Stellungnahme des Staatssekretärs Georg Schmid vom 10.1.06 zur Petition Petition P II 2/VF.0593.15.

 

 

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Anlage: Süddeutschland der Schandfleck bezüglich der Informationsfreiheit in Europa. Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. Access to Information Law = Informationsfreiheitsgesetz.

Informationsfreiheitgesetze in Europa

 

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