Landkreis Wittenberg
Der Landrat
Postfach 251
D-06872
Lutherstadt Wittenberg
Kopie: Pflegeeltern, Jugendamt Wittenberg, OLG Naumburg,
Staatsanwaltschaft
Halle, Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt,
Ministerpräsident
Böhmer, BGH (XII ZB 229/06),
EU Parliament, EU Commission, EU
Council, Committee of Ministers Council of Europe, PACE, IHF, OSCE, UN,
Menschenrechtskommissar des Europarates, alle EU Parlamentarier, EU Kommission,
Botschafter Dr. Edmund Duckwitz (Vertreter Deutschlands bei der EU),
Bundesjustizministerium, Dr. Reinhard Wiesner (Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend), Andreas Hilliger (Ministerium für Bildung, Jugend
und Sport des Landes Brandenburg)
Betreff: Brief vom 30.11.06 von Herrn Gramatke, Aktenzeichen 601
Menschenrechtsverletzungen in Sachsen-Anhalt: Aufruf Urteile des
EGMR und Meinungsfreiheit auch in Sachsen-Anhalt zu respektieren und
Einschüchterungen einzustellen
Sehr geehrter Herr Gramatke,
ich beziehe auf Ihren Brief vom 30.11.06 Aktenzeichen 601.
Darin steht:
"Ich gehe davon aus, dass Sie den Wortlaut der
Eintragungen (des unter Ihrem Namen geführten Internet-Tagebuches) zu
verantworten haben. Darin titulieren Sie ohne weitere Differenzierung die
Mitarbeiter des Jugendamtes des Landkreises Wittenberg als
Menschenrechtsverletzer.
Ich möchte Sie daher bitten, bei öffentlichen Äußerungen
über das Jugendamt (...) künftig mehr Vorsicht walten zu lassen, Andernfalls
könnte ich mich auf Grund der mir gegenüber den Bediensteten des Jugendamtes
(..) obliegenden Fürsorgepflichten gezwungen sehen, Strafantrag wegen
Verleumdung zu stellen" (Anlage B).
Zunächst möchte ich auf das Urteil vom 26.02.2004 Antrag Nr. 74969/01 des
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hinweisen in dem Deutschland
wegen Verstoßes geben Art. 8 der EKMR verurteilt wurde.
Artikel 46 der Europäischen Konvention für Menschenrechte (EMRK)
lautet:
"Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in allen
Rechtssachen, in denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des Gerichtshofs
zu befolgen."
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes sind alle deutschen
Behörden, also sowohl Sie als auch das Jugendamt verpflichtet diesen
Konventionsverstoß zu beenden: Die Bindungswirkung des EGMR erstreckt sich nach
der Entscheidung BVerfG 2 BvR 1481/04 des Verfassungsgerichtes (Punkt 3) auf
alle staatlichen Organe:
"Die Bindungswirkung einer Entscheidung des EGMR
erstreckt sich auf alle staatlichen Organe und verpflichtet diese grundsätzlich,
im Rahmen ihrer Zuständigkeit und ohne Verstoß gegen die Bindung an Gesetz und
Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) einen fortdauernden Konventionsverstoß zu beenden und
einen konventionsgemäßen Zustand herzustellen."
Staatliche Organe umfassen sowohl Gerichte (OLG Naumburg) als auch die
Exekutive (z. B. Landkreis und Jugendamt Wittenberg) und Legislative.
"Im Rahmen des Kinder- und
Jugendschutzes in Deutschland, namentlich von Seiten der Jugendämter, kommt es
zu Verletzungen der Menschenrechte, insbesondere der von Art. 3 (Verbot der
Folter), Art. 6 (Recht auf ein faires Verfahren vor unabhängigen Gerichten),
Art. 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens), Art. 13 (Recht auf
wirksame Beschwerde) und Art. 14 (Diskriminierungsverbot) der Europäischen
Konvention zum Schutze der Menschenrechte".
Der Menschenrechtskommissar des Europarates hat in seinem Bericht am
11.7.07 geschrieben (Anlage E):
Punkt 10: Der Fall Görgülü ist jedoch der erste deutsche
Fall, der im Ministerkomitee des Europarats seit mehr als zwei Jahren einer
Lösung harrt. (Der Fall betrifft den rechtlich anerkannten biologischen Vater
eines 1999 unehelich geborenen Sohnes, der seit 2000 in Sachsen-Anhalt um das
Sorge- und Besuchsrecht kämpft. Der Vater wandte sich an den Gerichtshof mit der
Beschwerde, sein Recht auf Achtung des Familienlebens sei verletzt worden, weil
ihm der Umgang mit seinem Sohn und das Sorgerecht verweigert worden seien. In
seinem Urteil vom 26. Mai 2004 stellte der Gerichtshof eine Verletzung des
Artikels 8 fest.)
Es liegt eindeutig eine fortdauernde Verletzung der EKMR vor, ohne Zweifel
eine Menschenrechtsverletzung von Ihnen und dem Jugendamt. Ich habe auf der
Seite
http://willkuer.vafk.de/Tagebuch.htm
keine Bemerkung über Menschenrechtsverletzungen des Jugendamtes gefunden und
frage mit Bedauern: Ist hier durch Einschüchterung das Recht auf freie
Meinungsäußerung (Art. 10 EKMR) eingeschränkt worden? Ich schreibe Ihnen, da ich
mich durch Sie nicht einschüchtern lasse.
Gegen drei Richter des 14. Senats des OLG Naumburg (Sachsen-Anhalt) erhob
die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg Anklage. Die Anklageeröffnung und
Verurteilung der drei Richter des OLG Naumburg, denen das
Bundesverfassungsgericht in das Stammbuch schrieb, dass sie ein Urteil des EGMR
„nicht nur nicht beachtet, sondern dessen Vorgaben in ihr Gegenteil verkehrt“
haben; es sei ein „Verstoß gegen die Bindung an Gesetz und Recht“ vorliegend
(siehe: BVerfG, NJW 2005, 2685), wäre ein Novum in der Rechtsgeschichte der
Bundesrepublik Deutschland. Dr. Lamprecht spricht in seinem Kommentar „Wenn der
Rechtssaat seine Unschuld verliert“ (siehe: Neue Juristische Wochenschrift
(NJW), Ausgabe 38/2007, Seite 2744 – 2746) davon, dass eine vergleichbare
Herausforderung der „Autorität des Rechts bisher nur einmal“ erfolgt sei,
nämlich „von der RAF“. Es gebe allerdings einen bedeutenden Unterschied: „Damals
rebellierten Desperados, heute sind es drei Herren in roter Robe.“
Dr. Lamprecht rügt in seinem Kommentar auch, dass Justitia im Fall Görgülü
sich nach dem Motto der drei Affen verhält. „Diese Apathie“ sei „kein gutes
Zeichen. Sie schürt Wiederholungsängste. Schon einmal, 1933, als sich Recht in
Unrecht verkehrte, nahm der Stand den Verfall Achseln zuckend hin.“ (siehe Dr.
Lambrecht, NJW 2007, Seite 2745).
Liegt diese Menschenrechtsfeindlichkeit zugunsten der Autoritäten an
der fehlenden Unabhängigkeit der Gerichte von der Exekutive? (Anlage H).
Die Kommunalaufsicht musste am 10.2.05 eingreifen, um den Boykott der
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes von 28.12.2004 (1 BvR 2790/04) ein
Ende zu setzen.
Nachdem der Amtsvorstand seine seine Einwilligung zur Adoption vom
31.1.2001 am 31.7.06 zurückgezogen hat, ist wohl das dem Kindsvater ergangene
Unrecht zweifelsfrei. Soll ihm nun auch noch das Recht auf Meinungsäußerung
genommen werden? Wo ist eigentlich die Entschädigung für das ergangene Unrecht?
Nach einem positiven Ferienaufenthalt Sommer 2007 beim leiblichen Vater
wurde eine Familienzusammenführung für Sommer 2008 in Aussicht gestellt.
Trotzdem wird seit 10 Wochen das Umgangsrecht sabotiert (Anlage P:
http://willkuer.vafk.de/TBlesen.htm).
Verwundert es da, dass bei den Kommunalwahlen in Sachsen-Anhalt im April
2007 nur 36,6 % teilnahmen, d. h. die "Partei" der Nichtwähler ist auf dem Weg
zur zweidrittel Mehrheit. In der Stichwahl im Mai 2007 waren es nur 20.1%: Ein
Negativrekord.
Der Menschenrechtskommissar des Europarates hat Deutschland besucht und
schlägt am 11.7.07 vor (Anlage 6):
* Punkt 46: Der Ausbau der Infrastruktur für die
Menschenrechtserziehung würde die Einbeziehung der Menschenrechte in die
beruflichen Laufbahnen weiter stärken. Der Kommissar ermutigt zur Aufnahme der
Menschenrechte als Kernbestandteil der beruflichen Ausbildung im Justizvollzug
und für Lehrer und Praktiker im Sozialwesen und Gesundheitsbereich. Außerdem
würden staatliche Bedienstete im Allgemeinen sowie Parlamentarier auf Bundes-
und Länderebene von einer Menschenrechtsschulung profitieren, die auf ihr
Arbeitsgebiet zugeschnitten ist.
* Punkt 35: (...) Was das
Jurastudium an Hochschulen angeht, stellt der Kommissar mit Bedauern fest, dass
die internationalen Vorschriften im Bereich der Menschenrechte oft nur als
fakultatives Fach gelehrt zu werden scheinen. Er bestärkt die deutschen
Hochschulen darin, Menschenrechte in den Kernlehrplan des Jurastudiums
aufzunehmen. (...) Der Kommissar betont auch, wie wichtig es ist, Richter und
Staatsanwälte an Gerichten auf Länder- und kommunaler Ebene im Thema Europäische
Menschenrechtskonvention zu schulen, um deren direkte nationale Umsetzung zu
stärken. Dem Kommissar ist bekannt, dass das Bundesministerium der Justiz an der
Entwicklung des neuen Programms für die Menschenrechtserziehung von
Rechtsexperten (HELP) des Europarats Anteil hat, und er ermutigt die deutschen
Behörden, sich aktiv an dessen Umsetzung zu beteiligen.
Bitte zögern Sie nicht, dieses Angebot anzunehmen.
Sachsen-Anhalt ist ohne Zweifel bisher der Schandfleck in Deutschland und
der zivilisierten Welt, was Menschenrechtsverletzungen der Informationsfreiheit
und Familienleben angeht und deshalb ist es notwendig, Meinungsfreiheit zu
respektieren und Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu
respektieren. Weiter möchte ich dazu aufrufen das Menschenrecht der
Meinungsfreiheit auch in Wittenberg einzuführen. Menschenrechte sind laut Art. 1
(2) "unverletzlich und unveräußerlich", was ich auffordere in Zukunft zu
beachten.
Wittenberg war am Ende des Mittelalters mit dem Reformator Luther der
Pionier der Neuzeit und sollte schon deshalb bei Menschenrechten zur
zivilisierten Welt aufschließen. Damals ging es um das Menschenrecht die Bibel
in der Mutersprache lesen zu können und gegen das Meinungs- und
Informationsmonopol der katholischen Kirche.
Mit freundlichen Grüßen
Kopie: Deutsche Institut für Menschenrechte
Anlagen:
Anlagen im Internet publiziert:
[Familienrecht]
[Informationsfreiheit] [Menschenrechtsverletzungen
in Deutschland] [Rechtsberatungsgesetz] [Patientenrechte in Europa] [Petitionen]
[Homepage]
Separation of Powers: Independence of Judiciary:
Freedom of Information (Access to Information
Laws) in Europe and German states (länder).