Querulanten in Richterrobe, 31.03.2007, Politik - Seite 04: Rolf Lamprecht
(Ehrenvorsitzender der "Justizpressekonferenz Karlsruhe") über den Fall
Görgülü:
"Justizverbrechen werden von der eigenen
Zunft nur widerwillig
wahrgenommen. Nichts sehen! Nichts
hören! Nichts sagen! Letztmals
geschehen in Naumburg. Dort
beging das Oberlandesgericht (OLG) -
objektiv -
Rechtsbeugung im Wiederholungsfall. Keiner regte sich
auf."
(...)
Diese Apathie ist ein
schlimmes Zeichen. Sie schürt Wiederholungsängste.
Schon
einmal, 1933, als sich Recht in Unrecht verkehrte, nahm der
"Stand" den Verfall achselzuckend
hin.
(...)
So dreist haben
Überzeugungstäter erst ein Mal die Autorität des Rechts
herausgefordert: Baader und Meinhof. Der Unterschied: Damals
rebellierten
Desperados, heute
sind es drei Herren in roter Robe.
(Anlage O:
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2007/0331/politik/0056/index.html
)
(...) ausführliche Begründung: http://wkeim.bplaced.net/files/petition_ba-m.htm
Zwar sind im Artikel 6 des VERTRAGS ÜBER DIE EUROPÄISCHE UNION
Menschenrechte und Demokratie erwähnt:
(1)Die Union beruht auf den Grundsätzen der Freiheit,
der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der
Rechtsstaatlichkeit; diese Grundsätze sind allen Mitgliedstaaten gemeinsam
Allerdings müssen nur neue Mitglieder sich diesen Normen anpassen.
Deutschland verletzt u. a. folgende internationaler Normen:
- Gewaltentrennung ist in Deutschland nicht
gewährleistet und Deutschland verstößt gegen Europarecht (Empfehlung Nr. R
(94)12, Anlage E), d. h. die Unabhängigkeit der Gerichte (Art. 6 EGMR)
[Anlage 11] und Bindung an das Gesetz steht nur auf dem Papier und ist nicht
gewährleistet (Anlage L).
- das Menschenrecht der
(allgemeinen) Akteneinsicht (Informationsfreiheit: Anlage 18) müsste respektiert
werden. Das steht im Gegensatz zum in Bayern praktizierten Amtsgeheimnisses aus
dem Obrigkeitsstaat. Neben Bayern und 4 anderen Bundesländern gilt das im
Wesentlichen nur noch für Russland und Weißrussland.
- Entkriminalisierung der Strafbarkeit von Beleidigungen (siehe Anlage H: http://merlin.obs.coe.int/iris/2006/10/article1).
Bis jetzt wird jährlich gegen ca. 180 000 Personen ermittelt, das entspricht ca.
20 % aller Verurteilten in Strafverfahren (Anlage 19 und
Anlage J)
Alle neuen Mitgliedstaaten mussten also solche Bedingungen vor der Aufnahme
erfüllen. Würde Deutschland die Mitgliedschaft in der EU heute beantragen,
müsste das verbessert werden. Da Deutschland zu den "alten" Mitgliedsländern
gehört, kann es für sich selber wegen des Einstimmigkeitsprinzips die
Einführung dieser internationalen Demokratieprinzipien verhindern.
Das Menschenrecht des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung
wird im Frühjahr 2008 durch eine bindende Konvention des Europarates gesichert
werden. Der Landtag von Bayern hat bei meiner Petition P II 2/VF.0593.15 vom
18.9.05 (Anlage 22) und Gesetzesvorschlag der SPD und Grünen das Menschenrecht
des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung niedergestimmt. Dabei ging
der Landtag am 31.5.06 so weit, die Gründe für die Ablehnung des
Informationsfreiheitsgesetzes nicht zugänglich zu machen, d. h. als
Amtsgeheimnis zu behandeln. Doch das ist nur die Spitze des Eisbergs.
Ich bin 1982 von Bayern nach Norwegen ausgewandert um der Herrschaft
deS Ministerpräsidenten Franz Joseph Strauß in Bayern
zu entkommen, die am 7. November 1978 begann (Anlage 23).
Eigentlich
bin ich Strauß sein politischer Zögling: In Bayern
wurde ich Informationsfreiheitskämpfer.
Zusammenfassung
Das zeigt und dokumentiert die Schwäche und Unfähigkeit Bayerischer
Parlamentarier sich bei Menschen- und Bürgerrechten durchzusetzen. Parlamente
sind in Deutschland - im Gegensatz zur übrigen zivilisierten Welt - auf diesem
Gebiet bisher zu schwach und die große Versager. Bayern ist da - siehe fehlende
Informationsfreiheit - besonders unrühmlich.
Der Menschenrechtskommissar des Europarates empfiehlt den "Ausbau der
Infrastruktur für die Menschenrechtserziehung (von dem) staatliche Bedienstete
im Allgemeinen sowie Parlamentarier auf Bundes- und Länderebene (...)
profitieren".
Es ist notwendig die Menschenrechte der Bürger zu stärken, um individuelle
Möglichkeiten zur Durchsetzung von Menschenrechten auf europäischem Niveau zu
schaffen. Der Menschenrechtskommissar hat dazu konkrete Vorschläge gemacht.
Danach soll ein nationaler „Aktionsplan Menschenrechte“ als ein
koordinierter Prozess für die kontinuierliche Verbesserung des Schutzes der
Menschenrechte in Deutschland durch die Beteiligung aller Akteure und die
Festlegung klarer politischer Ziele und Strategien für ihre Erreichung
entwickelt werden. Die Gewaltentrennung ist notwendig um Menschenrechte in der
Praxis der Justiz zu realisieren. Nur dadurch ist ein faires Verfahren vor
unabhängigen Gerichten (Art. 6 EGMR) gewährleistet. Die
Bundesvertreterversammlung des Deutschen Richterbundes hat am 27. April 2007 die
Gewaltenteilung gefordert (Anlage K). Auch die Neue Richtervereinigung setzt
sich für die Verwirklichung der Unabhängigkeit der Justiz von der Exekutive ein,
die schon auf dem 40. Deutschen Juristentages 1953 angemahnt wurde (Anlage
L).
Im Artikel 20 GG steht: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" und die
"vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an" (das von der gewählte
Volksvertretung beschlossene) "Gesetz und Recht gebunden". Damit ist auch in
Bayern eine Demokratie (bezüglich Gewaltentrennung) mit Menscherhechtsschutz
europäischen Typs und wie in zivilisierter Staaten möglich, wenn die
Abgeordneten nur wollen und sich getrauen.
In der Schweiz sind Urteile des EGMR direkt gültig ("monistisches"
Rechtssystem). In Österreich ist die EKMR seit 1958 rechtswirksam (BGBl. Nr.
210) und wurde 1964 rückwirkend in Verfassungsrang erhoben (BGBl. Nr. 59), womit
sie unmittelbar anzuwenden ist. Auch Norwegen, die Niederlande und England und
Kroatien anerkennen die EKMR als vorrangig gegenüber nationalen Recht an.
Damit wird die Absicht der Mütter und Väter des Grundgesetz auf der
Grundlage des Bekenntnisses zu den "unverletzlichen und unveräußerlichen
Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und
der Gerechtigkeit in der Welt" "als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten
Europa" (Präambel GG) " auch für Bayern Wirklichkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Keim
Kopie: Deutsches Institut für Menschenrechte, Menschenrechtszentrum, BMJ,
Lehrstuhl für Menschenrechtsbildung, EU Council, EU Commission, EU Parlament, EU
Ombudsmann, Commissioner for Human Rights of the Council of Europe,
Bundeskanzler, Bundestagspräsident, Verfassungsgericht,
Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Ausschuss für Menschenrechte und
Humanitäre Hilfe
Im Internet publiziert:
Anlagen: