Zwar sind im Artikel 6 des VERTRAGS ÜBER DIE EUROPÄISCHE UNION
Menschenrechte und Demokratie erwähnt:
(1)Die Union beruht auf den Grundsätzen der Freiheit,
der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der
Rechtsstaatlichkeit; diese Grundsätze sind allen Mitgliedstaaten gemeinsam
Allerdings müssen nur neue Mitglieder sich diesen Normen anpassen.
Deutschland verletzt u. a. folgende internationaler Normen:
* Gewaltentrennung ist in Deutschland nicht
gewährleistet und Deutschland verstößt gegen Europarecht (Empfehlung Nr. R
(94)12, Anlage E), d. h. die Unabhängigkeit der Gerichte (Art. 6 EGMR)
[Anlage 11] und Bindung an das Gesetz steht nur auf dem Papier und ist nicht
gewährleistet (Anlage L).
* das Menschenrecht der
(allgemeinen) Akteneinsicht (Informationsfreiheit: Anlage 18) müsste respektiert
werden. Das steht im Gegensatz zum in Niedersachsen praktizierten
Amtsgeheimnisses aus dem Obrigkeitsstaat. Neben Niedersachsen und 4 anderen
Bundesländern gilt das im Wesentlichen nur noch für Russland und
Weißrussland.
* Entkriminalisierung der Strafbarkeit von
Beleidigungen (siehe Anlage H:
http://merlin.obs.coe.int/iris/2006/10/article1).
Bis jetzt wird jährlich gegen ca. 180 000 Personen ermittelt, das entspricht ca.
20 % aller Verurteilten in Strafverfahren (Anlage 19 und Anlage J)
Alle neuen Mitgliedstaaten mussten also solche Bedingungen vor der Aufnahme
erfüllen. Würde Deutschland die Mitgliedschaft in der EU heute beantragen,
müsste das verbessert werden. Da Deutschland zu den "alten" Mitgliedsländern
gehört, kann es für sich selber wegen des Einstimmigkeitsprinzips die
Einführung dieser internationalen Demokratieprinzipien verhindern.
Das Amtsgeheimnis stammt aus dem Obrigkeitsstaat. Auch heute noch gilt es
in 8 von 16 Bundesländern. In gerichtlichen Verfahren müssen Betroffene mit
vielen Schikanen gegen faire Verfahren rechnen, oft wird die Akteneinsicht
behindert Beispielsweise beschloss das LG Mainz (1 QS 25/98): "Die
deutschen Gerichte dürften jedoch keine Akteneinsicht gewähren, solange der
Gesetzgeber dies nicht ausdrücklich zulasse". Das stehe nur dem Rechtsanwalt zu.
Der Europäische Gerichtshof sieht Akteneinsicht als Menschenrecht nach Art. 6
EKMR an auch für Angeklagte.
Strafe für Beleidigung ist in den meisten europäischen Staaten abgeschafft.
Der Staat Großbritannien hat, gemäß seiner 1927 bereits begonnener Entwicklung,
seine Gesetzgebung wegen Beleidigung drastisch abgebaut, bis nur die
schriftliche Beleidigung ("Libel") unter ganz bestimmten Umständen übrig blieb
und seit 1997 waren das weniger als 5 Verurteilungen im Jahr. Deutschland. Laut
Reichskriminalstatistik beschäftigten sich die Gerichte Deutschlands im Jahre
1927 mit 50.000 Fällen von "Beleidigung". Im Jahre 2005 waren es beinahe
180.000, mit steigender Tendenz. Die meisten Staaten der OSZE haben Beleidigung
entkriminalisiert (Anlage H).
Das bekommen auch Justizkritiker zu spüren und viele, die sich gegen die
deutsche Justiz zu Wehr setzen in dem sie ihre Meinung zu deutlich sagen. Der
bekannte Remstal-Rebell und Bürgerrechtskämpfer Helmut Palmer, der
Bürokratiewillkür anprangerte, ist ein Beispiel dafür. Er saß oft im Gefängnis
wegen Beleidigung der Obrigkeit, ein unbekannter oder nicht angewandter
Straftatbestand in den meisten Staaten Europas, der internationalem Recht und
OSZE Normen widerspricht.
Müssen Deutsche diese in anderen Staaten der EU selbstverständlichen Rechte
mit Hilfe von Artikel 46 der europäischen Konvention für Menschenrechte "Die
Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in allen Rechtssachen, in denen sie
Partei sind, das endgültige Urteil des Gerichtshofs zu befolgen"
durchsetzen?
Zusammenfassung
Das zeigt und dokumentiert die Schwäche und Unfähigkeit Sachsen
Parlamentarier sich bei Menschen- und Bürgerrechten durchzusetzen. Parlamente
sind in Deutschland - im Gegensatz zur übrigen zivilisierten Welt - auf diesem
Gebiet bisher zu schwach und die große Versager. In Sachsen fehlt die
Informationsfreiheit, obwohl alle neuen Bundesländer entweder solche Gesetze
haben oder bald verabschieden werden. Zudem haben sowohl die Nachbarn,
Brandenburg, Polen und Tschechien das Menschenrecht des Zugangs zu Dokumenten der
öffentlichen Verwaltung in der Verfassung verankert. Sachsen ist also unter der
CDU Misswirtschaft zum größten Schandfleck der Region runtergewirtschaftet
worden: Ein Skandal.
Der Menschenrechtskommissar des Europarates empfiehlt den "Ausbau der
Infrastruktur für die Menschenrechtserziehung (von dem) staatliche Bedienstete
im Allgemeinen sowie Parlamentarier auf Bundes- und Länderebene (...)
profitieren".
Es ist notwendig die Menschenrechte der Bürger zu stärken, um individuelle
Möglichkeiten zur Durchsetzung von Menschenrechten auf europäischem Niveau zu
schaffen. Der Menschenrechtskommissar hat dazu konkrete Vorschläge gemacht.
Danach soll ein nationaler „Aktionsplan Menschenrechte“ als ein
koordinierter Prozess für die kontinuierliche Verbesserung des Schutzes der
Menschenrechte in Deutschland durch die Beteiligung aller Akteure und die
Festlegung klarer politischer Ziele und Strategien für ihre Erreichung
entwickelt werden. Die Gewaltentrennung ist notwendig um Menschenrechte in der
Praxis der Justiz zu realisieren. Nur dadurch ist ein faires Verfahren vor
unabhängigen Gerichten (Art. 6 EGMR) gewährleistet. Die
Bundesvertreterversammlung des Deutschen Richterbundes hat am 27. April 2007 die
Gewaltenteilung gefordert (Anlage K). Auch die Neue Richtervereinigung setzt
sich für die Verwirklichung der Unabhängigkeit der Justiz von der Exekutive ein,
die schon auf dem 40. Deutschen Juristentages 1953 angemahnt wurde (Anlage
L).
Im Artikel 20 GG steht: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" und die
"vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an" (das von der gewählte
Volksvertretung beschlossene) "Gesetz und Recht gebunden". Damit ist auch in
Sachsen eine Demokratie (bezüglich Gewaltentrennung) mit Menscherhechtsschutz
europäischen Typs und wie in zivilisierter Staaten möglich, wenn die
Abgeordneten nur wollen und sich getrauen.
In der Schweiz sind Urteile des EGMR direkt gültig ("monistisches"
Rechtssystem). In Österreich ist die EKMR seit 1958 rechtswirksam (BGBl. Nr.
210) und wurde 1964 rückwirkend in Verfassungsrang erhoben (BGBl. Nr. 59), womit
sie unmittelbar anzuwenden ist. Auch Norwegen, die Niederlande und England und
Kroatien anerkennen die EKMR als vorrangig gegenüber nationalen Recht an.
Damit wird die Absicht der Mütter und Väter des Grundgesetz auf der
Grundlage des Bekenntnisses zu den "unverletzlichen und unveräußerlichen
Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und
der Gerechtigkeit in der Welt" "als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten
Europa" (Präambel GG) " auch für Sachsen Wirklichkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Keim
Kopie: Deutsches Institut für Menschenrechte, Menschenrechtszentrum, BMJ,
Lehrstuhl für Menschenrechtsbildung, EU Council, EU Commission, EU Parlament, EU
Ombudsmann, Commissioner for Human Rights of the Council of Europe,
Bundeskanzler, Bundestagspräsident, Verfassungsgericht,
Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Ausschuss für Menschenrechte und
Humanitäre Hilfe
Anlagen:
Ergebnis (Antwort):
Anlagen im Internet publiziert:
A. Pressemitteilung des Europarates 11.7.07: Bericht des
Menschenrechtskommissars Thomas Hammarberg über seinen Besuch in Deutschland 9.
– 11. und 15. – 20. Oktober 2006:
http://wkeim.bplaced.net/files/Bericht-des-Menschenrechtskommissars.html,
https://wcd.coe.int/ViewDoc.jsp?Ref=CommDH(2007)14&Language=lanGerman
Deutsche Institut für Menschenrechte mit der Beobachtung der Menschenrechte in
Deutschland beauftragen, nationalen "Aktionsplan Menschenrechte"
entwickeln.
B. 11.8.2007: Bundesjustizministerin Zypries:
Menschenrechtsverletzungen in Deutschland: Praxis des Deutsches Familienrechts
im internationalen Vergleich:
http://wkeim.bplaced.net/files/0708bmj.htm
C. Verwaltungsstreitsache Walter Keim ./. Bundesrepublik Deutschland VG 2 A
55.07 über Veröffentlichung der Nebeneinkünfte:
http://wkeim.bplaced.net/files/vgb-0707.htm
D. EU Parlament 7.6.07: Deutsche Jugendämter missachten Recht auf Familie
Kindern, Eltern und Großeltern: "Deutschland, das der Europäische Gerichtshof
für Menschenrechte mehrfach verurteilte, sei aber nicht verpflichtet, Abhilfe zu
schaffen.":
http://openpr.de/news/139648/Deutsche-Jugendaemter-missachten-Recht-auf-Familie-Kindern-Eltern-und-Grosseltern.html
E. Empfehlung Nr. R (94)12 des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten über die
Unabhängigkeit, Effizienz und Rolle der Richter:
http://web.archive.org/web/20140107004837/http://www.gewaltenteilung.de/richter_7.htm
F. Keim gegen Deutschland: Informationsfreiheit: Antrag Nr. 41126/05 beim EGMR:
http://wkeim.bplaced.net/files/echr-061101.htm
G. Keim gegen Deutschland: Nebentätigkeiten: EGMR Antrag Nr. 31583/07:
http://wkeim.bplaced.net/files/egmr-klage-en.htm
H. IRIS 2006-10:2/1: Ilia Dohel: Büro des OSZE-Beauftragten für die Freiheit der
Medien. Beauftragter für Medienfreiheit: Bericht über Erfolge bei der
Entkriminalisierung von Ehrverletzungen:
http://merlin.obs.coe.int/iris/2006/10/article1
I. Volume: 35 Number: 12 Rep. Christopher H. Smith, Co-Chairman May 24, 2002
www.csce.gov CRIMINAL DEFAMATION AND “INSULT”
LAWS:
http://wkeim.bplaced.net/files/osce_defamation_2002.htm
J. Defamation in international law, OSCE, Council of Europe and law in Germany:
http://wkeim.bplaced.net/files/defamation.htm
K. Bundesvertreterversammlung des Deutschen Richterbundes hat am 27. April 2007
fordert Gewaltenteilung:
http://web.archive.org/web/20140107004837/http://www.gewaltenteilung.de/drb07.htm
L. Gewaltentrennung in Deutschland und Europa:
http://wkeim.bplaced.net/files/gewaltentrennung.htm
M. Visit of the Commissioner of Human Rights (CoE) in Germany:
http://wkeim.bplaced.net/files/coe-031128.htm
N. 21. November 2006: What will the Commissioner for Human Rights report on
Germany?
http://wkeim.bplaced.net/files/coe-0611.htm
O. Querulanten in Richterrobe, 31.03.2007, Politik - Seite 04: Rolf Lamprecht
(Ehrenvorsitzender der "Justizpressekonferenz Karlsruhe"):
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2007/0331/politik/0056/index.html
P. Die Präsidentin der NGO`s des Europarates sendet die Bamberger Erklärung an
Marcin Libicki, Vorsitzender des Petitionsausschusses des Europäischen
Parlamentes und an Thomas Hammarberg Kommissar für Menschenrechte des
Europarates:
http://deutsche-jugendamt.blogspot.com/2007/11/bamberg-declaration-send-to-eu-and-coe.html
Q.
Frau Oeschger übergab die im Zusammenhang mit diesen Petitionen
entstandene „Bamberger Erklärung“ und bat den EP Petitionsausschuss um die Beschleunigung des
Verfahrens, da - wie Sie betonte - einige Eltern schon über ein Jahr auf die Respektierung von Menschenrechten warten müssen und sogar
die Auflösung des JA-Systems fordern:
http://deutsche-jugendamt.blogspot.com/2007/11/sitzung-des-petitionsausschusses-des-ep.html
[Familienrecht]
[Petitionen] [Menschenrechtsverletzungen
in Deutschland] [Patientenrechte in Europa] [Informationsfreiheit] [Rechtsberatungsgesetz] [Homepage]