„Zugang
          zu Informationen der Behörden ist ein fundamentales Menschenrecht, das
          auf nationaler Ebene durch eine umfassende Gesetzgebung gewährleistet
          sein muss, die auf dem Prinzip der größtmöglichen Offenlegung basiert".
      UN, OSZE und OAS Sonderbeauftragte für den Schutz der
        Meinungsfreiheit 2004
    
    
    
    
    
in
        English on same subject: http://wkeim.bplaced.net/foi-ngo.htm
    
    Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
      
      Torshaugv. 2 C 
      N-7020 Trondheim, 8. 2. 2012
      
    
    GP Forschungsgruppe
      Institut für Grundlagen- und Programmforschung
      Nymphenburgerstr. 47
      D-80335 München
    Kopie: Prof. Dr. Edda Müller, Vorsitzende von
      Transparency Deutschland, da sie im Scheinwerfer
        54 so zitiert wird: "Auch wir wollen von den guten Beispielen aus
      anderen Ländern lernen." Mein Rat: "TI Deutschland sollte seine
        Maßstäbe internationalen Standards anpassen."
      Kopie: Transparency, Deutsche Gesellschaft für
      Informationsfreiheit, Aktionsbündnis Informationsfreiheit für Bayern,
      Greenpeace, Humanistische Union, netzwerk recherche, Mehr Demokratie
    
      NATIONALER INTEGRITÄTSBERICHT DEUTSCHLAND aus internationaler Sicht:
        Sollte der Maßstab justiert werden?
     
    Zusammenfassung: Deutschland muss, um zu Europa, G20, der OECD, WTO
      und der Welt aufzuschließen, Informationsfreiheitsgesetze in allen
      Bundesländern verabschieden, das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes
      verbessern, Nebentätigkeiten der Abgeordneten transparenter machen und die
      Konventionen gegen Korruption des Europarates und der Vereinten Nationen
      ratifizieren sowie die Transparenz der Parteienfinanzierung verbessern
      (Siehe Forderungen 2, 3, 4, 8, 34, 35 und 52 ff. für eine integere
      Republik von Transparency
        Deutschland). Außerdem sollte die Unabhängigkeit der Justiz gemäß
      internationalen Normen gestärkt werden.
    
    
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich beziehe mich auf den Nationalen Integritätsbericht Deutschland 2012
      (NIS) und möchte die Forderungen 2, 3, 4, 8, 34, 35 und 52 ff. für eine
      integere Republik aus internationaler Sicht kommentieren und vorschlagen
      den Maßstab für die Beurteilung internationalen Standards
      anzupassen. Zusätzlich wird die Theorie und Praxis international der
      Unabhängigkeit der Justiz (Gewaltenteilung) skizziert.
    
    Das Menschenrecht des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung (Zivilpakt,
      Europäische Konvention für
        Menschenrechte) wird international als Voraussetzung für die
      Demokratie angesehen und ist wichtig im Kampf gegen Korruption.
    Vor ca. 10 Jahren zeichnete sich ab [Quelle G: Verabschiedet
sich
      Deutschland vom Informationsfreiheitsgesetz? Quelle H: Bananenrepublik
      Deutschland], dass Deutschland sich bei Informationsfreiheitsgesetzen
    in Europa auf eine Schlusslichtposition zubewegt.
    
    Aus internationaler Sicht ist das Verbesserungspotenzial bei
    Informationsfreiheit, Transparenz und Antikorruptionsregeln dramatisch:
    
      - 84 Staaten mit
        ca. 5,5 Milliarden Bürger auf der Welt haben ein besseres
        Informationsfreiheitsgesetz als deutsche Bürger im Bund (http://www.rti-rating.org/country-data/). 
 
      - Mehr als 115
            Staaten (https://www.rti-rating.org/country-data/)
          mit mehr als 5,9 Milliarden Einwohnern, d.
          h. 84% der Weltbevölkerung haben entweder Informationsfreiheitsgesetze
          oder entsprechende Verfassungsbestimmungen. In 5 Bundesländern d. h.
          der Hälfte der Bevölkerung in Deutschland fehlen generelle (über VIG
          und UIG hinausgehende) Informationsfreiheitsgesetze.
 
      - Die UN
Konvention
          gegen Korruption ist zwar in mehr als 158
          Staaten (Stand 13.12.2011) mit mehr als 6,5 Milliarden Einwohnern
        ratifiziert, nicht aber von Deutschland [Quelle
          A].
 
      - Der Bundestag verweigerte sich dem Vorschlag
          der Staatengruppe gegen Korruption GRECO des Europarates das Strafrechtsübereinkommen
          über Korruption SEV-Nr. : 173 und Zusatzprotokoll zu ratifizieren
        und die Transparenz der Parteienfinanzierung in Deutschland mit Hinweis
        auf Recommendation
          Rec(2003)4 zu verbessern [Quelle
          B, Quelle
          C]. 
       
      - Deutschland ist das einzige Land in Europa, das weder die UN
        Konvention noch das Strafrechtsübereinkommen gegen Korruption
        ratifiziert hat [Quelle
          D].
 
    
    51 Staaten sind
    der Open Government Partnership (OPG) für transparente
    rechenschaftspflichtige Regierungen beigetreten. Die
      multilaterale OGP-Initiative
      möchte Regierungen dazu bringen, sich konkret zu verpflichten,
      transparenter zu arbeiten, die Bürger stärker einzubinden, Korruption zu
      bekämpfen und verstärkt neue Technologien zur Unterstützung der
      Regierungsarbeit einzusetzen. Obwohl Deutschland noch mehr als die anderen
      51 Staaten Hilfe für mehr Transparenz nötig hätte, nimmt Deutschland
    nicht teil.
    
    
    Die UN,
          OSZE und AOS in ihrer gemeinsamen Erklärung vom 6.12.2004 bestätigen, dass der Zugang zu amtlichen Informationen ein Menschenrecht ist: [Quelle
          I]: 
    
      „Zugang zu Informationen der Behörden ist ein fundamentales
          Menschenrecht, das auf nationaler Ebene durch eine umfassende
          Gesetzgebung gewährleistet sein muss, die auf dem Prinzip der
          größtmöglichen Offenlegung basiert." 
    
    Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes verstößt gegen das Prinzip der
      der größtmöglichen Offenlegung. 5 Bundesländer haben keine
      Informationsfreiheitsgesetze.
    Dies wird auch im "General Comment No. 34 on Article 19 of the ICCPR" (Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte,
        Zivilpakt) bestätigt [Quelle
        J):
    
      "18.   Article 19, paragraph 2 embraces a general right
          of access to information held by public bodies. Such information
          includes all records held by a public body, regardless of the form in
          which the information is stored, its source and the date of
          production."
          "19.   (...) States parties should also enact the
          necessary procedures, whereby one may gain access to information, such
          as by means of freedom of information legislation." 
    
    Das
        Menschenrechtskomitee der UNO (UN Human Rights Committee) entschied
      dass Artikel 19 (2) des Zivilpaktes ein individuelles Recht von Individuen
      und Presse enthält, behördliche Informationen zu bekommen, ohne ein
      berechtigtes Interesse nachzuweisen (z. B. Beschwerde Nr. 1470/2006
      Toktankunov v. Kyrgyzstan, Quelle
        L).
    
    Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zu
      Artikel 10 der Europäische Konvention für Menschenrechte (EMRK)
      hat sich weiterentwickelt und umfasst den Zugang zu Dokumenten der
      öffentlichen Verwaltung für "watchdogs" Funktion und Rolle wie Presse,
      NGOs und Historiker: [Quelle
        M].
    
     
    Obwohl die herrschende (juristische) Meinung den Menschenrechtscharakter
      des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung verschweigt (Anlage
        N) hat auch in Deutschland der erste Landesbeauftragten für den
      Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg (mit Hinweis
      auf die Verfassung Brandenburgs), der Grundrechte-Report 2006 ("Ein Hauch
      von Transparenz. Das neue Informationsfreiheitsgesetz des Bundes") und das
      Jahrbuchs Informationsfreiheit 2010 ("Informationsfreiheit ist ein Grund-
      und Menschenrecht, dessen Durchsetzung in der Praxis vielfach auf Grenzen
      stößt") das aufgegriffen. Es wird vorgeschlagen an das
      Menschenrechtskomitee der UNO bezüglich der des Sechsten
        Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 40
        des Zivilpaktes zu schreiben (Anlage 1). Auch gibt es Pläne den
      Gesetzesrang des Zivilpaktes zu nutzen (Anlage 2).
    Mangelnde Transparenz ist die Spitze des Eisbergs fehlendes Rechts auf
      eine gute Verwaltung in vielen Bereichen. Das Recht auf eine gute
      Verwaltung gemäß z. B. Empfehlung
        1615 (2003) der Parlamentarische Versammlung des Europarates
      und Empfehlung
        Rec(2007)7 über gute Verwaltung des Europarates oder auch Charta
der
        Grundrechte der Europäischen Union gegenüber der EU umfasst das
      Recht auf eine begründete Antwort innerhalb angemessener Zeit,
      Akteneinsicht und Ombudsmann.
    Der Menschenrechtskommissar des Europarates im Bericht CommDH(2007)14 unter
    anderem vorgeschlagen, Verwaltung und Justiz in internationalem
    (Menschen-)Recht zu schulen [Quelle
      E]. Die Weigerung Bayerns das Menschenrecht des Zugangs zu Dokumenten
    der öffentlichen Verwaltung auch nur zu erwägen [Quelle
      F], unterstreicht wie richtig dieser Vorschlag ist.
    
    Deshalb schlage ich vor, diesen Bedarf bei zukünftigen Beurteilungen zu
    berücksichtigen.
    
    Über die Unabhängigkeit der Justiz schreibt
    NIS: 
    
    "Im
        Prinzip haben die Landesregierungen die Möglichkeit, bei
        Auswahlverfahren von Bewerbern bestimmte
      Richter auszuwählen, die Richter über
        Benotungssysteme zu steuern und somit Entscheidungen über
      Beförderung und Beurteilung von Richtern
        zu treffen sowie bei Entscheidungen über Ausstattung von
      Gerichten und Staatsanwaltschaften
        Einfluss auszuüben. (...)
      Es herrscht formal ein
        Spannungsverhältnis zwischen der richterlichen Unabhängigkeit und der
        Dienstaufsicht.
      (§ 26 DRiG, § 97 GG) Für den Richter
        besteht bei Beeinträchtigung seiner Unabhängigkeit die
      Möglichkeit, gegen die Dienstaufsicht
        Widerspruch einzulegen."
    
    
    Dieser Einfluss der Exekutive auf Richter und Justiz ist fast einmalig in
    Europa und erfüllt nicht internationale Normen des Europarates (Empfehlung
      Nr. R (94)12 und Resolution
1685
      (2009) um die in Art. 97 GG geforderte Unabhängigkeit zu
    verwirklichen. Unabhängigkeit im internationalen Sinne bedeutet, dass
    prinzipiell keine Einfluss der Exekutive möglich ist (Anlage
      O, P, Q). Allein die Möglichkeit dienstaufsichtlicher Reaktionen kann
    unabhängige Entscheidungen gegen die Exekutive beeinträchtigen. Beim
    Widerspruch gegen Dienstaufsichtsmaßnahmnen trägt der Richter das
    Kostenrisiko. Das macht Missbrauch möglich. In der Praxis wird ein klagender
    Bürger bei Dienstaufsichtsbeschwerden regelmäßig damit abgewiesen, der
    Richter sei unabhängig. Das hindert die Verwaltung nicht, zu versuchen
    Richter durch Dienstaufsichtsbeschwerden einzuschüchtern (z. B. Percy
    MacLean). Für 10 Bundesländer werden die Aufgaben von Richterwahlausschüssen
    beschrieben. Es wird nicht explizit ausgesprochen, dass 6 Bundesländer
    überhaupt keine Richterwahlausschüsse kennen und das den Justizministerium
    überlassen, d. h. Mindestanforderungen der Unabhängigkeit fehlen. 
    
    Richter Peter Wysk (53) verweigerte den Kriegsdienst - vor 35 Jahren. Doch
    jetzt hat dies Einfluss auf seine Karriere am Bundesverwaltungsgericht
    (BVerwG) in Leipzig. Er durfte nicht Mitglied des Wehrdienstsenats II
    werden. Denn Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) hatte sein Veto
    eingelegt. Im Gesetz steht nicht, dass das Verteidigungsministerium
    überhaupt etwas bei der Besetzung der Wehrsenate zu sagen hat. Ein Vetorecht
    hat hier nur das Justizministerium. Doch dieses räumte 1970 in einer
    unveröffentlichten Vereinbarung dem Verteidigungsressort ein Veto-Recht ein.
    (Anlage S). Dass das
      Verteidigungsministerium im Jahre 2009 also Richter ihres Ressortbereichs
      (hier des Wehrdienstsenats) verhindern kann, ist offensichtlich eine klare
      Verletzung der grundgesetzlich garantierten Unabhängigkeit, die in der
      Praxis also nicht gilt.
    
    Sowohl der Deutschen Richterbundes (DRB,
      27.4.2007), die Neue Richtervereinigung (1.3.2003),
    die Europäische Charta und des Beirates der Europäischen Richter (CCJE,
      Punkt 1.3), die parlamentarische Versammlung des Europarates fordern
    die Verwaltung der Justiz durch die Regierung durch die Selbstverwaltung
    abzulösen (Anlage O, R).
    Im Ergebnis fehlt also zumindest die Forderung die Auslese, Beförderung und
    Dienstaufsicht unabhängiger von der Exekutive zu gestalten zur
    Verwirklichung  der Unabhängigkeit, in Anlehnung an die
    Europaratsnormen, die in anderen Ländern angewendet werden.
    
    Deutschland muss, um zu Europa, G20, der OECD, WTO und der Welt
    aufzuschließen, Informationsfreiheitsgesetze in allen Bundesländern
    verabschieden, das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes verbessern,
    Nebentätigkeiten der Abgeordneten transparenter machen und die Konventionen
    gegen Korruption des Europarates und der Vereinten Nationen ratifizieren
    sowie die Transparenz der Parteienfinanzierung verbessern (Siehe Forderungen
    2, 3, 4, 8, 34, 35 und 52 ff. Nationalen Integritätsbericht Deutschland für
    eine integere Republik, Quelle K). Aber wie kommt GP Forschungsgruppe des
    Instituts für Grundlagen- und Programmforschung zum Urteil: "Insgesamt
      wird Deutschland ein gutes bis sehr gutes Zeugnis zur
      Korruptionsprävention und –repression ausgestellt". Warum
      akzeptiert Transparency das? Immerhin ist das Menschenrecht des
    Zugangs zu Informationen der öffentlichen Verwaltung international gesehen
    eine Voraussetzung der Demokratie und fehlt in 5 Bundesländer,
    beziehungsweise ist zu schlecht im Bund. 
    
    Wann werden Hessen,
    Bayern, Niedersachsen,
    Baden-Württemberg
    (Innenminister)
    und Sachsen
    Informationsfreiheitsgesetze verabschieden? Werden im Bund Bundeskanzlerin,
    
    CDU/CSU,
    FDP,
    (Dr.
      Max Stadler), SPD,
    GRÜNE
    und Linke
    die Ratifizierung der Konventionen gegen Korruption befürworten und ein
    besseres IFG auch nur erwägen? Das "gute bis sehr gute Zeugnis" verhindert,
    dass überhaupt eine Diskussion startet (Anlage 3, 4).
    
    Mit freundlichen Grüßen
    Walter Keim
      
    
    Kopie: Deutsches Institut
        für Menschenrechte, Menschenrechtszentrum, BMJ, Lehrstuhl für
      Menschenrechtsbildung, Menschenrechtsbeauftragter
        der Bundesregierung, Ausschuss
für
        Menschenrechte und Humanitäre Hilfe
        
      
    Anlagen:
    
      -  08.04.2011: Informationsfreiheit
          fehlt im Sechsten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland nach
          Artikel 40 des Zivilpaktes. http://wkeim.bplaced.net/files/if-dimr-pbt.htm
 
      - Entwurf: Lässt sich Akteneinsicht mit
          Hilfe des Verwaltungsgerichtes erzielen? http://wkeim.bplaced.net/files/vgm-2012.htm
 
      - 06.12.11: Anfragen abgeordnetenwatch.de: Nun haben 5,9 Milliarden
        Menschen bessere generelle Einsichtsrechte als Hessen
        (FDP),
        Bayern
        (FDP),
        Niedersachsen
        (FDP),
        Baden-Württemberg
        (Innenminister)
        und Sachsen. Wann werden diese
        Bundesländer Informationsfreiheitsgesetze verabschieden?
       
      - 09.01.12: Anfragen abgeordnetenwatch.de: Wann wird Deutschland
        Konventionen über Korruption ratifizieren und
        Informationsfreiheitsgesetz des Bundes verbessern: Bundeskanzlerin,
        CDU/CSU,
        FDP,
        (Dr.
          Max Stadler), SPD,
        GRÜNE
        und Linke.
      
 
    
     
    
      
    Quellen im Internet publiziert:
    
      - http://de.wikipedia.org/wiki/UNCAC:
        Zur Zeit (13.12.2011) haben 158 Staaten das Übereinkommen der Vereinten
        Nationen gegen Korruption (UNCAC) ratifiziert, nicht aber Deutschland,
        wegen ungenügender Regelung der Abgeordnetenbestechung 
 
      - GRECO Third Evaluation Round (launched in 2007): http://www.coe.int/t/dghl/monitoring/greco/evaluations/round3/ReportsRound3_en.asp
 
      - 4. Dezember 2009, Evaluierungsbericht über Deutschland zur
        Kriminalisierung der Korruption (SEV Nrn. 173 und 191, Leitlinie 2): http://www.coe.int/t/dghl/monitoring/greco/evaluations/round3/GrecoEval3(2009)3_Germany_One_DE.pdf
 
      - Lobbypedia - GRECO: http://www.lobbypedia.de/index.php/GRECO
 
      - Bericht
            CommDH(2007)14 des Menschenrechtskommissars Thomas Hammarberg über
            seinen Besuch in Deutschland 9. – 11. und 15. – 20. Oktober 2006:
          http://wkeim.bplaced.net/files/Bericht-des-Menschenrechtskommissars.html 
           Richter und Verwaltung in Menschenrechten schulen.
 
      - 13.12.2010: Bayern verweigert die Akteneinsicht in die Begründung der
        Ablehnung der Vorschläge des Menschenrechtskommissars: http://wkeim.bplaced.net/files/ifg-einsicht.htm
 
      - heise.de: Verabschiedet
sich
          Deutschland vom Informationsfreiheitsgesetz? http://www.heise.de/tp/deutsch/special/frei/12314/1.html
       
      - heise.de: Bananenrepublik
Deutschland:
          http://www.heise.de/tp/r4/artikel/12/12689/1.html
         
      - 21. Dezember 2004: Gemeinsame Erklärung der drei Sonderbeauftragten
        für den Schutz der Meinungsfreiheit UN, OSCE und OAS: http://merlin.obs.coe.int/iris/2005/2/article1
 
      - "General Comment No. 34 on Article 19 of  the ICCPR" (Zivilpakt):
        http://www2.ohchr.org/english/bodies/hrc/comments.htm
 
      - Transparency Deutschland: 84 Forderungen für eine integere Republik: http://www.transparency.de/?id=2030
       
      - UN Human Rights Committee decisions: http://right2info.org/cases#section-6
 
      - Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte
        zu Artikel 10 des EMRK:
        http://right2info.org/cases#section-2
 
      - Evaluation des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes: http://wkeim.bplaced.net/files/111117foev.htm
 
      - Gewaltentrennung in Deutschland und
          Europa: http://wkeim.bplaced.net/files/gewaltentrennung.htm
 
      - Udo Hochschild: GEWALTENTEILUNG IM DEUTSCHEN BEWUSSTSEIN. Versuch
        einer Kritik: http://web.archive.org/web/20140107004837/http://www.gewaltenteilung.de/einf_druck.htm
           
 
      - Die Entfesselung der
          dritten Gewalt Von Heribert Prantl [veröffentlicht in der
        Süddeutschen Zeitung Nr. 81 vom 6. April 2006, Seite 28] http://gewaltenteilung.de/prantl.htm
 
      - Straßburg, 30.09.2009: Pressemitteilung - 712(2009): Parlamentarischen
        Versammlung des Europarates: Die Unabhängigkeit der Justiz stellt die
        oberste Verteidigungslinie gegenüber der politischen Beeinflussung dar:
        Deutschland möge ein System der Selbstverwaltung der Justiz einführen https://wcd.coe.int/ViewDoc.jsp?id=1512397&Site=DC
 
      - taz, 11.10.09, Rechtsstaat.
          Ungedient? Als Richter untauglich! Verteidigungsminister Franz
        Josef Jung hat verhindert, dass ein Kriegsdienstverweiger am
        Bundesverwaltungsgericht über Soldaten Recht sprechen darf. Jetzt
        protestiert die Justiz. VON CHRISTIAN RATH
          
       
    
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    Separation of powers in Europe:
    
    
    
    
    
    Defamation in Europe:
    