Zugang zu Informationen der Behörden ist ein fundamentales Menschenrecht, das auf nationaler Ebene durch eine umfassende Gesetzgebung gewährleistet sein muss, die auf dem Prinzip der größtmöglichen Offenlegung basiert".
UN, OSZE und OAS Sonderbeauftragte für den Schutz der Meinungsfreiheit 2004

Die parlamentarische Demokratie basiert auf dem Vertrauen des Volkes; Vertrauen ohne Transparenz, die erlaubt, zu verfolgen, was politisch geschieht, ist nicht möglich. (BVerfGE 40, 296 <327>)

Englishin English: http://wkeim.bplaced.net/files/foi-ccpr-de.htm

Walter Keim
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 8.04.2011 [2012 hinzugefügt]


An das                          
Deutsches Institut für Menschenrechte        
Zimmerstr. 26/27                                
D-10969 Berlin                                  
Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
Bundestag
Platz der Republik 1
D-11011 Berlin


[Kopie: OHCHR Civil Society Section: Universelles Periodisches Überprüfungsverfahren 2012 (Universal Periodic Review) bei den Vereinten Nationen, Session 16, Auswärtiges Amt (Menschenrechtsbeauftragter)

Kopie: Parallel Report submitted to the Human Rights Committee on the occasion of the consideration of the Sixth Periodic Report of Germany during the Committee’s 106th Session]

Betreff: Menschenrecht auf Informationszugang fehlt im Sechsten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 40 des Zivilpaktes

Zusammenfassung:

  1. Der Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung ist ein Menschenrecht des Zivilpaktes
  2. 5 Bundesländer verstoßen gegen diese Menschenrecht der Informationsfreiheit
  3. Der Gesetzesrang des Zivilpaktes wird in der Praxis nicht respektiert
  4. Empfehlungen:
    1. [Alle deutschen Bundesländer müssen Informationsfreiheitsgesetze verabschieden.]
    2. Der Vorbehalt bezüglich Artikel 19 sollte zurück genommen werden.
    3. Der Rang des Zivilpaktes muss respektiert und sollte gestärkt werden.
    4. Die Vorschläge des Menschenrechtskommissars des Europarates sollten verwirklicht werden, z. B. sollten Verwaltung und Richter in Internationalem Recht und Menschenrechten geschult werden.
    5. Richter sollten nicht mehr von der Exekutive eingestellt, befördert und der Dienstaufsicht unterliegen und damit Resolution 1685 (2009) als auch Empfehlung Nr. R (94)12 des Europarates verwirklicht werden.
    6. Der Sozialpakt, Zivilpakt und die Europäische Konvention für Menschenrechte (EMRK) sollten in www.Gesetze-im-Internet.de und http://bundesrecht.juris.de aufgenommen werden.
    7. Deutsche Institut für Menschenrechte mit der Beobachtung der Menschenrechte in Deutschland beauftragen.
    8. Beleidigung sollte entkriminalisiert werden.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich auf den Sechsten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 40 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt) datiert 31. März 2010 (Anlage 1). Weiter beziehe ich mich auf die Mitteilung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte mich an das Deutsches Institut für Menschenrechte zu wenden (Anlage 2), bezüglich einer Klage über Verletzung des Menschenrechts der Informationsfreiheit in Deutschland (Anlage 3).

1. Der Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung ist ein Menschenrecht des Zivilpaktes

Die Informationsfreiheit (einschließlich des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung) ist Teil der Meinungsfreiheit und auch durch international anerkannte Menschenrechte der VN speziell des Artikels 19 des Internationaler Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR, BGBl. 1973 II S. 1534) geschützt, der nach Art. 59 (2) GG in ein Bundesgesetz transformiert wurde und neben der Meinungsfreiheit die Freiheit "(sich) Informationen ... zu beschaffen" enthält. 

Der UN Special Rapporteur on the promotion and protection of the right to freedom of opinion and expression berichtete z. B. in E/CN.4/1998/40, 28 Januar 1998 und E/CN.4/2000/63, 18 Januar 2000 und A/HRC/14/23, 20 April 2010 dass der Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung ein Menschenrecht ist.

Dies ist auch der Hintergrund, dass die UN, OSZE und AOS Sonderbeauftragten für den Schutz der Meinungsfreiheit in ihrer gemeinsamen Erklärung vom 6.12.2004 bestätigen, dass die Informationsfreiheit ein Menschenrecht ist: (Anlage 4):

"Zugang zu Informationen der Behörden ist ein fundamentales Menschenrecht, das auf nationaler Ebene durch eine umfassende Gesetzgebung gewährleistet sein muss, die auf dem Prinzip der größtmöglichen Offenlegung basiert". Ausnahmen von diesem Recht müssen eng gefasst und sorgfältig formuliert werden.

Dies wird auch im "General Comment No. 34 on Article 19 of the ICCPR" (Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte) bestätigt (Anlage 5):

"18.   Article 19, paragraph 2 embraces a general right of access to information held by public bodies. Such information includes all records held by a public body, regardless of the form in which the information is stored, its source and the date of production."
"19.   (...) States parties should also enact the necessary procedures, whereby one may gain access to information, such as by means of freedom of information legislation."

Deutschland beantragte am 11.2.2010 das Menschenrecht des Zugangs auf Dokumente der öffentlichen Verwaltung und andere Menschenrechte in den Richtlinien zum IPbpR zu streichen (Anlage J). Am 24.3.2011 (Seite 17 des Sitzungsprotokolls) lehnt das Menschenrechtskomitee den Antrag Deutschlands das Menschenrecht des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung zu entfernen (Paragraph 18 bis 20 Draft General Comment No. 34 on Article 19) ab (Anlage K). Deutschland wendet sich auch gegen die in Artikel 49 d. h. die Entkriminalisierung der Beleidigung. Dabei nimmt die Argumentation ihren Ausgangspunkt im Grundgesetz. Da z. B. das Menschenrecht des Zugans zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung kein Grundrecht des Grundgesetzes ist, wird verlangt dass dieses Menschenrecht auch aus der Interpretation des Zivilpakts entfernt wird.

[Inzwischen haben ca. 90 Staaten mit mehr als 5,5 Milliarden Einwohnern Informationsfreiheitsgesetze (Anlage L). Info Europe und das Centre for Law and Democracy haben 89 Gesetzestexte analysiert. Dabei landet Deutschland mit 54 von 105 möglichen Punkte auf Platz 85, das heißt ganz am Schluss (Right to Information Rating: Anlage M), auch hinter den wirtschaftlich aufstrebenden BRIC-Staaten.. Nur Jordanien, Lichtenstein, Griechenland und Österreich schneiden schlechter ab, d. h. ca. 5,5 Milliarden Bürger auf der Welt haben besseren allgemeinen Informationszugang als deutsche Bürger.]

2. Fünf Bundesländer verstoßen gegen das Menschenrecht des Informationszugangs

Obwohl die Bundesländer Hessen, Niedersachsen, Sachsen, Bayern und Baden-Württemberg mehrmals auf den Menschenrechtscharakter des Zugang zu Informationen der öffentlichen Verwaltung hingewiesen wurden, wird diese Menschenrecht fortgesetzt verletzt und Informationsfreiheitsgesetze verweigert (Anlage 6).

Das Bündnis für Informationsfreiheit in Bayern führt mehr als ein Dutzend Beispiele auf mit Verweigerung von Informationszugang, mangelnde Auskunfts- und Mitwirkungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene (Anlage 10). In Anlage 7 werden weitere Verweigerungen von Akteneinsicht dokumentiert.

Mit "Tricksen und täuschen" (Frankfurter Rundschau, 19.8.2010) wurde Stuttgart 21 beschlossen und die Planung vorangetrieben. Die Schlichtung von 22.10. bis 30.11.2010 sollte mit Offenheit und Transparenz das "Ende der Mogelei" (Spiegel online, 11.10.2010) bringen. Alle Fakten sollten "auf den Tisch kommen". Um etwas Demokratie zu verwirklichen wurden deshalb als Akt zivilgesellschaftlichen Notwehr mehr als ein Dutzend Anträge auf Informationszugang (Anlage 13) beim Verkehrsministerium (BMVBS), Eisenbahn-Bundesamt (EBA), Rechnungshof, Haushaltsausschuss des Bundestages und dem Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg gestellt. Allerdings stellte sich heraus, dass Akteneinsichtsgesuche nicht helfen ein bisschen Demokratie zu verwirklichen (Anlage 14).

Die am 14. Dezember 2005 in Kraft getretene UN Konvention gegen Korruption ist von mehr als 158 Staaten ratifiziert. Deutschland hat bisher nicht ratifiziert im Gegensatz zu allen anderen Staaten in Europa. In Deutschland konnte die Konvention wegen ungenügender Bestimmungen der Korruption von Parlamentariern nicht ratifiziert werden. Die Korruption von Parlamentariern ist in Deutschland praktisch straflos. Das Problem ist, daß nur der direkte Kauf von Stimmen bestraft wird. Geheime Vereinbarungen, Annahme von Provisionen, Nebentätigkeit in Unternehmen usw. werden nicht strafrechtlich verfolgt. Das nötige Gesetz dagegen müssten die Abgeordneten selbst erlassen. Die aber wollen von ihren unzeitgemäßen Privilegien nicht lassen. Sie können praktisch von jedermann Geld oder andere Vergünstigungen entgegennehmen, ohne den Staatsanwalt fürchten zu müssen. [Die Staatengruppe gegen Korruption GRECO (Group of States against Corruption) des Europarates sieht schwere Mängel bei Korruptionsbekämpfung in Deutschland und machte 2009 Vorschläge über die Transparenz der Parteienfinanzierung in Deutschland. Auch die Ratifizierung des Strafrechtsübereinkommen über Korruption SEV-Nr. : 173 wurde vorgeschlagen (Anlage O). 43 der 47 andren Europaratsmitglieder haben diese Übereinkommen ratifiziert. Der Bundestag lehnte 2011 (siehe Ausschussdrucksache 17(4)283 des Innenausschusses) die Abgabe einer Stellungnahme zum Evaluierungsbericht jeweils mehrheitlich mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP ab]

[Ca. 50 Staaten haben den Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung in der Verfassung verankert. Mehr als 115 Staaten (https://www.rti-rating.org/country-data/) mit mehr als 5,9 Milliarden Einwohnern haben entweder Informationsfreiheitsgesetz oder entsprechende Verfassungsbestimmungen. Damit sind Bürger in 5 Bundesländern bezüglich des Menschenrechtes des generellen Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung (über den Anwendungsbereich von Verbraucherinformation und Umweltinformation hinaus) schlechter gestellt als 5,9 Milliarden Bewohner in der Welt.]

3. Der Gesetzesrang des Zivilpaktes wird in der Praxis nicht respektiert

Im Punkt 118 des Staatenberichtes steht: "Der Pakt ist als Bundesgesetz Bestandteil der deutschen Rechtsordnung. Er ist daher für die Länder auch in Bereichen der ausschließlichen Landeszuständigkeit verbindlich." Dies wird weder von der Verwaltung noch von den Gerichten in der Praxis respektiert.

Beispielsweise beschloss das LG Mainz  (1 QS 25/98):  "Die deutschen Gerichte dürften jedoch keine Akteneinsicht gewähren, solange der Gesetzgeber dies nicht ausdrücklich zulasse", obwohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das aufgrund der EMRK beschlossen hatte.

Die Seiten www.Gesetze-im-Internet.de und http://bundesrecht.juris.de enthalten den Zivilpakt nicht. Deshalb wurde am 28.4.2007 vorgeschlagen den Zivilpakt und andrere Menschenrechtsverträge unter diesen Gesetzen aufzunehmen. Das wurde am 14.7.07 aus Kapazitätsgründen vom Bundesministerium für Justiz abgelehnt. Das ist offensichtlich eine fadenscheinige Begründung.

In den Verfahren Walter Keim ./. Bundesrepublik Deutschland VG 2 A 85.04 und VG 2 A 55.07 hat weder das Verwaltungsgericht Berlin, noch das Oberwaltungsgericht noch das Verfassungsgericht 1 BvR 1981/051 BvR 2565/05 und 1 BvR 238/09 die Gewähr dafür geboten, sich für das Menschenrecht des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung einzusetzen (Anlage 7). Weiter wurden viele Anträge auf Akteneinsicht die sich auf den Internationaler Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) stützten abgelehnt, ohne dass der Rang des IPbpR überhaupt zur Kenntnis genommen wurde (Anlage 7).

In vielen Staaten – im Falle der EMRK sind es die meisten Vertragsstaaten – haben völkerrechtliche Verträge Übergesetzesrang z. B. in Österreich der Schweiz und Norwegen. (Anlage 12)

4. Empfehlungen

Die für Klagen auf Einsicht bei Verwaltungen zuständigen Verwaltungsrichter sind von der Exekutive angestellt, befördert und ihrer Dienstaufsicht unterworfen und haben damit nicht die in Artikel 14 IPbpR geforderte Unabhängigkeit (Anlage 11). Damit ist auch die in Artikel 97 GG geforderte Unabhängigkeit der Richter de facto nicht verwirklicht. Sowohl Resolution 1685 (2009) der parlamentarischen Versammlung des Europarates als auch Empfehlung Nr. R (94)12 des Europarates sollten verwirklicht werden.

Im Bericht CommDH(2007)14 des Menschenrechtskommissars des Europarates Thomas Hammarberg über seinen Besuch in Deutschland 9. – 11. und 15. – 20. Oktober 2006 wird unter anderem vorgeschlagen, Verwaltung und Richter in Internationalem Recht und Menschenrechten zu schulen (Anlage 8). Leider lehnten sowohl der Bundestag als auch 8 Länderparlamente das ab (Anlage 9).

In ca. 50 Staaten ist der Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung in der Verfassung verankert. Etwa 80 Staaten haben dieses Menschenrecht gesetzlich verankert. In Europa fehlt im wesentlichen nur noch Weißrussland. Nachdem die wirtschaftlich aufsteigende BRIC Länder Indien 2005, China 2008, Russland 2010 und Brasilien 2011 den Zugang zu Informationen der öffentlichen Verwaltung gesetzlich sicherten, fehlen im Wesentlichen nur noch Afrika und der Nahe Osten.

Im übrigen war dieser Bericht über die Einhaltung des Zivilpaktes schon am 1.4.2009 fällig. Trotzdem ist er bei den VN nicht registriert und auch noch nicht auf dem Plan der Sitzungen.

Deutschland hat folgenden Vorbehalt: "Artikel 19, 21 und 22 in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 des Zivilpaktes werden in dem Artikel 16 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950 entsprechenden Rahmen angewandt." dies betrifft die Tätigkeit von Ausländern und wird im Kernbericht vom 15.3.2009 Punkt 124 so begründet: "Der Vorbehalt wurde abgegeben und wird aufrechterhalten, um die politischen Aktivitäten einer wachsenden Zahl politischer Ausländerorganisationen zum Schutz der inneren Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland zu kontrollieren."

Das Deutsche Institut für Menschenrechte wurde mit der Begleitung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beauftragt. Die unabhängige Stelle dafür heißt "Monitoring-Stelle". (Das kommt aus dem Englischen "to monitor" = beobachten, kontrollieren). Darüber hinaus soll die Stelle die in der Konvention verankerten Rechte fördern und schützen (siehe auch Artikel 33 Absatz 2 der UN-Behindertenrechtskonvention).

Der Menschenrechtskommissar des Europarates hat vorgeschlagen das Deutsche Institut für Menschenrechte darüber hinaus mit der Beobachtung aller Menschenrechte in Deutschland beauftragen (Anlage F).


Zusammenfassend werden folgende Empfehlungen ausgesprochen:
  1. [Alle deutschen Bundesländer müssen Informationsfreiheitsgesetze verabschieden.]
  2. Der Vorbehalt bezüglich Artikel 19 sollte zurück genommen werden.
  3. Der Rang des Zivilpaktes muss respektiert und sollte gestärkt werden, wie z. B. in der Schweiz und Norwegen.
  4. Die Vorschläge des Menschenrechtskommissars des Europarates sollten verwirklicht werden, z. B. sollten Verwaltung und Richter in Internationalem Recht und Menschenrechten geschult werden.
  5. Richter sollten nicht mehr von der Exekutive eingestellt, befördert und der Dienstaufsicht unterliegen und damit Resolution 1685 (2009) als auch Empfehlung Nr. R (94)12 des Europarates verwirklicht werden.
  6. Der Sozialpakt, Zivilpakt und die Europäische Konvention für Menschenrechte sollten in www.Gesetze-im-Internet.de und http://bundesrecht.juris.de aufgenommen werden.
  7. Deutsche Institut für Menschenrechte mit der Beobachtung der Menschenrechte in Deutschland beauftragen, wie vom Menschenrechtskommissar des Europarates vorgeschlagen.
  8. Beleidigung sollte entkriminalisiert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Walter Keim

Kopie: zivilgesellschaftliche Menschenrechtsorganisationen in Deutschland, Transparency, Greenpeace, Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit, Humanistische Union, netzwerk recherche, Mehr Demokratie Human Right Commissioner of the CoE, Fundamental Rights Agency, Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Dr. Valentin AICHELE, Legal adviser, German Institute for Human Rights, International Ombudsman Institute, Rudolf Bindig (Deutsches Instituts für Menschenrechte), OSCE

Anlagen:

  1. Sechster Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 40 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt): http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/Pakte_Konventionen/ICCPR/iccpr_state_report_germany_6_2010_de.pdf
  2. 26.03.2007: Deutsches Institut für Menschenrechte ist zuständig für Menschenrechte in Deutschland: http://wkeim.bplaced.net/files/eu-hra-070329.pdf
  3. 01.03.2006: Access to Information and other Violations of Human Rights in Germany : http://wkeim.bplaced.net/files/eu-hra-complaint.htm  
  4. 06.12.2004 Gemeinsame Erklärung 2004 der drei Sonderbeauftragten für den Schutz der Meinungsfreiheit:  http://merlin.obs.coe.int/iris/2005/2/article1
  5. General Comment No. 34 on article 19 by the Human Rights Committee:  http://www2.ohchr.org/english/bodies/hrc/comments.htm
  6. 5 Bundesländer ignorieren das Menschenrecht der Informationsfreiheit: http://wkeim.bplaced.net/files/ifg-5-laender.htm
  7. Verwaltung und Rechtsprechung zur Informationsfreiheit: http://wkeim.bplaced.net/files/ifg-material.htm
  8. Petition Umsetzung der Vorschläge des Menschenrechtskommissars des Europarates:  http://wkeim.bplaced.net/petition_gg.htm
  9. Ablehnung der Vorschläge des Menschenrechtskommissars durch Bundestag und 8 Länderparlamenten: http://wkeim.bplaced.net/coe_resultat.htm#antworten
  10. Bündnis für Informationsfreiheit in Bayern: (In)transparenz in Bayern: http://www.informationsfreiheit.org/3964.html
  11. Gewaltentrennung in Deutschland und Europa: http://wkeim.bplaced.net/files/gewaltentrennung.htm
  12. Geiger, Grundgesetz und Völkerrecht, 5. Auflage, S. 160; Schweisfurth, Völkerrecht, S. 202; Nowak, CCPR-Commentary, Second editition, Art. 2, Rn. 55
  13. 26. 1. 2011: 13 Anträge auf Informationszugang als Akt zivilgesellschaftlicher Notwehr um ein bisschen Demokratie zu verwirklichen.
  14. April 2011: Akteneinsichtsanträge können nicht helfen um ein bisschen Demokratie zu verwirklichen und Licht in das Dunkel von Stuttgart 21 bringen.

 

Anlagen im Internet publiziert:

  1. Telepolis 15.04.2002: Informationsfreiheit ist ein UN Menschenrecht: http://www.heise.de/tp/deutsch/special/frei/12314/1.html
  2. Telepolis 08.06.2002: Bananenrepublik Deutschland: http://www.heise.de/tp/deutsch/special/frei/12689/1.html
  3. Telepolis 03.05.2002: Was kann der einzelne Bürger bewirken? Interview mit Walter Keim: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/12/12456/1.html
  4. Tagesspiegel l 8.12.06: Europäischer Menschenrechtshof: Präsident ermahnt Deutschlandhttp://www.tagesspiegel.de/politik/international/praesident-ermahnt-deutschland/784798.html
  5. Tabellarische Übersichten: Menschenrecht Informationszugangsfreiheit im Bundesgesetzblatt (BGBl.): http://wkeim.bplaced.net/IFG.htm#Europarat 
  6. Pressemitteilung des Europarates 11.7.07: Bericht des Menschenrechtskommissars Thomas Hammarberg über seinen Besuch in Deutschland 9. – 11. und 15. – 20. Oktober 2006: http://wkeim.bplaced.net/files/Bericht-des-Menschenrechtskommissars.htmlDeutsche Institut für Menschenrechte mit der Beobachtung der Menschenrechte in Deutschland beauftragen, nationalen "Aktionsplan Menschenrechte" entwickeln. 
  7. 21.12.2003: Petition über Menschenrechtsverletzungen in Deutschland: http://wkeim.bplaced.net/petition_me.htm
  8. Menschenrechtsverletzungen Deutschlands: Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Informationsfreiheit und faires Verfahren: http://wkeim.bplaced.net/files/de_menschenrechte.htm
  9. Süddeutschland der Schandfleck der Informationsfreiheit in Europa: http://wkeim.bplaced.net/foi-laws-eu-de.gif 
  10. 11.02.2011: Deutschland möchte das Menschenrecht des Zugangs auf Dokumente der öffentlichen Verwaltung und andere Menschenrechte streichen:  http://wkeim.bplaced.net/files/German_comments_on_Draft_General_Comment_No.34.pdf
  11. HUMAN RIGHTS COMMITTEE. DISCUSSIONS ON DRAFT GENERAL COMMENT NO. 34- MEETING NOTES (18 MARCH – 24 MARCH 2011): http://freedominfo.org/documents/HRCnotesMarch2011.pdf  
  12. Legal framework for the right of access to information: https://www.rti-rating.org/country-data/
  13. Right to Information Rating: http://www.rti-rating.org/country-data/
  14. 4. Dezember 2009, Evaluierungsbericht über Deutschland zur Kriminalisierung (SEV Nrn. 173 und 191, Leitlinie 2): http://www.coe.int/t/dghl/monitoring/greco/evaluations/round3/GrecoEval3(2009)3_Germany_One_DE.pdf
  15. Lobbypedia - GRECO: http://www.lobbypedia.de/index.php/GRECO

 

Weiterführung:


Antwort:

"The State party should widely disseminate the Covenant, the two Optional Protocols to the Covenant, the text of the sixth periodic report, the written responses it has provided in response to the list of issues drawn up by the Committee, and the present concluding observations so as to increase awareness among the judicial, legislative and administrative authorities, civil society and non-governmental organizations operating in the country, as well as the general public".

 

[Informationsfreiheit]    [Menschenrechtsverletzungen in Deutschland]    [Patientenrechte in Europa]     [Petitionen]    [Homepage]   

 

Anlage: Süddeutschland der Schandfleck der Informationsfreiheit in Europa. Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. Access to Information Law = Informationsfreiheitsgesetz.

 

Freedom of Information in Europe

158 Staaten haben die UN-Konvention gegen Korruption ratifiziert:

UN Konvention gegen Korruption

UN Konvention gegen Korruption