„Zugang
zu
            Informationen der Behörden ist ein fundamentales Menschenrecht, das
            auf nationaler Ebene durch eine umfassende Gesetzgebung
            gewährleistet sein muss, die auf dem Prinzip der größtmöglichen
            Offenlegung basiert".
          UN, OSZE und OAS Sonderbeauftragte für den Schutz der
          Meinungsfreiheit 2004
    Die
parlamentarische
        Demokratie basiert auf dem Vertrauen des Volkes; Vertrauen ohne
        Transparenz, die erlaubt, zu verfolgen, was politisch geschieht, ist
        nicht möglich. (BVerfGE 40, 296 <327>)
    
in English:
          http://wkeim.bplaced.net/files/foi-ccpr-de.htm
    
    Walter Keim
      Torshaugv. 2 C
      N-7020 Trondheim, den 8.04.2011 [2012 hinzugefügt]
    
    
    
    
    
    
      
        
          An
            das                          
             Deutsches Institut für
            Menschenrechte          
            Zimmerstr.
            26/27                                
             D-10969
            Berlin                                  
               | 
          Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe  
            Bundestag 
            Platz der Republik 1 
            D-11011 Berlin 
           | 
        
      
    
    
     
      [Kopie: OHCHR Civil Society Section: Universelles Periodisches
      Überprüfungsverfahren 2012 (Universal Periodic
        Review) bei den Vereinten Nationen, Session
        16, Auswärtiges Amt
        (Menschenrechtsbeauftragter)
    
    Kopie: Parallel Report submitted to the
      Human Rights Committee on the occasion of the consideration of the Sixth
      Periodic Report of Germany during the Committee’s 106th
        Session]
      
      Betreff: Menschenrecht auf
        Informationszugang fehlt im Sechsten Staatenbericht der Bundesrepublik
        Deutschland nach Artikel 40 des Zivilpaktes
    Zusammenfassung:
    
      - Der Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung ist ein
        Menschenrecht des Zivilpaktes
 
      - 5 Bundesländer verstoßen gegen diese Menschenrecht der
        Informationsfreiheit
 
      - Der Gesetzesrang des Zivilpaktes wird in der Praxis nicht respektiert
 
      - Empfehlungen:
 
      
        - [Alle deutschen Bundesländer müssen Informationsfreiheitsgesetze
          verabschieden.]
 
        - Der Vorbehalt bezüglich Artikel 19 sollte zurück genommen werden.
 
        - Der Rang des Zivilpaktes muss respektiert und sollte gestärkt
          werden.
 
        - Die Vorschläge des Menschenrechtskommissars des
            Europarates sollten verwirklicht werden, z. B. sollten
            Verwaltung und Richter in
            Internationalem Recht und Menschenrechten geschult werden.
 
        - Richter sollten nicht mehr von der Exekutive
            eingestellt, befördert und der Dienstaufsicht unterliegen und damit
          Resolution
1685
            (2009) als auch Empfehlung
Nr.
R
            (94)12 des Europarates verwirklicht werden.
 
        - Der Sozialpakt, Zivilpakt und die Europäische Konvention für
          Menschenrechte (EMRK) sollten in www.Gesetze-im-Internet.de
          und http://bundesrecht.juris.de
          aufgenommen werden.
 
        - Deutsche Institut für Menschenrechte mit der Beobachtung der
          Menschenrechte in Deutschland beauftragen.
 
        - Beleidigung sollte entkriminalisiert werden.
 
      
    
    
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich beziehe mich auf den Sechsten Staatenbericht der Bundesrepublik
      Deutschland nach Artikel 40 des Internationalen Pakts über bürgerliche und
      politische Rechte (Zivilpakt) datiert 31. März 2010 (Anlage
        1). Weiter beziehe ich mich auf die Mitteilung der Agentur der
      Europäischen Union für Grundrechte mich an das Deutsches Institut für
      Menschenrechte zu wenden (Anlage 2),
      bezüglich einer Klage über Verletzung des Menschenrechts der
      Informationsfreiheit in Deutschland (Anlage
        3).
    1. Der Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung ist ein
      Menschenrecht des Zivilpaktes
    Die Informationsfreiheit
        (einschließlich des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung)
        ist Teil der Meinungsfreiheit und auch durch international
          anerkannte Menschenrechte der VN speziell
        des Artikels 19 des Internationaler Paktes über bürgerliche und
        politische Rechte (IPbpR, BGBl. 1973 II S. 1534)
        geschützt, der nach Art. 59 (2) GG in ein Bundesgesetz transformiert
        wurde und neben der Meinungsfreiheit die Freiheit "(sich)
        Informationen ... zu beschaffen" enthält. 
    Der UN Special Rapporteur on the promotion and protection
        of the right to freedom of opinion and expression berichtete z.
        B. in E/CN.4/1998/40,
      28 Januar 1998 und E/CN.4/2000/63,
      18 Januar 2000 und A/HRC/14/23,
      20 April 2010 dass der Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung
      ein Menschenrecht ist.
    Dies ist auch der Hintergrund, dass die UN, OSZE und AOS Sonderbeauftragten für den Schutz der Meinungsfreiheit in ihrer gemeinsamen Erklärung vom 6.12.2004 bestätigen, dass die Informationsfreiheit
        ein Menschenrecht ist: (Anlage
          4): 
    
      "Zugang zu Informationen der Behörden ist ein
          fundamentales Menschenrecht, das auf nationaler Ebene durch eine
          umfassende Gesetzgebung gewährleistet sein muss, die auf dem Prinzip
          der größtmöglichen Offenlegung basiert". Ausnahmen von diesem Recht
          müssen eng gefasst und sorgfältig formuliert werden.
        
    
    Dies wird auch im "General Comment No. 34 on Article 19 of the ICCPR" (Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte)
      bestätigt (Anlage
        5):
    "18.   Article
        19, paragraph 2 embraces a general right of access to information held
        by public bodies. Such information includes all records held by a public
        body, regardless of the form in which the information is stored, its
        source and the date of production."
        "19.   (...) States parties should also enact the
        necessary procedures, whereby one may gain access to information, such
        as by means of freedom of information legislation."
    
    Deutschland
      beantragte am 11.2.2010 das Menschenrecht des Zugangs auf Dokumente
      der öffentlichen Verwaltung und andere Menschenrechte in den Richtlinien
      zum IPbpR zu
      streichen (Anlage J). Am 24.3.2011 (Seite
17
      des Sitzungsprotokolls) lehnt das Menschenrechtskomitee den
    Antrag Deutschlands das Menschenrecht des Zugangs zu Dokumenten der
    öffentlichen Verwaltung zu entfernen (Paragraph 18 bis 20 Draft
General
      Comment No. 34 on Article 19) ab (Anlage
      K). Deutschland wendet sich auch gegen die in Artikel 49 d. h. die
    Entkriminalisierung der Beleidigung. Dabei nimmt die Argumentation ihren
    Ausgangspunkt im Grundgesetz. Da z. B. das Menschenrecht des Zugans zu
    Dokumenten der öffentlichen Verwaltung kein Grundrecht des Grundgesetzes
    ist, wird verlangt dass dieses Menschenrecht auch aus der Interpretation des
    Zivilpakts entfernt wird.
    
    [Inzwischen haben ca. 90 Staaten mit mehr als 5,5 Milliarden
      Einwohnern Informationsfreiheitsgesetze (Anlage
        L). Info Europe und das Centre for Law and Democracy haben 89
      Gesetzestexte analysiert. Dabei landet Deutschland mit 54 von 105
      möglichen Punkte auf Platz 85, das
heißt
        ganz am Schluss (Right to Information Rating: Anlage
        M), auch hinter den wirtschaftlich aufstrebenden BRIC-Staaten.. Nur
      Jordanien, Lichtenstein, Griechenland und Österreich schneiden schlechter
      ab, d. h. ca. 5,5 Milliarden Bürger
        auf der Welt haben besseren allgemeinen Informationszugang als deutsche
        Bürger.]
    2. Fünf Bundesländer verstoßen gegen das Menschenrecht des
      Informationszugangs
    Obwohl die Bundesländer Hessen, Niedersachsen, Sachsen, Bayern
    und Baden-Württemberg mehrmals auf den
    Menschenrechtscharakter des Zugang zu Informationen der öffentlichen
    Verwaltung hingewiesen wurden, wird diese Menschenrecht fortgesetzt verletzt
    und Informationsfreiheitsgesetze verweigert (Anlage
      6).
    
    Das Bündnis für Informationsfreiheit in Bayern führt mehr als ein Dutzend
    Beispiele auf mit Verweigerung von Informationszugang, mangelnde Auskunfts-
    und Mitwirkungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene (Anlage
      10). In Anlage 7 werden weitere
    Verweigerungen von Akteneinsicht dokumentiert.
    
    Mit "Tricksen
und
      täuschen" (Frankfurter Rundschau, 19.8.2010) wurde Stuttgart 21
    beschlossen und die Planung vorangetrieben. Die Schlichtung
von
      22.10. bis 30.11.2010 sollte mit Offenheit und Transparenz das "Ende
der
      Mogelei" (Spiegel online, 11.10.2010) bringen. Alle Fakten sollten
    "auf den Tisch kommen". Um etwas Demokratie zu verwirklichen wurden deshalb
    als Akt
zivilgesellschaftlichen
      Notwehr mehr als ein Dutzend Anträge auf
      Informationszugang (Anlage 13) beim
    Verkehrsministerium (BMVBS), Eisenbahn-Bundesamt (EBA), Rechnungshof,
    Haushaltsausschuss des Bundestages und dem Ministerpräsidenten des Landes
    Baden-Württemberg gestellt. Allerdings stellte sich heraus, dass
    Akteneinsichtsgesuche nicht helfen ein bisschen Demokratie zu verwirklichen
    (Anlage 14).
    Die am 14. Dezember 2005 in Kraft getretene UN Konvention gegen
      Korruption ist von mehr als 158 Staaten ratifiziert. Deutschland hat
      bisher nicht ratifiziert im Gegensatz zu allen anderen Staaten in Europa.
      In Deutschland
konnte
        die Konvention wegen ungenügender Bestimmungen der Korruption von
        Parlamentariern nicht ratifiziert werden. Die Korruption von
      Parlamentariern ist in Deutschland praktisch straflos. Das Problem ist,
      daß nur der direkte Kauf von Stimmen bestraft wird. Geheime
      Vereinbarungen, Annahme von Provisionen, Nebentätigkeit in Unternehmen
      usw. werden nicht strafrechtlich verfolgt. Das nötige Gesetz dagegen
      müssten die Abgeordneten selbst erlassen. Die aber wollen von ihren
      unzeitgemäßen Privilegien nicht lassen. Sie können praktisch von jedermann
      Geld oder andere Vergünstigungen entgegennehmen, ohne den Staatsanwalt
      fürchten zu müssen. [Die Staatengruppe gegen
        Korruption GRECO (Group of
          States against Corruption) des Europarates sieht
schwere
          Mängel bei Korruptionsbekämpfung in Deutschland
        und machte 2009 Vorschläge über die Transparenz der Parteienfinanzierung
        in Deutschland. Auch die Ratifizierung des Strafrechtsübereinkommen
über
        Korruption SEV-Nr. : 173 wurde vorgeschlagen (Anlage O). 43 der
      47 andren Europaratsmitglieder haben diese Übereinkommen ratifiziert. Der Bundestag lehnte 2011 (siehe
        Ausschussdrucksache 17(4)283 des Innenausschusses) die Abgabe einer
        Stellungnahme zum Evaluierungsbericht jeweils mehrheitlich mit
          den Stimmen der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP ab. ]
    [Ca. 50
          Staaten haben den Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung
        in der Verfassung verankert. Mehr als 115
          Staaten (https://www.rti-rating.org/country-data/)
        mit mehr als 5,9
Milliarden
          Einwohnern haben entweder Informationsfreiheitsgesetz oder
        entsprechende Verfassungsbestimmungen. Damit sind Bürger in 5
        Bundesländern bezüglich des Menschenrechtes des generellen Zugangs zu
        Dokumenten der öffentlichen Verwaltung  (über den
        Anwendungsbereich von Verbraucherinformation und Umweltinformation
        hinaus) schlechter gestellt als 5,9
          Milliarden Bewohner in der Welt.]
    3. Der Gesetzesrang des Zivilpaktes wird in der Praxis nicht respektiert
    Im Punkt 118 des Staatenberichtes steht: "Der Pakt ist als Bundesgesetz
    Bestandteil der deutschen Rechtsordnung. Er ist daher für die Länder auch in
    Bereichen der ausschließlichen Landeszuständigkeit verbindlich." Dies wird
    weder von der Verwaltung noch von den Gerichten in der Praxis respektiert.
    
    Beispielsweise beschloss das LG Mainz
       (1 QS 25/98):  "Die deutschen Gerichte dürften jedoch keine
    Akteneinsicht gewähren, solange der Gesetzgeber dies nicht ausdrücklich
    zulasse", obwohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das aufgrund
    der EMRK beschlossen hatte.
    
    Die Seiten www.Gesetze-im-Internet.de
    und http://bundesrecht.juris.de enthalten
den
    Zivilpakt nicht. Deshalb wurde am 28.4.2007
      vorgeschlagen den Zivilpakt und andrere Menschenrechtsverträge unter
    diesen Gesetzen aufzunehmen. Das wurde am 14.7.07 aus
      Kapazitätsgründen vom Bundesministerium für Justiz abgelehnt. Das ist
    offensichtlich eine fadenscheinige Begründung.
    
    In den Verfahren Walter Keim ./.
      Bundesrepublik Deutschland VG
      2 A 85.04 und VG 2 A 55.07 hat weder das
    Verwaltungsgericht Berlin, noch das Oberwaltungsgericht noch das Verfassungsgericht 1
BvR
      1981/05, 1 BvR 2565/05
    und 1 BvR 238/09 die Gewähr dafür geboten,
    sich für das Menschenrecht des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen
    Verwaltung einzusetzen (Anlage 7).
    Weiter wurden viele Anträge auf Akteneinsicht die sich auf den Internationaler
      Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) stützten abgelehnt, ohne dass der Rang
    des IPbpR
    überhaupt zur Kenntnis genommen wurde (Anlage 7).
    
    In vielen Staaten – im Falle der EMRK sind es die meisten Vertragsstaaten –
    haben völkerrechtliche Verträge Übergesetzesrang z. B. in Österreich der
    Schweiz und Norwegen. (Anlage 12)
    4. Empfehlungen
    Die für Klagen auf Einsicht bei Verwaltungen zuständigen Verwaltungsrichter
    sind von der Exekutive angestellt, befördert und ihrer Dienstaufsicht
    unterworfen und haben damit nicht die in Artikel 14 IPbpR geforderte Unabhängigkeit (Anlage
      11). Damit ist auch die in Artikel 97 GG geforderte Unabhängigkeit der
    Richter de facto nicht verwirklicht. Sowohl Resolution 1685 (2009) der
    parlamentarischen Versammlung des Europarates als auch Empfehlung
Nr.
R
      (94)12 des Europarates sollten verwirklicht werden.
    
    Im  Bericht CommDH(2007)14 des Menschenrechtskommissars des
      Europarates Thomas Hammarberg über seinen Besuch in Deutschland 9. – 11.
      und 15. – 20. Oktober 2006 wird unter anderem vorgeschlagen,
    Verwaltung und Richter in Internationalem Recht und Menschenrechten zu
    schulen (Anlage 8). Leider lehnten sowohl
    der Bundestag als auch 8 Länderparlamente das ab (Anlage
      9).
    In ca. 50 Staaten ist der Zugang zu Dokumenten der öffentlichen
      Verwaltung in der Verfassung verankert. Etwa 80
        Staaten haben dieses Menschenrecht gesetzlich verankert. In Europa
      fehlt im wesentlichen nur noch Weißrussland. Nachdem die wirtschaftlich
      aufsteigende BRIC Länder Indien 2005, China 2008, Russland 2010 und
      Brasilien 2011 den Zugang zu Informationen der öffentlichen Verwaltung
      gesetzlich sicherten, fehlen im Wesentlichen nur noch Afrika und der
      Nahe Osten.
    Im übrigen war dieser Bericht über die Einhaltung des Zivilpaktes
schon
      am 1.4.2009 fällig. Trotzdem ist er bei den VN nicht registriert und
    auch noch nicht auf dem Plan
der
      Sitzungen.
    
    Deutschland hat folgenden Vorbehalt: "Artikel 19, 21 und 22 in Verbindung
    mit Artikel 2 Absatz 1 des Zivilpaktes werden in dem Artikel 16 der
    Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4.
    November 1950 entsprechenden Rahmen angewandt." dies betrifft die Tätigkeit
    von Ausländern und wird im Kernbericht
    vom 15.3.2009 Punkt 124 so begründet: "Der Vorbehalt wurde abgegeben und
    wird aufrechterhalten, um die politischen Aktivitäten einer wachsenden Zahl
    politischer Ausländerorganisationen zum Schutz der inneren Sicherheit in der
    Bundesrepublik Deutschland zu kontrollieren."
    
    Das Deutsche Institut für Menschenrechte wurde mit der Begleitung der
    Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
    beauftragt. Die unabhängige Stelle dafür heißt "Monitoring-Stelle". (Das kommt aus dem Englischen "to monitor" = beobachten,
    kontrollieren). Darüber hinaus soll die Stelle die in der Konvention
    verankerten Rechte fördern und schützen (siehe auch Artikel 33 Absatz 2 der
    UN-Behindertenrechtskonvention).
    
    Der Menschenrechtskommissar des Europarates hat vorgeschlagen das Deutsche
    Institut für Menschenrechte darüber hinaus mit der Beobachtung aller
    Menschenrechte in Deutschland beauftragen (Anlage
      F).
    
    
    Zusammenfassend werden folgende Empfehlungen ausgesprochen: 
    
      - [Alle deutschen Bundesländer müssen Informationsfreiheitsgesetze
        verabschieden.]
 
      - Der Vorbehalt bezüglich Artikel 19 sollte zurück genommen werden.
 
      - Der Rang des Zivilpaktes muss respektiert und sollte gestärkt werden,
        wie z. B. in der Schweiz und Norwegen.
 
      - Die Vorschläge des Menschenrechtskommissars des
          Europarates sollten verwirklicht werden, z. B. sollten
          Verwaltung und Richter in Internationalem Recht
          und Menschenrechten geschult werden.
 
      - Richter sollten nicht mehr von der Exekutive
          eingestellt, befördert und der Dienstaufsicht unterliegen und damit
        Resolution
1685
          (2009) als auch Empfehlung
Nr.
R
          (94)12 des Europarates verwirklicht werden.
 
      - Der Sozialpakt, Zivilpakt und die Europäische Konvention für
        Menschenrechte sollten in www.Gesetze-im-Internet.de
        und http://bundesrecht.juris.de
        aufgenommen werden.
 
      - Deutsche Institut für Menschenrechte mit der Beobachtung der
        Menschenrechte in Deutschland beauftragen, wie vom
        Menschenrechtskommissar des Europarates vorgeschlagen.
 
      - Beleidigung sollte entkriminalisiert werden.
 
    
    Mit freundlichen Grüßen
    Walter Keim
    Kopie: zivilgesellschaftliche Menschenrechtsorganisationen in
      Deutschland, Transparency, Greenpeace,
      Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit, Humanistische Union,
      netzwerk recherche, Mehr Demokratie
        Human Right
          Commissioner of the CoE, Fundamental
Rights
            Agency, Ausschuss für
        Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Dr. Valentin AICHELE, Legal
      adviser, German Institute for Human Rights,  International Ombudsman Institute, Rudolf
        Bindig (Deutsches Instituts für
        Menschenrechte), OSCE
    Anlagen:
    
      - Sechster Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland
        nach Artikel 40 des Internationalen Pakts über bürgerliche und
        politische Rechte (Zivilpakt):
        http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/Pakte_Konventionen/ICCPR/iccpr_state_report_germany_6_2010_de.pdf
        
 
      - 26.03.2007: Deutsches Institut für Menschenrechte ist
        zuständig für Menschenrechte in Deutschland: http://wkeim.bplaced.net/files/eu-hra-070329.pdf
      
 
      - 01.03.2006: Access to Information and other Violations
        of Human Rights in Germany : http://wkeim.bplaced.net/files/eu-hra-complaint.htm
         
 
      - 06.12.2004 Gemeinsame Erklärung 2004 der drei
        Sonderbeauftragten für den Schutz der Meinungsfreiheit:  http://merlin.obs.coe.int/iris/2005/2/article1
      
 
      - General
Comment
          No. 34 on article 19 by the Human Rights Committee:  http://www2.ohchr.org/english/bodies/hrc/comments.htm
      
 
      - 5 Bundesländer ignorieren das Menschenrecht der
        Informationsfreiheit: http://wkeim.bplaced.net/files/ifg-5-laender.htm
      
 
      - Verwaltung und Rechtsprechung zur
        Informationsfreiheit: http://wkeim.bplaced.net/files/ifg-material.htm
      
 
      - Petition Umsetzung der Vorschläge des
        Menschenrechtskommissars des Europarates:  http://wkeim.bplaced.net/petition_gg.htm
 
      - Ablehnung der Vorschläge des Menschenrechtskommissars durch Bundestag
        und 8 Länderparlamenten: http://wkeim.bplaced.net/coe_resultat.htm#antworten
 
      - Bündnis für Informationsfreiheit in Bayern: (In)transparenz in Bayern:
        http://www.informationsfreiheit.org/3964.html
 
      - Gewaltentrennung in Deutschland und
          Europa: http://wkeim.bplaced.net/files/gewaltentrennung.htm
 
      - Geiger, Grundgesetz und Völkerrecht, 5. Auflage, S. 160; Schweisfurth,
        Völkerrecht, S. 202; Nowak, CCPR-Commentary, Second editition, Art. 2,
        Rn. 55
 
      - 26. 1. 2011: 13
          Anträge auf Informationszugang als Akt zivilgesellschaftlicher Notwehr
          um ein bisschen Demokratie zu verwirklichen.
 
      - April 2011: Akteneinsichtsanträge können
          nicht helfen um ein bisschen Demokratie zu verwirklichen und Licht in
          das Dunkel von Stuttgart 21 bringen.
 
    
     
    Anlagen im Internet publiziert:
    
      - Telepolis 15.04.2002: Informationsfreiheit
ist
          ein UN Menschenrecht:
          http://www.heise.de/tp/deutsch/special/frei/12314/1.html 
 
      - Telepolis 08.06.2002: Bananenrepublik Deutschland: http://www.heise.de/tp/deutsch/special/frei/12689/1.html
      
 
      - Telepolis 03.05.2002: Was kann der einzelne Bürger bewirken? Interview
        mit Walter Keim: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/12/12456/1.html
      
 
      - Tagesspiegel l 8.12.06: Europäischer
Menschenrechtshof:
          Präsident ermahnt Deutschland:  http://www.tagesspiegel.de/politik/international/praesident-ermahnt-deutschland/784798.html
 
      - Tabellarische Übersichten: Menschenrecht
        Informationszugangsfreiheit im Bundesgesetzblatt (BGBl.): http://wkeim.bplaced.net/IFG.htm#Europarat 
 
      - Pressemitteilung
des
          Europarates 11.7.07:   Bericht des Menschenrechtskommissars Thomas Hammarberg
            über seinen Besuch in Deutschland 9. – 11. und 15. – 20. Oktober
            2006: 
http://wkeim.bplaced.net/files/Bericht-des-Menschenrechtskommissars.html: Deutsche
Institut
          für Menschenrechte mit der Beobachtung der Menschenrechte in
          Deutschland beauftragen, nationalen "Aktionsplan Menschenrechte"
          entwickeln. 
 
      - 21.12.2003: Petition über Menschenrechtsverletzungen in Deutschland: http://wkeim.bplaced.net/petition_me.htm
 
      - Menschenrechtsverletzungen Deutschlands: Meinungsfreiheit,
        Versammlungsfreiheit, Informationsfreiheit und faires Verfahren: http://wkeim.bplaced.net/files/de_menschenrechte.htm
 
      - Süddeutschland der Schandfleck der Informationsfreiheit in Europa: http://wkeim.bplaced.net/foi-laws-eu-de.gif 
 
      - 11.02.2011: Deutschland
        möchte das Menschenrecht des Zugangs auf Dokumente der öffentlichen
        Verwaltung und andere Menschenrechte streichen:  http://wkeim.bplaced.net/files/German_comments_on_Draft_General_Comment_No.34.pdf
      
 
      - HUMAN RIGHTS COMMITTEE. DISCUSSIONS ON DRAFT GENERAL COMMENT NO. 34-
        MEETING NOTES (18 MARCH – 24 MARCH 2011): http://freedominfo.org/documents/HRCnotesMarch2011.pdf  
 
      - Legal framework for the right of access to information: https://www.rti-rating.org/country-data/
 
      - Right to Information Rating: http://www.rti-rating.org/country-data/
 
      - 4. Dezember 2009, Evaluierungsbericht über Deutschland zur
        Kriminalisierung (SEV Nrn. 173 und 191, Leitlinie 2): http://www.coe.int/t/dghl/monitoring/greco/evaluations/round3/GrecoEval3(2009)3_Germany_One_DE.pdf
 
      - Lobbypedia - GRECO: http://www.lobbypedia.de/index.php/GRECO
 
    
     
    Weiterführung:
    
    
    Antwort:
    
      - 14. September 2012, Human Rights Committee: "Thank you for this
        report. I will ensure it is put on the website.
        Please follow the usual practice and send 7 hardcopies for the members
        of the Committee by the deadline indicated in the note for NGOs."
 
      - Human Rights Committee CCPR/C/DEU/CO/6
        (2012): Concluding observations on the sixth periodic report of Germany,
        adopted by the Committee at its 106th session, 15 October to 2 November
       
    
    "The State party should widely disseminate the Covenant, the two
      Optional Protocols to the Covenant, the text of the sixth periodic report,
      the written responses it has provided in response to the list of issues
      drawn up by the Committee, and the present concluding observations so as
      to increase awareness among the judicial, legislative and administrative
      authorities, civil society and non-governmental organizations operating in
      the country, as well as the general public".
    
    
      - 04.01.2013: Beitrag des 10. Ostsee-NGO Forums publiziert auf der
        website des Deutschen
          Institutes für Menschenrechte als Teil des Universal Periodic
        Review (UPR) Verfahrens.
 
      - 23. January 2013: Germany
          submitted its national report reviewing its human rights situation to
          the United Nations (National
          Report in Preparation for the 2nd Hearing of Germany under the
          Universal Periodic Review): "The Federal Government is seeking to
        ratify the UN Convention against Corruption (Recommendation 26)"
 
      - Full text versions of Stakeholder's information: http://www.ohchr.org/EN/HRBodies/UPR/Pages/UPRDEStakeholdersInfoS16.aspx
 
      - UN
          WEB TV (25 Apr 2013): Germany
        Review - 16th Session of Universal Periodic Review
       
      - UPR
          recommendations to Germany UN press release (25. April 2013):
        Ratification of the UN Convention against corruption and the OP to the
        ICESCR (International Covenant of Economic, Social and Cultural Rights)
 
      - 6
          von 8 Vorschlägen des Baltic Sea NGO Forums werden angenommen: Human
          Rights Council Report of the Working Group on the UPR:
          A/HRC/WG.6/16/L.7  96 states made approx. 200
        recommendations [in relation to Baltic
          Sea NGO Forum suggestion No. in brackets]: 
        II. Conclusions and/or recommendations
        123. Responses to the following recommendations will be provided by
        Germany in due time, but no later than the 24th session of the Human
        Rights Council in September 2013:  
      
        - "123.22: Ratify the United Nations Convention against Corruption
          (UNCAC) (Austria); (Article 5, 7, 10, 12 and 13 of UNCAC are about ATI
          in various fields.) [UNCAC mentioned in Baltic Sea NGO Forum
          Submission]
         
        - 123.28: Withdraw all reservations to human rights instruments to
          which Germany is a party, first of all, to the International Covenant
          on Civil and Political Rights (Russian Federation); [2]
         
        - 123.42: Align its national legislation with international human
          rights standards (Iraq); [3, approx. 5]
         
        - 123.46: Expand the mandate of the German Institute for Human Rights
          to receiving complaints of human rights violations (India); [7]
         
        - 123.49: Secure proper follow-up to the accepted recommendation from
          the first UPR cycle and introduce tools that will improve the
          effective judicial control over the administrative decisions of the
          Office of Youth called Jugendamt (Poland); [approx. 5]
         
        - 123.145. Introduce independent and effective legal and professional
          supervision of the Youth Office (Jugendamt) and ensure that the
          Jugendamt decisions be in conformity with binding international norms,
          including the rulings of the European Court of Human Rights (Turkey);
          [approx. 3, approx. 4]
         
        - 123.169. Federal and State Governments, in consultation with civil
          society, broaden and intensify existing human rights training in
          schools as well as the routine training of police, security, prison
          and health personnel, and set up a monitoring and evaluation mechanism
          to assess progress (United Kingdom of Great Britain and Northern
          Ireland);" [4]
 
        - Conclusion: Suggestions 2,3,4 and 7 of the Baltic Sea NGO Forum
            were recommended by states. Publishing international conventions [6]
            could support education in international law (see recommendation
            123.169). Freedom of Information law [1] and independent judges [5]
            is indirectly support by recommendation 123.42 (Align its national
            legislation with international human rights standards). Therefore
            only decriminalisation of defamation [8] is missing, ATI [1],
            independent judges [5] and publish CCPR, ESCR on Internet [6] are
            indirectly included. 
 
      
    
     
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in
          Europa]     [Petitionen]    [Homepage]   
     
    Anlage: Süddeutschland der Schandfleck der
        Informationsfreiheit in Europa. Bild unten: Dunkelgrün:
        Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit
        nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. Access
          to Information Law = Informationsfreiheitsgesetz.
     
     
    
    158 Staaten haben die UN-Konvention gegen Korruption ratifiziert:
    
    
    