„Zugang
zu
Informationen der Behörden ist ein fundamentales Menschenrecht, das
auf nationaler Ebene durch eine umfassende Gesetzgebung
gewährleistet sein muss, die auf dem Prinzip der größtmöglichen
Offenlegung basiert".
UN, OSZE und OAS Sonderbeauftragte für den Schutz der
Meinungsfreiheit 2004
Die
parlamentarische
Demokratie basiert auf dem Vertrauen des Volkes; Vertrauen ohne
Transparenz, die erlaubt, zu verfolgen, was politisch geschieht, ist
nicht möglich. (BVerfGE 40, 296 <327>)
in English:
http://wkeim.bplaced.net/files/foi-ccpr-de.htm
Walter Keim
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 8.04.2011 [2012 hinzugefügt]
An
das
Deutsches Institut für
Menschenrechte
Zimmerstr.
26/27
D-10969
Berlin
|
Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
Bundestag
Platz der Republik 1
D-11011 Berlin
|
[Kopie: OHCHR Civil Society Section: Universelles Periodisches
Überprüfungsverfahren 2012 (Universal Periodic
Review) bei den Vereinten Nationen, Session
16, Auswärtiges Amt
(Menschenrechtsbeauftragter)
Kopie: Parallel Report submitted to the
Human Rights Committee on the occasion of the consideration of the Sixth
Periodic Report of Germany during the Committee’s 106th
Session]
Betreff: Menschenrecht auf
Informationszugang fehlt im Sechsten Staatenbericht der Bundesrepublik
Deutschland nach Artikel 40 des Zivilpaktes
Zusammenfassung:
- Der Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung ist ein
Menschenrecht des Zivilpaktes
- 5 Bundesländer verstoßen gegen diese Menschenrecht der
Informationsfreiheit
- Der Gesetzesrang des Zivilpaktes wird in der Praxis nicht respektiert
- Empfehlungen:
- [Alle deutschen Bundesländer müssen Informationsfreiheitsgesetze
verabschieden.]
- Der Vorbehalt bezüglich Artikel 19 sollte zurück genommen werden.
- Der Rang des Zivilpaktes muss respektiert und sollte gestärkt
werden.
- Die Vorschläge des Menschenrechtskommissars des
Europarates sollten verwirklicht werden, z. B. sollten
Verwaltung und Richter in
Internationalem Recht und Menschenrechten geschult werden.
- Richter sollten nicht mehr von der Exekutive
eingestellt, befördert und der Dienstaufsicht unterliegen und damit
Resolution
1685
(2009) als auch Empfehlung
Nr.
R
(94)12 des Europarates verwirklicht werden.
- Der Sozialpakt, Zivilpakt und die Europäische Konvention für
Menschenrechte (EMRK) sollten in www.Gesetze-im-Internet.de
und http://bundesrecht.juris.de
aufgenommen werden.
- Deutsche Institut für Menschenrechte mit der Beobachtung der
Menschenrechte in Deutschland beauftragen.
- Beleidigung sollte entkriminalisiert werden.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf den Sechsten Staatenbericht der Bundesrepublik
Deutschland nach Artikel 40 des Internationalen Pakts über bürgerliche und
politische Rechte (Zivilpakt) datiert 31. März 2010 (Anlage
1). Weiter beziehe ich mich auf die Mitteilung der Agentur der
Europäischen Union für Grundrechte mich an das Deutsches Institut für
Menschenrechte zu wenden (Anlage 2),
bezüglich einer Klage über Verletzung des Menschenrechts der
Informationsfreiheit in Deutschland (Anlage
3).
1. Der Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung ist ein
Menschenrecht des Zivilpaktes
Die Informationsfreiheit
(einschließlich des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung)
ist Teil der Meinungsfreiheit und auch durch international
anerkannte Menschenrechte der VN speziell
des Artikels 19 des Internationaler Paktes über bürgerliche und
politische Rechte (IPbpR, BGBl. 1973 II S. 1534)
geschützt, der nach Art. 59 (2) GG in ein Bundesgesetz transformiert
wurde und neben der Meinungsfreiheit die Freiheit "(sich)
Informationen ... zu beschaffen" enthält.
Der UN Special Rapporteur on the promotion and protection
of the right to freedom of opinion and expression berichtete z.
B. in E/CN.4/1998/40,
28 Januar 1998 und E/CN.4/2000/63,
18 Januar 2000 und A/HRC/14/23,
20 April 2010 dass der Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung
ein Menschenrecht ist.
Dies ist auch der Hintergrund, dass die UN, OSZE und AOS Sonderbeauftragten für den Schutz der Meinungsfreiheit in ihrer gemeinsamen Erklärung vom 6.12.2004 bestätigen, dass die Informationsfreiheit
ein Menschenrecht ist: (Anlage
4):
"Zugang zu Informationen der Behörden ist ein
fundamentales Menschenrecht, das auf nationaler Ebene durch eine
umfassende Gesetzgebung gewährleistet sein muss, die auf dem Prinzip
der größtmöglichen Offenlegung basiert". Ausnahmen von diesem Recht
müssen eng gefasst und sorgfältig formuliert werden.
Dies wird auch im "General Comment No. 34 on Article 19 of the ICCPR" (Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte)
bestätigt (Anlage
5):
"18. Article
19, paragraph 2 embraces a general right of access to information held
by public bodies. Such information includes all records held by a public
body, regardless of the form in which the information is stored, its
source and the date of production."
"19. (...) States parties should also enact the
necessary procedures, whereby one may gain access to information, such
as by means of freedom of information legislation."
Deutschland
beantragte am 11.2.2010 das Menschenrecht des Zugangs auf Dokumente
der öffentlichen Verwaltung und andere Menschenrechte in den Richtlinien
zum IPbpR zu
streichen (Anlage J). Am 24.3.2011 (Seite
17
des Sitzungsprotokolls) lehnt das Menschenrechtskomitee den
Antrag Deutschlands das Menschenrecht des Zugangs zu Dokumenten der
öffentlichen Verwaltung zu entfernen (Paragraph 18 bis 20 Draft
General
Comment No. 34 on Article 19) ab (Anlage
K). Deutschland wendet sich auch gegen die in Artikel 49 d. h. die
Entkriminalisierung der Beleidigung. Dabei nimmt die Argumentation ihren
Ausgangspunkt im Grundgesetz. Da z. B. das Menschenrecht des Zugans zu
Dokumenten der öffentlichen Verwaltung kein Grundrecht des Grundgesetzes
ist, wird verlangt dass dieses Menschenrecht auch aus der Interpretation des
Zivilpakts entfernt wird.
[Inzwischen haben ca. 90 Staaten mit mehr als 5,5 Milliarden
Einwohnern Informationsfreiheitsgesetze (Anlage
L). Info Europe und das Centre for Law and Democracy haben 89
Gesetzestexte analysiert. Dabei landet Deutschland mit 54 von 105
möglichen Punkte auf Platz 85, das
heißt
ganz am Schluss (Right to Information Rating: Anlage
M), auch hinter den wirtschaftlich aufstrebenden BRIC-Staaten.. Nur
Jordanien, Lichtenstein, Griechenland und Österreich schneiden schlechter
ab, d. h. ca. 5,5 Milliarden Bürger
auf der Welt haben besseren allgemeinen Informationszugang als deutsche
Bürger.]
2. Fünf Bundesländer verstoßen gegen das Menschenrecht des
Informationszugangs
Obwohl die Bundesländer Hessen, Niedersachsen, Sachsen, Bayern
und Baden-Württemberg mehrmals auf den
Menschenrechtscharakter des Zugang zu Informationen der öffentlichen
Verwaltung hingewiesen wurden, wird diese Menschenrecht fortgesetzt verletzt
und Informationsfreiheitsgesetze verweigert (Anlage
6).
Das Bündnis für Informationsfreiheit in Bayern führt mehr als ein Dutzend
Beispiele auf mit Verweigerung von Informationszugang, mangelnde Auskunfts-
und Mitwirkungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene (Anlage
10). In Anlage 7 werden weitere
Verweigerungen von Akteneinsicht dokumentiert.
Mit "Tricksen
und
täuschen" (Frankfurter Rundschau, 19.8.2010) wurde Stuttgart 21
beschlossen und die Planung vorangetrieben. Die Schlichtung
von
22.10. bis 30.11.2010 sollte mit Offenheit und Transparenz das "Ende
der
Mogelei" (Spiegel online, 11.10.2010) bringen. Alle Fakten sollten
"auf den Tisch kommen". Um etwas Demokratie zu verwirklichen wurden deshalb
als Akt
zivilgesellschaftlichen
Notwehr mehr als ein Dutzend Anträge auf
Informationszugang (Anlage 13) beim
Verkehrsministerium (BMVBS), Eisenbahn-Bundesamt (EBA), Rechnungshof,
Haushaltsausschuss des Bundestages und dem Ministerpräsidenten des Landes
Baden-Württemberg gestellt. Allerdings stellte sich heraus, dass
Akteneinsichtsgesuche nicht helfen ein bisschen Demokratie zu verwirklichen
(Anlage 14).
Die am 14. Dezember 2005 in Kraft getretene UN Konvention gegen
Korruption ist von mehr als 158 Staaten ratifiziert. Deutschland hat
bisher nicht ratifiziert im Gegensatz zu allen anderen Staaten in Europa.
In Deutschland
konnte
die Konvention wegen ungenügender Bestimmungen der Korruption von
Parlamentariern nicht ratifiziert werden. Die Korruption von
Parlamentariern ist in Deutschland praktisch straflos. Das Problem ist,
daß nur der direkte Kauf von Stimmen bestraft wird. Geheime
Vereinbarungen, Annahme von Provisionen, Nebentätigkeit in Unternehmen
usw. werden nicht strafrechtlich verfolgt. Das nötige Gesetz dagegen
müssten die Abgeordneten selbst erlassen. Die aber wollen von ihren
unzeitgemäßen Privilegien nicht lassen. Sie können praktisch von jedermann
Geld oder andere Vergünstigungen entgegennehmen, ohne den Staatsanwalt
fürchten zu müssen. [Die Staatengruppe gegen
Korruption GRECO (Group of
States against Corruption) des Europarates sieht
schwere
Mängel bei Korruptionsbekämpfung in Deutschland
und machte 2009 Vorschläge über die Transparenz der Parteienfinanzierung
in Deutschland. Auch die Ratifizierung des Strafrechtsübereinkommen
über
Korruption SEV-Nr. : 173 wurde vorgeschlagen (Anlage O). 43 der
47 andren Europaratsmitglieder haben diese Übereinkommen ratifiziert. Der Bundestag lehnte 2011 (siehe
Ausschussdrucksache 17(4)283 des Innenausschusses) die Abgabe einer
Stellungnahme zum Evaluierungsbericht jeweils mehrheitlich mit
den Stimmen der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP ab. ]
[Ca. 50
Staaten haben den Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung
in der Verfassung verankert. Mehr als 115
Staaten (https://www.rti-rating.org/country-data/)
mit mehr als 5,9
Milliarden
Einwohnern haben entweder Informationsfreiheitsgesetz oder
entsprechende Verfassungsbestimmungen. Damit sind Bürger in 5
Bundesländern bezüglich des Menschenrechtes des generellen Zugangs zu
Dokumenten der öffentlichen Verwaltung (über den
Anwendungsbereich von Verbraucherinformation und Umweltinformation
hinaus) schlechter gestellt als 5,9
Milliarden Bewohner in der Welt.]
3. Der Gesetzesrang des Zivilpaktes wird in der Praxis nicht respektiert
Im Punkt 118 des Staatenberichtes steht: "Der Pakt ist als Bundesgesetz
Bestandteil der deutschen Rechtsordnung. Er ist daher für die Länder auch in
Bereichen der ausschließlichen Landeszuständigkeit verbindlich." Dies wird
weder von der Verwaltung noch von den Gerichten in der Praxis respektiert.
Beispielsweise beschloss das LG Mainz
(1 QS 25/98): "Die deutschen Gerichte dürften jedoch keine
Akteneinsicht gewähren, solange der Gesetzgeber dies nicht ausdrücklich
zulasse", obwohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das aufgrund
der EMRK beschlossen hatte.
Die Seiten www.Gesetze-im-Internet.de
und http://bundesrecht.juris.de enthalten
den
Zivilpakt nicht. Deshalb wurde am 28.4.2007
vorgeschlagen den Zivilpakt und andrere Menschenrechtsverträge unter
diesen Gesetzen aufzunehmen. Das wurde am 14.7.07 aus
Kapazitätsgründen vom Bundesministerium für Justiz abgelehnt. Das ist
offensichtlich eine fadenscheinige Begründung.
In den Verfahren Walter Keim ./.
Bundesrepublik Deutschland VG
2 A 85.04 und VG 2 A 55.07 hat weder das
Verwaltungsgericht Berlin, noch das Oberwaltungsgericht noch das Verfassungsgericht 1
BvR
1981/05, 1 BvR 2565/05
und 1 BvR 238/09 die Gewähr dafür geboten,
sich für das Menschenrecht des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen
Verwaltung einzusetzen (Anlage 7).
Weiter wurden viele Anträge auf Akteneinsicht die sich auf den Internationaler
Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) stützten abgelehnt, ohne dass der Rang
des IPbpR
überhaupt zur Kenntnis genommen wurde (Anlage 7).
In vielen Staaten – im Falle der EMRK sind es die meisten Vertragsstaaten –
haben völkerrechtliche Verträge Übergesetzesrang z. B. in Österreich der
Schweiz und Norwegen. (Anlage 12)
4. Empfehlungen
Die für Klagen auf Einsicht bei Verwaltungen zuständigen Verwaltungsrichter
sind von der Exekutive angestellt, befördert und ihrer Dienstaufsicht
unterworfen und haben damit nicht die in Artikel 14 IPbpR geforderte Unabhängigkeit (Anlage
11). Damit ist auch die in Artikel 97 GG geforderte Unabhängigkeit der
Richter de facto nicht verwirklicht. Sowohl Resolution 1685 (2009) der
parlamentarischen Versammlung des Europarates als auch Empfehlung
Nr.
R
(94)12 des Europarates sollten verwirklicht werden.
Im Bericht CommDH(2007)14 des Menschenrechtskommissars des
Europarates Thomas Hammarberg über seinen Besuch in Deutschland 9. – 11.
und 15. – 20. Oktober 2006 wird unter anderem vorgeschlagen,
Verwaltung und Richter in Internationalem Recht und Menschenrechten zu
schulen (Anlage 8). Leider lehnten sowohl
der Bundestag als auch 8 Länderparlamente das ab (Anlage
9).
In ca. 50 Staaten ist der Zugang zu Dokumenten der öffentlichen
Verwaltung in der Verfassung verankert. Etwa 80
Staaten haben dieses Menschenrecht gesetzlich verankert. In Europa
fehlt im wesentlichen nur noch Weißrussland. Nachdem die wirtschaftlich
aufsteigende BRIC Länder Indien 2005, China 2008, Russland 2010 und
Brasilien 2011 den Zugang zu Informationen der öffentlichen Verwaltung
gesetzlich sicherten, fehlen im Wesentlichen nur noch Afrika und der
Nahe Osten.
Im übrigen war dieser Bericht über die Einhaltung des Zivilpaktes
schon
am 1.4.2009 fällig. Trotzdem ist er bei den VN nicht registriert und
auch noch nicht auf dem Plan
der
Sitzungen.
Deutschland hat folgenden Vorbehalt: "Artikel 19, 21 und 22 in Verbindung
mit Artikel 2 Absatz 1 des Zivilpaktes werden in dem Artikel 16 der
Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4.
November 1950 entsprechenden Rahmen angewandt." dies betrifft die Tätigkeit
von Ausländern und wird im Kernbericht
vom 15.3.2009 Punkt 124 so begründet: "Der Vorbehalt wurde abgegeben und
wird aufrechterhalten, um die politischen Aktivitäten einer wachsenden Zahl
politischer Ausländerorganisationen zum Schutz der inneren Sicherheit in der
Bundesrepublik Deutschland zu kontrollieren."
Das Deutsche Institut für Menschenrechte wurde mit der Begleitung der
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
beauftragt. Die unabhängige Stelle dafür heißt "Monitoring-Stelle". (Das kommt aus dem Englischen "to monitor" = beobachten,
kontrollieren). Darüber hinaus soll die Stelle die in der Konvention
verankerten Rechte fördern und schützen (siehe auch Artikel 33 Absatz 2 der
UN-Behindertenrechtskonvention).
Der Menschenrechtskommissar des Europarates hat vorgeschlagen das Deutsche
Institut für Menschenrechte darüber hinaus mit der Beobachtung aller
Menschenrechte in Deutschland beauftragen (Anlage
F).
Zusammenfassend werden folgende Empfehlungen ausgesprochen:
- [Alle deutschen Bundesländer müssen Informationsfreiheitsgesetze
verabschieden.]
- Der Vorbehalt bezüglich Artikel 19 sollte zurück genommen werden.
- Der Rang des Zivilpaktes muss respektiert und sollte gestärkt werden,
wie z. B. in der Schweiz und Norwegen.
- Die Vorschläge des Menschenrechtskommissars des
Europarates sollten verwirklicht werden, z. B. sollten
Verwaltung und Richter in Internationalem Recht
und Menschenrechten geschult werden.
- Richter sollten nicht mehr von der Exekutive
eingestellt, befördert und der Dienstaufsicht unterliegen und damit
Resolution
1685
(2009) als auch Empfehlung
Nr.
R
(94)12 des Europarates verwirklicht werden.
- Der Sozialpakt, Zivilpakt und die Europäische Konvention für
Menschenrechte sollten in www.Gesetze-im-Internet.de
und http://bundesrecht.juris.de
aufgenommen werden.
- Deutsche Institut für Menschenrechte mit der Beobachtung der
Menschenrechte in Deutschland beauftragen, wie vom
Menschenrechtskommissar des Europarates vorgeschlagen.
- Beleidigung sollte entkriminalisiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Keim
Kopie: zivilgesellschaftliche Menschenrechtsorganisationen in
Deutschland, Transparency, Greenpeace,
Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit, Humanistische Union,
netzwerk recherche, Mehr Demokratie
Human Right
Commissioner of the CoE, Fundamental
Rights
Agency, Ausschuss für
Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Dr. Valentin AICHELE, Legal
adviser, German Institute for Human Rights, International Ombudsman Institute, Rudolf
Bindig (Deutsches Instituts für
Menschenrechte), OSCE
Anlagen:
- Sechster Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland
nach Artikel 40 des Internationalen Pakts über bürgerliche und
politische Rechte (Zivilpakt):
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/Pakte_Konventionen/ICCPR/iccpr_state_report_germany_6_2010_de.pdf
- 26.03.2007: Deutsches Institut für Menschenrechte ist
zuständig für Menschenrechte in Deutschland: http://wkeim.bplaced.net/files/eu-hra-070329.pdf
- 01.03.2006: Access to Information and other Violations
of Human Rights in Germany : http://wkeim.bplaced.net/files/eu-hra-complaint.htm
- 06.12.2004 Gemeinsame Erklärung 2004 der drei
Sonderbeauftragten für den Schutz der Meinungsfreiheit: http://merlin.obs.coe.int/iris/2005/2/article1
- General
Comment
No. 34 on article 19 by the Human Rights Committee: http://www2.ohchr.org/english/bodies/hrc/comments.htm
- 5 Bundesländer ignorieren das Menschenrecht der
Informationsfreiheit: http://wkeim.bplaced.net/files/ifg-5-laender.htm
- Verwaltung und Rechtsprechung zur
Informationsfreiheit: http://wkeim.bplaced.net/files/ifg-material.htm
- Petition Umsetzung der Vorschläge des
Menschenrechtskommissars des Europarates: http://wkeim.bplaced.net/petition_gg.htm
- Ablehnung der Vorschläge des Menschenrechtskommissars durch Bundestag
und 8 Länderparlamenten: http://wkeim.bplaced.net/coe_resultat.htm#antworten
- Bündnis für Informationsfreiheit in Bayern: (In)transparenz in Bayern:
http://www.informationsfreiheit.org/3964.html
- Gewaltentrennung in Deutschland und
Europa: http://wkeim.bplaced.net/files/gewaltentrennung.htm
- Geiger, Grundgesetz und Völkerrecht, 5. Auflage, S. 160; Schweisfurth,
Völkerrecht, S. 202; Nowak, CCPR-Commentary, Second editition, Art. 2,
Rn. 55
- 26. 1. 2011: 13
Anträge auf Informationszugang als Akt zivilgesellschaftlicher Notwehr
um ein bisschen Demokratie zu verwirklichen.
- April 2011: Akteneinsichtsanträge können
nicht helfen um ein bisschen Demokratie zu verwirklichen und Licht in
das Dunkel von Stuttgart 21 bringen.
Anlagen im Internet publiziert:
- Telepolis 15.04.2002: Informationsfreiheit
ist
ein UN Menschenrecht:
http://www.heise.de/tp/deutsch/special/frei/12314/1.html
- Telepolis 08.06.2002: Bananenrepublik Deutschland: http://www.heise.de/tp/deutsch/special/frei/12689/1.html
- Telepolis 03.05.2002: Was kann der einzelne Bürger bewirken? Interview
mit Walter Keim: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/12/12456/1.html
- Tagesspiegel l 8.12.06: Europäischer
Menschenrechtshof:
Präsident ermahnt Deutschland: http://www.tagesspiegel.de/politik/international/praesident-ermahnt-deutschland/784798.html
- Tabellarische Übersichten: Menschenrecht
Informationszugangsfreiheit im Bundesgesetzblatt (BGBl.): http://wkeim.bplaced.net/IFG.htm#Europarat
- Pressemitteilung
des
Europarates 11.7.07: Bericht des Menschenrechtskommissars Thomas Hammarberg
über seinen Besuch in Deutschland 9. – 11. und 15. – 20. Oktober
2006:
http://wkeim.bplaced.net/files/Bericht-des-Menschenrechtskommissars.html: Deutsche
Institut
für Menschenrechte mit der Beobachtung der Menschenrechte in
Deutschland beauftragen, nationalen "Aktionsplan Menschenrechte"
entwickeln.
- 21.12.2003: Petition über Menschenrechtsverletzungen in Deutschland: http://wkeim.bplaced.net/petition_me.htm
- Menschenrechtsverletzungen Deutschlands: Meinungsfreiheit,
Versammlungsfreiheit, Informationsfreiheit und faires Verfahren: http://wkeim.bplaced.net/files/de_menschenrechte.htm
- Süddeutschland der Schandfleck der Informationsfreiheit in Europa: http://wkeim.bplaced.net/foi-laws-eu-de.gif
- 11.02.2011: Deutschland
möchte das Menschenrecht des Zugangs auf Dokumente der öffentlichen
Verwaltung und andere Menschenrechte streichen: http://wkeim.bplaced.net/files/German_comments_on_Draft_General_Comment_No.34.pdf
- HUMAN RIGHTS COMMITTEE. DISCUSSIONS ON DRAFT GENERAL COMMENT NO. 34-
MEETING NOTES (18 MARCH – 24 MARCH 2011): http://freedominfo.org/documents/HRCnotesMarch2011.pdf
- Legal framework for the right of access to information: https://www.rti-rating.org/country-data/
- Right to Information Rating: http://www.rti-rating.org/country-data/
- 4. Dezember 2009, Evaluierungsbericht über Deutschland zur
Kriminalisierung (SEV Nrn. 173 und 191, Leitlinie 2): http://www.coe.int/t/dghl/monitoring/greco/evaluations/round3/GrecoEval3(2009)3_Germany_One_DE.pdf
- Lobbypedia - GRECO: http://www.lobbypedia.de/index.php/GRECO
Weiterführung:
Antwort:
- 14. September 2012, Human Rights Committee: "Thank you for this
report. I will ensure it is put on the website.
Please follow the usual practice and send 7 hardcopies for the members
of the Committee by the deadline indicated in the note for NGOs."
- Human Rights Committee CCPR/C/DEU/CO/6
(2012): Concluding observations on the sixth periodic report of Germany,
adopted by the Committee at its 106th session, 15 October to 2 November
"The State party should widely disseminate the Covenant, the two
Optional Protocols to the Covenant, the text of the sixth periodic report,
the written responses it has provided in response to the list of issues
drawn up by the Committee, and the present concluding observations so as
to increase awareness among the judicial, legislative and administrative
authorities, civil society and non-governmental organizations operating in
the country, as well as the general public".
- 04.01.2013: Beitrag des 10. Ostsee-NGO Forums publiziert auf der
website des Deutschen
Institutes für Menschenrechte als Teil des Universal Periodic
Review (UPR) Verfahrens.
- 23. January 2013: Germany
submitted its national report reviewing its human rights situation to
the United Nations (National
Report in Preparation for the 2nd Hearing of Germany under the
Universal Periodic Review): "The Federal Government is seeking to
ratify the UN Convention against Corruption (Recommendation 26)"
- Full text versions of Stakeholder's information: http://www.ohchr.org/EN/HRBodies/UPR/Pages/UPRDEStakeholdersInfoS16.aspx
- UN
WEB TV (25 Apr 2013): Germany
Review - 16th Session of Universal Periodic Review
- UPR
recommendations to Germany UN press release (25. April 2013):
Ratification of the UN Convention against corruption and the OP to the
ICESCR (International Covenant of Economic, Social and Cultural Rights)
- 6
von 8 Vorschlägen des Baltic Sea NGO Forums werden angenommen: Human
Rights Council Report of the Working Group on the UPR:
A/HRC/WG.6/16/L.7 96 states made approx. 200
recommendations [in relation to Baltic
Sea NGO Forum suggestion No. in brackets]:
II. Conclusions and/or recommendations
123. Responses to the following recommendations will be provided by
Germany in due time, but no later than the 24th session of the Human
Rights Council in September 2013:
- "123.22: Ratify the United Nations Convention against Corruption
(UNCAC) (Austria); (Article 5, 7, 10, 12 and 13 of UNCAC are about ATI
in various fields.) [UNCAC mentioned in Baltic Sea NGO Forum
Submission]
- 123.28: Withdraw all reservations to human rights instruments to
which Germany is a party, first of all, to the International Covenant
on Civil and Political Rights (Russian Federation); [2]
- 123.42: Align its national legislation with international human
rights standards (Iraq); [3, approx. 5]
- 123.46: Expand the mandate of the German Institute for Human Rights
to receiving complaints of human rights violations (India); [7]
- 123.49: Secure proper follow-up to the accepted recommendation from
the first UPR cycle and introduce tools that will improve the
effective judicial control over the administrative decisions of the
Office of Youth called Jugendamt (Poland); [approx. 5]
- 123.145. Introduce independent and effective legal and professional
supervision of the Youth Office (Jugendamt) and ensure that the
Jugendamt decisions be in conformity with binding international norms,
including the rulings of the European Court of Human Rights (Turkey);
[approx. 3, approx. 4]
- 123.169. Federal and State Governments, in consultation with civil
society, broaden and intensify existing human rights training in
schools as well as the routine training of police, security, prison
and health personnel, and set up a monitoring and evaluation mechanism
to assess progress (United Kingdom of Great Britain and Northern
Ireland);" [4]
- Conclusion: Suggestions 2,3,4 and 7 of the Baltic Sea NGO Forum
were recommended by states. Publishing international conventions [6]
could support education in international law (see recommendation
123.169). Freedom of Information law [1] and independent judges [5]
is indirectly support by recommendation 123.42 (Align its national
legislation with international human rights standards). Therefore
only decriminalisation of defamation [8] is missing, ATI [1],
independent judges [5] and publish CCPR, ESCR on Internet [6] are
indirectly included.
[Informationsfreiheit] [Menschenrechtsverletzungen in Deutschland] [Patientenrechte
in
Europa] [Petitionen] [Homepage]
Anlage: Süddeutschland der Schandfleck der
Informationsfreiheit in Europa. Bild unten: Dunkelgrün:
Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit
nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. Access
to Information Law = Informationsfreiheitsgesetz.
158 Staaten haben die UN-Konvention gegen Korruption ratifiziert: