Wird das Verwaltungsgericht den Gedanken des "Raums der Freiheit" und der Menschenrechte in Europa fördern?
Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 19.3.2004
An das Präsidialamt
des Deutschen Bundestages
Platz der Republik 1
D-11011 Berlin
VG 2 A 85.04
Verwaltungsgerichtssache Walter Keim gegen Bundesrepublik
Deutschland
Betreff: Informationsfreiheit (inklusive Zugang zu
Dokumenten der öffentlichen Verwaltung) und Petitionsrecht
(Artikel 17 GG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine E-Mail vom 5.3.2004 an
coe.int (Europarat) mit Kopie an
ohchr.org (Vereinte Nationen) wurde von Ihnen an den
Petitionsausschuss weitergeleitet. Diese E-Mail ist eine Anlage
zu meinen Klagen dort: http://wkeim.bplaced.net/files/coe-031128.htm
und http://wkeim.bplaced.net/files/un-complaint.htm
Diese E-Mail enthielt die Verwaltungsgerichtssache VG 2 A
85.04 mit u. a. folgenden Anträgen:
Der Petitionsausschuss antwortete mir am 19.2.04: "Aus Ihrer Eingabe ist leider nicht eindeutig zu entnehmen, was Sie vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages erwarten. Ich bitte Sie deshalb Ihre Ausführungen zu ergänzen ..."
Sind Bestätigung der Entgegennahme, Begründung und Akteneinsicht wirklich so unbekannte und unverständliche Ausdrücke? Meinen Sie ich soll mir so eine Antwort bieten lassen? Wundert es Sie, dass ich gar keine Erwartungen mehr habe an den Petitionsausschuss? Wundert es Sie, dass diese Sache beim Verwaltungsgericht mit dem Ziel EGMR anhängig ist?
Dabei lege ich auch zugrunde, dass die Charta der Grundrechte der Europäischen Union die Akteneinsicht in Artikel 41 (2), die Informationsfreiheit in Artikel 42, das kostenlose Klagerecht in Artikel 43 (Ombudsmann) und das Recht auf begründete Antworten innerhalb angemessener Zeit in Artikel 41 (1) enthält. Im "Europäischen Kodex für gute Verwaltungspraxis" ist das Recht auf Antwort innerhalb angemessener Zeit (Artikel 17) auf normalerweise 2 Monate festgelegt.
Als Europäer bin ich der Meinung, dass die europäischen Grundrechte sowohl vom Ihnen als vom Petitionsausschuss und Bundestag respektiert werden sollten. Wir Europäer sind besseres gewohnt und lassen uns Ihre schlechte Verwaltung nicht gefallen.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Keim
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim
E-Mail: walter.keim@gmail.com
Protest gegen begründungslose Ablehnungen des
Bundesverfassungsgerichts: https://web.archive.org/web/20101119032630/http://www.pappa.com/mmdm/adler/ob_bverfg.html
Human Right violations in Germany: http://wkeim.bplaced.net/files/de_human_rights.htm
Support Freedom of Information: http://wkeim.bplaced.net/foil.htm#e-mail
Support Patients' Rights: http://wkeim.bplaced.net/patients.htm#e-mail
Kopie: Petitionsausschuss, Pet 4-15-07-34-017325. An Hans-Peter Hürten: Lesen Lernen, dann verstehen Sie schon was gemeint ist.
Anlagen:
Diese Internetpublikation ist ein "Hearing": Gerne nehme ich Kommentare entgegen: walter.keim@gmail.com. Hier kann die Diskussion verfolgt werden: http://www.rechtsberatungsgesetz.tk/
Warnung: Ich übernehme keine Gewähr für die Richtigkeit der gegebenen Informationen.
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Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. FOIA= Freedom of Information Act (Informationsfreiheitsgesetz)