Englishon same subject in English: http://wkeim.bplaced.net/files/ifg-hearing-i.htm

Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 25.4.05

An den Petitionsausschuss
Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1
D-11011 Berlin

Betreff: Antwort des Bundeskanzlers auf Petition 1-14-06-298-042380: Informationsfreiheit    

Sehr geehrte Damen und Herren,  

ich danke Ihnen für Ihren Brief datiert 20.12.2004, dass Sie mir die Antwort der Bundesregierung mitteilen.

Der Petitionsausschuss hat die Petition vom 21.12.2001 über Informationsfreiheit am 1.12.2004 befürwortet. Der Beschluss mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen und der FDP lautete, die entsprechende Eingabe der Bundesregierung "zur Berücksichtigung" zu überweisen. Am 16.12.04 hat der Bundestag dem zugestimmt (BT Drucksache 15/4426). Der Bundestagspräsident hat dem Bundeskanzler diese Petition am 22.12.2004 mit einer Antwortfrist von 6 Wochen übermittelt.

Ich möchte darauf hinweisen, dass nach Punkt 8 der kurzen Erläuterung Verfahrensschritte des Petitionsverfahrens, zitiert aus der Broschüre "Wie reiche ich eine Petition beim Deutschen Bundestag ein?" die Bundesregierung ihre eventuell ablehnende Haltung begründen muss.

Leider liegt bei mir noch keine Antwort vor.

Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union enthält die Informationsfreiheit in Artikel 42, das kostenlose Klagerecht in Artikel 43 (Ombudsmann) und das Recht auf begründete Antworten innerhalb angemessener Zeit in Artikel 41 (1) für Bürger.

Meine Briefe vom 24.2.2003 an den Bundeskanzler, vom 19.7.2001, 8.9.2001, und 14.12.2004 an Innenminister Schily zur Unterstützung der Informationsfreiheit blieben leider auch unbeantwortet, obwohl ich darin angeregt habe das Bürgerrecht auf Antwort aufgrund der Charta der Grundrechte der Europäischen Union zu respektieren, ein Kennzeichen des europäischen "Raums der Freiheit" KOM (2002) 247.

Im Artikel 20 GG steht: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" und die "vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an" (das von der gewählten Volksvertretung beschlossene) "Gesetz und (das davon abgeleitete) Recht gebunden". Damit ist auch in Deutschland eine Demokratie europäischen Typs möglich, wenn die Bundestagsabgeordneten nur wollen. Da das Recht auf Antwort für Bürger (der Souverän in der Demokratie) fehlt, müsste wenigstens der Bundestag als gewählter Vertreter dieses Recht haben. Auch die Notwendigkeit der Umsetzung der Koalitionsvereinbarung: "Wir wollen das Petitionsrecht, über die Lösung individueller Anliegen hinaus, zu einem politischen Mitwirkungsrecht der Bürgerinnen und Bürger ausgestalten." wird hier aktualisiert und aufgezeigt.

Ich sehe Ihrer Antwort entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

Walter Keim
Informationsfreiheitsgesetz ohne Wenn und Aber: http://wkeim.bplaced.net/files/ifg-anhoerung.htm
Wer lädt den Menschenrechtsbeauftragten nach Deutschland ein:
http://wkeim.bplaced.net/files/coe-031128.htm 
Warum sind Patientenrechte defizitär in Deutschland? :
http://wkeim.bplaced.net/anklage.htm

Kopie: Bundestagspräsident, Bundestagsabgeordnete, Verwaltungsgericht Berlin: Walter Keim gegen Bundesrepublik Deutschland VG 2 A 85.04: Die Nichtentgegennahme und daraus folgenden Nichtbeantwortung der Petition über Menschenrechte vom 21.12.2003 durch das BMI (siehe Stellungnahme 28.2.05) wird beim Bundestag als "Bearbeitung" durch Ignorierung (Stellungnahme des Bundestages 10.3.05) "vollendet": Ein (schlechter) Witz aber keine Kenntnisnahme und sachgemäße Bearbeitung.

Antwort am 19.7.05: Bundesinnenministerium sieht die Angelegenheit als erledigt an.

 

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