----- Original Message -----
From: Walter Keim
To: Kutschmann,
Martin
Cc: poststelle@pi-wilhelmshaven.polizei.niedersachsen.de
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; fraktion@cdu-niedersachsen.de
; landtag.nds@gruene.de ; landtag.nds@gruene.de
Sent: Wednesday, January 17, 2007 2:49 PM
Subject: Vorschlag Menschenrecht der
Informationsfreiheit auch in Niedersachsen einzuführen
Kutschmann, Martin wrote:
Sehr geehrter Herr Keim,
ich danke Ihnen für die Übersendung Ihrer Unterlagen: "Stoppt Bundesrat das Menschenrecht der Informationsfreiheit" http://wkeim.bplaced.net/files/0506bundesrat.htm .
Leider ist die Polizei in diesem Fall sachlich nicht zuständig. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn sie Ihren Fall direkt dem zuständigen Bundesverfassungsgericht unter der E-Mail-Adresse www.bundesverfassungsgericht.de übersenden würden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
--
Martin Kutschmann
PI Wilhelmshaven
4. Fachkommissariat
Tel. 0 44 21/ 9 42 - 4 72
Fax 0 44 21/ 9 42 - 4 70 oder 0 5 11/ 670 197 644 023
E-Mail: martin.kutschmann@polizei.niedersachsen.de
Sehr geehrter Herr Kutschmann,
Ich danke Ihnen für Ihre Mitteilung, da Sie mich an ein
Versäumnis erinnert, das ich gleich nachhole.
Zunächst gehe ich davon aus, dass Sie meinen im Internet
publizierten Brief vom 8.6.05 "Stoppt Bundesrat das
Menschenrecht der Informationsfreiheit" : http://wkeim.bplaced.net/files/0506bundesrat.htm
meinen.
Diesen Brief habe ich auch an die EU Kommission geschickt, die
offenbar ihre Pappenheimer gut kennt und mir
empfohlen hat, das beim Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte einzuklagen.
Diesem Rat bin ich gefolgt mit der Rechtssache Keim gegen
Deutschland Antrag Nr. 41126/05 beim
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, da das
Verfassungsgericht nicht die Gewähr bot sich für das
Menschenrecht der Informationsfreiheit einzusetzen (siehe 1 BvR 1981/05).
Weiter habe ich mich gefreut, dass der Bundestagspräsident am
22.12.04 http://wkeim.bplaced.net/files/041222btp.pdf
meine Petition "Obrigkeitsstaat durch Einführung
der Informationsfreiheit überwinden" an den
Bundeskanzler zur Berücksichtigung übersandt hat.
Der Bundestag hat ein Informationsfreiheitsgesetz beschlossen,
obwohl die Bundesregierung dagegen war. Dadurch wurde der
7-jährige Aufstand
der Amtsschimmel ("Die Zeit") niedergeschlagen.
Allerdings enthält das Gesetz zu viele Ausnahmen. Im Bund hat
Deutschland sich dadurch international vom letzten auf dem
vorletzten Platz verbessert, was die Informationsfreiheit
anbelangt. In mehr als 100 Staaten ist der Zugang zu Dokumenten
der öffentlichen Verwaltung gesetzlich und/oder in der
Verfassung gesichert.
Auch habe ich am 20.9.05 dem Landtag von
Niedersachsen in einer Petition vorgeschlagen zur
zivilisierten Welt aufzuschließen auf diesem Gebiet und das auch
noch mal am 30.5.05 angemahnt: http://wkeim.bplaced.net/files/060530ns.htm
So weit so gut: Vergessen habe ich, dass der deutsche
Obrigkeitsstaat im Gegensatz zum europäischen Raum der Freiheit,
den Bürgern das Recht auf eine faire begründete Antwort
innerhalb angemessener Zeit genommen hat. Dieses Versäumnis
werde ich morgen nachholen: http://wkeim.bplaced.net/files/070118ni.htm
und dem Amtsschimmel mit einem Akteneinsichtsantrag mal in die
Karten schauen, was er treibt.
Ich sehe, dass am 11.7.06
der ostfriesische CDU-Hinterwäldler Dr. Uwe Biester (Drs.
15/1027, Seite 11046) und der niveaulose Zwischenrufer Bernd Althusmann (CDU) im
niedersächsischen Landtag den Vorschlag für ein
Informationsfreiheitsgesetz abgelehnt hat.
Leider hat sich der Bundespräsident als Schutzpatron von Gemeindeamtsschimmeln und Gammelfleischbetrügern profiliert und die Ausfertigung des Verbraucherinformationsgesetzes verweigert. Diese Kompetenzüberschreitung war ein Verfassungsbruch (focus, 20.12.06). Der Spiegel (Heft 51/2006, S.29) spricht davon, dass es Gerüchte gibt, dass der Ökonom Köhler "den Expertisen eines ehrgeizigen, etwas größenwahnsinigen Juristen zum Opfer gefallen" sei. Dadurch können die Bundesländer fortsetzen das Menschenrecht der Informationsfreiheit bei Lebensmitteln zu verletzen. Werden die Länder das Versprechen des Bundespräsidenten bezüglich "berechtigten Belangen des Verbraucherschutzes sehr schnell" einlösen und gesetzliche Informationspflichten für Gemeinden beschließen?
Der Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung ist
nämlich ein vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
(EGMR) juristisch gesichertes Menschenrecht.
Viele deutsche Behörden sind der irrigen Auffassung, dass Art.
46 der Konvention für Menschenrechte der lautet ""Die
Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in allen Rechtssachen,
in denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des Gerichtshofs
zu befolgen." für sie nicht gilt.
Dazu hat das Verfassungsgericht in seiner Entscheidung BVerfG 2 BvR 1481/04
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/bverfg/04/2-bvr-1481-04.php
Punkt 3 ausgeführt: "Die Bindungswirkung einer
Entscheidung des EGMR erstreckt sich auf alle staatlichen Organe
und verpflichtet diese grundsätzlich, im Rahmen ihrer
Zuständigkeit und ohne Verstoß gegen die Bindung an Gesetz und
Recht (Art. 20
Abs. 3 GG) einen fortdauernden Konventionsverstoß zu beenden und
einen konventionsgemäßen Zustand herzustellen." Dies gilt
ausdrücklich nicht nur für Einzelurteile sondern auch für die
Rechtsprechung des EGMR.
Der
Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
(EGMR), Luzius Wildhaber, hat Deutschland zur Umsetzung der
Straßburger Urteile ermahnt: Deutschland solle sich "näher
mit dem System der Menschenrechtskonvention befassen", sagte
Wildhaber im Gespräch mit der Nachrichtenagentur AFP. Es gebe
offensichtlich "einige Wissenslücken", auch bei
deutschen Richtern, betonte der 69-jährige Schweizer, der den
Straßburger Gerichtshof im Januar aus Altersgründen verlassen
wird. Wildhaber verwies auf Artikel 46 der Europäischen
Menschenrechtskonvention. Darin
sei unmissverständlich festgelegt, dass die Unterzeichnerstaaten
die endgültigen Urteile des Gerichtshofs "befolgen"
müssen.
Auf dieser Grundlage möchte ich sowohl Sie, die Polizei in
Niedersachsen, die Landesregierung und das niedersächsische
Landesparlament auffordern sich mit Menschenrechten vertraut zu
machen und zur Verwirklichung des Menschenrechts der
Informationsfreiheit beizutragen.
Die Bürger möchte ich auffordern, Akteneinsichtsanträge
gestützt auf die Rechtsprechung des EGMR zu stellen und sich
dadurch von Untertanen zu Menschen des europäischen Raums der
Freiheit zu entwickeln. Schreiben Sie einfach einen Antrag, wie der vom 8.6.06, der sogar in
Bayern - dem finstersten Gebiet der zivilisierten Welt - Erfolg
hatte: http://wkeim.bplaced.net/files/060608ba.htm
Mit freundlichen Grüßen
-- Walter Keim Vorschlag das Menschenrecht auf Informationsfreiheit in Niedersachsen einzufüren: http://wkeim.bplaced.net/files/060530ns.htm Keim v. Germany: Appl. No. 41126/05: http://wkeim.bplaced.net/files/echr-061101.htm 8 German states violate the human right og freedom of information: http://wkeim.bplaced.net/files/ifg-result.htm Promotion of Freedom of Information for Germany: http://wkeim.bplaced.net/files/coe-031128.htm, http://wkeim.bplaced.net/files/osce-050106.htm, http://wkeim.bplaced.net/files/ihf-060824.htm, http://wkeim.bplaced.net/files/pace-060213.html
Anlage:
Weiterführung:
[Informationsfreiheit] [Zurück zu allen Petitionen] [Verwaltungsstreitsache] [Menschenrechtsverletzungen in Deutschland] [Zur Homepage]
Anlage: Niedersachsen und Süddeutschland die Schandflecken bezüglich der Informationsfreiheit in Europa. Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. Access to Information Law = Informationsfreiheitsgesetz.