Englishon same subject in English

Wird das Verfassungsgericht den Gedanken des "Raums der Freiheit" (KOM (2002) 247) mit "Garantien für die Achtung (...) der Menschenrechte" in Europa (Fundamental Rights Agency) fördern?

Einschreiben, vorab unterschrieben mit Fax gesendet.

Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 25.11.2005

An das
Verfassungsgericht
Postfach 1771
D-76006 Karlsruhe


 

VERFASSUNGSBESCHWERDE - AR 7853/05

 

Ich beziehe mich auf Ihren Brief vom 21.11.2005 mit Poststempel 23.11.2005 entgegengenommen heute am 25.11.05 indem Sie mitteilen, dass "gegen die Zulässigkeit der (...) Verfassungsbescherde (...) jedoch Bedenken" bestehen.

Weiter "das Verfassungsgericht" (...) kann auf "eine Verfassungschwerde hin nur dann eingreifen, wenn spezifisches Verfassungsrecht verletzt ist".

Da folgende Grund- und Menschenrechte aus Art. 1(1), 1(2), 2(1), 5(1), 12(1), 19(1)1, 19(2), 19(4)1, 20(1), 20(2)1, 20(2)2, 20(3), 20(4) und 21 (1) GG sowie Art. 1 S.1, 7 S. 1, 8, 10, 19, 21(1), (3) und 23(1) der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, 14(1)2, (2), 19(2) und 25a IPbpR, 6(1)1, (2), 10(1)2 und 13 EMRK verletzt werden, wünsche ich eine richterliche Entscheidung.

Bei der EU hat der Bürger das Recht auf gleicher Augenhöhe behandelt zu werden, d. h. Recht auf begründete Antwort. Dabei lege ich auch folgende Antwort der EU Kommission vom 14.7.05 auf meine Anfrage bezüglich Verletzungen des Menschenrechts der Akteneinsicht zugrunde:

"I would like to stress you that, if a person considers that his or
  her fundamental rights have been violated, the possibility of
  appealing to the European Court of Human Rights, after exhaustion of
  all domestic remedies, offers him or her guaranteed protection as the
  ultimate means."

Weiter lege ich den scharfen Protest gegen die wiederholte Verweigerung des Menschenrechts der Akteneinsicht (der nun schon die Ärztekammer mitgerechnet 7 Jahre lang vor sich geht) des Geschäftsstellenleiter Oestreicher, Landesberufsgericht für Ärzte, Jahnstr. 40, D-70597 Stuttgart vom 11.11.05 bei.

Diese Information brauche ich auch zur Stärkung meiner kommunikativen Kompetenz fü meine Petition vom 14.11.05 an den Landtag von Baden-Württemberg mit folgenden Vorschlägen:

  • Verabschiedung eines Patienten- und Mandantenschutzgesetzes, da die heutigen gesetzlichen Regelungen unzugänglich und unzulänglich sind.
  • Abschaffung der Ärztekammern, Anwaltskammern und kassenärztlichen Vereinigungen, als Körperschaften des öffentlichen Rechts, da es keinen vernünftigen Grund gibt, den ärztlichen und anwaltlichen Standesfunktionären hoheitliche Funktionen zu übertragen.
  • Aufhebung des Rechtsberatungsgesetzes von 13.12.1935 (RGBl. I 1478) um diese Bevormundung des Verbrauchers zu beenden und zur Freiheit auf diesem Gebiet zurückzufinden, die im europäischen Raum der Freiheit selbstverständlich ist.
  • Die Einrichtung einer Forschungsinstitution für Medizin und Justizschäden, da insoweit eine bundesweite Dokumentation fehlt.
  • Sicherung des Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung in der Verfassung Baden-Württembergs und des Grundgesetzes, wie es schon seit 1992 in der Verfassung Brandenburgs verwirklicht ist.
  • da die EU Kommission am 8 Mai 2002, mir bezüglich der fehlenden Informationsfrieheit den Rat gab "This (the parliament) is indeed the right place to exert pressure".

    Dass wir Europäer die Kränkung fundamentaler Rechte der Charta der Grundrechte der Europäischen Union nicht bieten lassen ist ja nun wirklich keine Überraschung, da ich das schon unzählige Male ( z. B. 10.3.2003) dem Verfassungsgericht geschrieben habe.

    Mit freundlichen Grüßen

    Walter Keim
    Torshaugv. 2 C
    N-7020 Trondheim
    E-Mail: walter.keim@gmail.com
    Human Right violations in Germany: http://wkeim.bplaced.net/files/de_human_rights.htm
    Support Freedom of Information: http://wkeim.bplaced.net/foil.htm#e-mail
    Support Patients' Rights: http://wkeim.bplaced.net/patients.htm#e-mail

    Kopie: OHCHR-UNOG G/SO 215/51 GERM ES, EU Kommission, EU Parlament, EU Council, Europarat, OSZE, OECD, Vereinte Nationen, Fraktionen des Lndtages und Petitionsausschuss

    Anlagen:

    1. EU Commssion answered 14 July 2005: http://wkeim.bplaced.net/files/eu-050714.pdf
    2. Berufsgerichtssache Aktenzeichen: LBGÄ Nr. 02/05, Verweigerung der Akteneinsicht im Brief vom 1.11.05 25.4.2005: http://wkeim.bplaced.net/files/0511labw.htm

     

    Ergebnis:

     

    Diese Internetpublikation ist auch ein "Hearing": Gerne nehme ich Kommentare entgegen: walter.keim@gmail.com.

    Warnung: Ich übernehme keine Gewähr für die Richtigkeit der gegebenen Informationen.

    Diese Seite können Sie gerne linken.

     

    [Zurück zu allen Petitionen]     [Verfassungsbeschwerde Akteneinsicht]       [Menschenrechtsverletzungen in Deutschland]    [Informationsfreiheit]     [Berufsgerichtsverfahren]    [Zur Homepage]  

    Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. FOIA= Freedom of Information Act (Informationsfreiheitsgesetz)

    Informationsfreiheitgesetze in EuropaInformationsfreiheit in Europa