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Frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht. (Präambel der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft)

Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 17.11. 2006


Landtagspräsident                                                                  Ministerpräsident
Bayerischer Landtag                                                                Dr. Stoiber
Maximilianeum                                                                       Franz-Josef-Strauß-Ring 1                  
D-81627 München                                                                D-80539 München  




Betreff: Die Regierung und die Mehrheit des Landtages in Bayern bieten bisher nicht die Gewähr dafür sich jederzeit für das Menschenrecht der Informationsfreiheit einzusetzen 

 

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident und Landtagspräsident,  

ich beziehe mich auf den Beschluss des bayrischen Landtages in der Petition P II 2/VF.0593.15 in der sich der Landtag "sich der Meinung des Innenministeriums anschloss, dass der Erlass eines Informationsfreiheitsgesetzes nicht geboten sei." Der Landtag ist so devot, dass er die Begründung des Innenministeriums geheim hält und damit ein Beispiel für absurden Missbrauch des Amtsgeheimnisses gibt: Die Gründe gegen die Informationsfreiheit werden geheim gehalten. Auf Antrag übersendet das Bayerische Staatsministerium des Innern die Stellungnahme des Staatssekretärs Georg Schmid vom 10.1.06 zur Petition P II 2/VF.0593.15. Unter Hinweis auf bestehende Regelungen wird der Erlass eines gesetzes nicht für notwendig erachtet. Dabei wird übersehen, dass Bayern damit die europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbürgR) verletzt. Die Nachbarn Österreich und die Tschechische Republik haben Informationsfreiheitsgesetze. Zusätzlich ist dort das Recht auf Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung in den Verfassungen garantiert. Gesetzesvorschlag der Opposition (Ds. 15/4586 und 15/4587) wurde von der Landtagsmehrheit des Freistaates Bayern abgelehnt.

Die Informationsfreiheit macht das Verwaltungshandeln transparenter, indem Bürger Zugang zu behördlichen Dokumenten und Informationen bekommen. Die demokratischen Beteiligungsrechte der Bürger werden gestärkt gemäß dem Leitprojekt des Programms Moderner Staat - moderne Verwaltung unter Berücksichtigung des Datenschutzes. Dieses Bürger- und Menschenrecht wird im Informationszeitalter als Teil der Demokratie verstanden und ist in über 65 Staaten der Welt verwirklicht. In mehr als der Hälfte dieser Staaten z. B. Brandenburg (Art. 21 (4)) ist dieses Grundrecht in der Verfassung verankert.

Eines der wichtigsten Argumente für die Einführung der Transparenz staatlichen Handelns mit Hilfe der Informationsfreiheit ist das Vertrauen in den Staat zu stärkenMisstrauen kann abgebaut werden.

In Deutschland wurden die ersten Informationsfreiheitsgesetze 1998 in Brandenburg, 1999 in Berlin, von 2000 an in Schleswig-Holstein und 2002 in Nordrhein-Westfalen verabschiedet.

Im Bund wurde ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) seit 1998 von den von der Wählermehrheit getragenen Koalitionsparteien versprochen. Durch den "Aufstand der Amtsschimmel" wurde die Ausarbeitung des Gesetzes 7 Jahre lang verzögert. Die Koalitionsparteien haben dieses Gesetz deshalb selber erarbeitet und am 17. Dezember 2004 (BT Drs. 15/4493) in den Bundestag eingebracht. Der Bundestagspräsident hat meine Petition über Informationsfreiheit nach 3 Jahren am 22.12.03 an den Bundeskanzler zur Berücksichtigung überwiesen. Am 3.6.05 wurde das Gesetz im Bundestag beschlossen (Plpr 15/179). Dieses Gesetz ist nur für die Bundesverwaltung und daher nicht zustimmungspflichtig. Am 8.6.05 hat der Bundesrat keinen Einspruch gegen dieses Gesetz erhoben, das am 1.1.2006 in Kraft trat.

Am 20.9.05 schrieb ich eine Petition an 12 Bundesländer mit dem Vorschlag dem Menschenrecht der Informationsfreiheit durch Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes Rechnung zu tragen. Im Jahre 2006 verabschiedeten Hamburg (29.3.06), Bremen (11.5.06) und Mecklenburg-Vorpommern (27.6.06, Drucksache 4/2117) und das Saarland (12.7.06, Drucksache 13/758) Informationsfreiheitsgesetze.

Deutschland ist aber immer noch in 8 Bundesländern: Sachsen-Anhalt, Sachsen (Opposition positiv), Hessen, Bayern Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Thüringen (d. h. mehr als 60 % der Bevölkerung) fast das einzige bedeutende Land der EU, Europas, der OSZE, der OECD sowie aller entwickelten zivilisierten Länder ohne Informationsfreiheitsgesetz in Gemeinden, Kreisen und Landesebene.

Artikel 10 der europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte schützt die Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit. Der Europarat hat 1981 seinen Mitgliedsstaaten die Empfehlung (81) 19 des Europarates zur Informationsfreiheit gegeben. Eine neue Empfehlung Recommendation Rec(2002)2 wurde 2002 beschlossen. Im Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Fünfte Sektion), Rechtssache Sdruženi Jihoc(eské Matky gegen Tschechische Republik, Antrag Nr. 19101/03 vom 10. Juli 2006 wurde das Menschenrecht auf Informationszugang bestätigt. Auch die Rechtssache GERAGUYN KHORHURD PATGAMAVORAKAN AKUMB v. ARMENIA: Antrag Nr. 11721/04 vom 11. April 2006 bestätigt diese Rechtsprechung. Mit der Rechtssache Keim gegen Deutschland beim europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Antrag Nr. 41126/05 versuche ich Deutschland auf den rechten Weg zu bringen.

Die Informationsfreiheit (einschließlich des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung) ist Teil der Meinungsfreiheit und auch durch international anerkannte Menschenrechte speziell des Artikel 19 des Internationaler Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPbürgR, BGBl. 1973 II S. 1534) geschützt. Diesem Pakt ist Deutschland beigetreten, verletzt ihn aber bisher in 8 Bundesländern.

Die UN, OSZE und AOS bestätigten in ihrer gemeinsamen Erklärung vom 6.12.2004, dass der Zugang zu amtlichen Dokumenten ein Menschenrecht ist:

The right to access information held by public authorities is a fundamental human right which should be given effect at the national level through comprehensive legislation (for example Freedom of Information Acts) based on the principle of maximum disclosure, establishing a presumption that all information is accessible subject only to a narrow system of exceptions.

Ich begrüße, dass die OSZE sich auf die Informationsfreiheit konzentriert und alle OSZE Staaten einschließlich Deutschland beobachten wird. Auch der Europarat wird im Zusammenhang mit einem Besuch des Menschenrechtsbeauftragten in Deutschland im Jahre 2005 und eines Surveys über Informationsfreiheit Deutschland beobachten. Der Europarat hat außerdem die Empfehlung Rec (2002) 2 des Ministerausschusses an die Mitgliedstaaten zum Zugang zu amtlichen Dokumenten gegeben und arbeitet an einer bindenden Konvention über die Informationsfreiheit (Anlage 2). Auch die Parlamentarische Versammlung des Europarates (PACE), die International Helsinki Federation for Human RightsFOIAdvocates, Access Info Europe, ARTICLE 19 und die Open Society Justice Initiative beobachten Deutschland bezüglich des Menschenrechts der Informationsfreiheit.

In Schleswig-Holstein haben die 2 Abgeordneten der dänischen Minderheit trotz der Untätigkeit der Regierung schließlich eine Mehrheit dafür bekommen. Auch in Berlin, im Bund und in Hamburg wurde trotz des Widerstandes der Verwaltung und der Regierungen die Informationsfreiheit durch das Parlament beschlossen. Warum verweigern Sie den Deutschen in Ihrem Bundesland dieses Grund- und Menschenrecht?

In den Bundesländern Bremen, Mecklenburg-Pommern und Saarland gelten Informationsfreiheitsgesetze nur befristet, eine Provokation gegenüber dem Menschenrechtscharakter der Informationsfreiheit.

Überall in Europa zuletzt in Nordrhein-Westfalen (2001 mit den Stimmen der CDU), der Türkei (2003), Schweiz (2004), Serbien (2004), Bremen (2006), Hamburg (2006) und Saarland (2006) haben auch konservative Parteien bei der einstimmigen Verabschiedung mitgewirkt und zumindest nicht gegen das Bürger- und Menschenrecht der Informationsfreiheit gestimmt.

Die Regierung und die Mehrheit des Landtages in Bayern bieten damit nicht die Gewähr dafür sich jederzeit für das Menschenrecht der Informationsfreiheit einzusetzen und verbleiben die Schandflecken unter den zivilisierten Ländern.

Mit freundlichen Grüßen 

Walter Keim

Keim gegen Deutschland Antrag Nr. 41126/05 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte: http://wkeim.bplaced.net/files/echr-061101.htm  

Kopie: Deutscher Presserat (Ist der Handlungsbedarf zu übersehen?), EU Commission, EU Parliament, EU Council, Council of Europe, OSCE, OECD, PACE, International Helsinki Federation for Human Rights, ECHR und UN

Anlage:

  1. Access Info Europe: Bindende Konvention für den Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung (Development of a Binding Treaty on the Right of Access to Official Documents): http://www.access-info.org/?id=12
  2. C. Löser: Amtsgeheimnis und Informationsfreiheit im Wandel. Seminararbeit zum Seminar Gegenwartsfragen des Staats- und Verwaltungsrechts bei Prof. Dr. Maximilian Wallerath. Sommersemester 2006. http://www.cloeser.org/pub/Amtsgeheimnis_und_Informationsfreiheit.pdf
  3. 10. July 2006: Sdruženi Jihoceské Matky v. Czech Republic, Application no. 19101/03. Decision of  ECHR Admissibility of Access to information.http://wkeim.bplaced.net/files/echr-19101-03.htm, http://merlin.obs.coe.int/iris/2006/9/article1.en.html
  4. 11. April 2006: GERAGUYN KHORHURD PATGAMAVORAKAN AKUMB v. ARMENIA: Application no. 11721/04.  ECHR decision to communicate freedom to receive information case to Armenia: http://wkeim.bplaced.net/files/echr-11721-04.htm
  5. Menschenrechtsverletzungen Deutschlands: Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Informationsfreiheit und faires Verfahren: http://wkeim.bplaced.net/files/de_menschenrechte.htm

Materialien: Hamburg (29.3.06), Bremen (11.5.06) und Mecklenburg- Vorpommern (27.6.06, Drucksache 4/2117) und das Saarland (Drucksache 13/758) verabschiedeten IFG Gesetze.

 

 

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Anlage: Süddeutschland der Schandfleck bezüglich der Informationsfreiheit in Europa. Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. Access to Information Law = Informationsfreiheitsgesetz.

Informationsfreiheitgesetze in Deutschland

Informationsfreiheitgesetze in Europa

 

Informationsfreiheit in Europa