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Petitionen Menschenrecht Informationszugang 

Die Informationsfreiheit (einschließlich des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung) ist Teil der Meinungsfreiheit und auch durch international anerkannte Menschenrechte der VN speziell des Artikels 19 des Internationaler Paktes über bürgerliche und politische Rechte geschützt. Auch Artikel 10 der europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte (EKMR) schützt die Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit.

Mehr als 80 Länder haben Informationsfreiheitsgesetze verabschiedet. In Europa fehlt ein Informationsfreiheitsgesetz neben Baden-Württemberg im Wesentlichen nur noch in Weißrussland. Nachdem die wirtschaftlich aufstrebenden BRIC Staaten Indien 2005, China 2008, Russland 2010 und Brasilien 2011 den Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung gesetzlich geregelt haben, fehlt im Wesentlichen nur noch Afrika und der Nahe Osten

Ca. 125 Staaten mit mehr als 5,9 Milliarden Einwohnern haben entweder Informationsfreiheitsgesetze oder entsprechende entsprechende Verfassungsbestimmungen. Dies fehlt in 5 Bundesländern. 

Fehlende Informationsfreiheit und das Fehlen selbstverständlicher Patientenrechte (z. B. unbeschränkte Akteneinsicht) sind in Baden-Württemberg dabei nur die Spitze des Eisberges.

Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union sichert das Recht auf eine gute Verwaltung gegenüber der EU:

Petitionen über das Menschenrecht des Informationszugangs und Akteneinsicht:

Zwar geben AOK, Ärztekammer und das Landesamt für Besoldung im Einzelfall etwas nach, wenn sie mit einer Petition konfrontiert sind. Allerdings macht der Gesetzgeber nichts mit den aufgedeckten strukturellen Problemen.

Anlagen:

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