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12.01.03: Diese Internetpublikation ist ein "Hearing": Gerne nehme ich Kommentare entgegen:
walter.keim@gmail.com. Habe ich jemand vergessen auf der Liste weiter unten?
Patientenrechte leiten sich aus den Menschenrechten ab
und sind überall in Europa und den entwickelten Staaten in er ganzen Welt
verbreitet. Um das grundgesetzlich garantierte Selbstbestimmungsrecht (Artikel
2 (2) GG: Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit) auch gegenüber Ärzten
und Gesundheitswesen verantwortlich ausüben zu können,
wären folgende Rechte notwendig:
1. Recht auf Akteneinsicht, inklusive "subjektive" Informationen.
2. Recht auf Rechtsbelehrungen/Klagebehelfsbelehrungen und Information über eigene Rechte.
3. Recht an eine übergeordnete und/oder unabhängige Stelle kostenlos zu klagen.
4. Recht auf begründete Antworten auf Klagen innerhalb angemessener Zeit.
5. Berichtigung von Fehlern in Krankenakten
In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist die
Informationsfreiheit in Artikel
42, die Akteneinsicht in
Artikel 41 (2), das kostenlose Klagerecht in
Artikel 43 (Ombudsmann)
und das Recht auf
begründete Antworten innerhalb angemessener Zeit in
Artikel 41 (1) gesichert.
Active Citizenship Network hat
diese Grundrechte für den Bereich der Patienten in der
European Charter of Patients Rights
konkretisiert. Auch die WHO hat 1994 Patientenrechte proklamiert.
Artikel 10 des
Übereinkommens über Menschenrechte und Biomedizin gibt u. a.
Einsichtsrechte. Die Realisierung dieser Rechte zeigt diese Übersicht für europäische Staaten:
http://wkeim.bplaced.net/patienten.htm
und z. B. Norwegen: http://wkeim.bplaced.net/no_gesetze.htm.
Warum nicht in Deutschland?
Ich klage an:
- Einen Gmünder Arzt weil er die Einsicht in Arztunterlagen verweigerte
und ein Jahr lang nicht antwortete.
- Die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, da sie dieses
Verhalten nicht
beanstandete und zusätzlich noch
die Klage auf den
Kopf stellte
und dem Kläger unberechtigterweise die Schuld zuwies.
- Die Bundesärztekammer, da sie keine Auskunft erteilte
über die verbandsinterne Aufsicht der Bezirksärztekammer.
- Die Landesärztekammer, da sie nun
zwar vom Arzt die Einsicht erbat, aber sonnst nichts beitrug
der Klage (übersandt vom
Sozialministerium) abzuhelfen.
- Das Sozialministerium
führt nur
Rechtsaufsicht, keine Fachaufsicht. Die Klage wird falsch dargestellt, um die
Rechtsaufsicht zu vernachlässigt.
Die dokumentiert unvollständige Einsicht in Arztunterlagen wird unterschlagen.
Akteneinsicht in den Klagevorgang abgelehnt.
- Das Innenministerium
schreibt nicht
zuständig zu sein für
Datenschutzklage. Eine
Rechtsbelehrung
wird nicht gegeben, da nur
Gutachten
gegeben werden.
Rechtsbelehrung über Mängel der Berufsordnung bleibt
unbeantwortet.
- Die Verfasser der
Patientenrechtscharta 2002, da sie das Berichtigungsrecht ausgelassen
haben, das bei
Patientenrechte in Deutschland heute" vom
9./10. Juni 1999 noch dabei war.
- Den Landtag von Baden-Württemberg, da die Antwort des
Petitionsausschusses bei der Petition nur eine
wortwörtliche
Abschrift des Schreibens des Ministeriums ist. Kein Wunder, dass der
Petitionsausschuss die
Einsicht
ablehnte. Mängel bei gesetzlichen Einsichts- und Klagerechten und
gesetzgeberischer Handlungsbedarf werden nicht gesehen.
- Den Landtag von Baden-Württemberg, weil er wegen der
Kosten die Übersetzung von
Europaratsempfehlungen zu u. a. Patientenrechten und dem
Menschenrecht der Informationsfreiheit ablehnte.
- Der Bundestag da Deutsche kein "Recht auf eine gute Verwaltung" EU
Charter Artikel 41 (siehe auch "Der
Europäische Kodex für gute Verwaltungspraxis") haben. Das Recht auf gute
Verwaltung bedeutet in der EU nicht nur Akteneinsicht, sondern auch das
Recht auf begründete Antworten (Kodex Artikel 18) innerhalb angemessener Zeit
(Artikel 17: spätestens 2 Monate). Vorschläge Europaratsempfehlungen ins
Deutsche zu übersetzen, werden von der deutschen Verwaltung nicht beantwortet: http://wkeim.bplaced.net/020106coe.htm,
http://wkeim.bplaced.net/020214bmi.txt und
http://wkeim.bplaced.net/files/011223fischer.htm geschweige die Ablehnung
begründet.
- Der Bundestag, da er
immer noch
das
umstrittene Monopol der
Rechtsanwälte
(Rechtsberatungsgesetz aus
dem Jahre 1935) aufrecht erhält, das von den
Rechtsanwaltkammern ausgenützt wird. Dadurch werden die Möglichkeiten von
Behörden,
Auskünfte zu geben, begrenzt. Gegen das Rechtsberatungsgesetz ist eine Verfassungsbeschwerde
(Ergänzung vom 5.5.2000)
anhängig.
- Der Bundes- und die Landesgesetzgeber, da sie die
aus der Nazizeit stammenden
Privilegien der Ärzte-
(Suche
nach Zitat: "45%
aller Ärzte waren NSDAP-Mitglieder", die "Hälfte
der deutschen Ärzte ... Mitglieder der NSDAP" ) und Anwaltskammern (Anteil
der
NSDAP Mitglieder in der Justiz 80%) als Körperschaften des öffentlichen Rechts,
nicht abschaffen. Es gibt keinen vernünftigen Grund
den ärztlichen und anwaltlichen Standesfunktionären hoheitliche Funktionen zu übertragen.
Dagegen sollte ein Patienten- und Mandantenschutzgesetzes verabschiedet werden, da die heutigen
gesetzlichen Regelungen unzulänglich sind, da u. a. die Ärzte- und
Anwaltskammern nicht die Grundechte der Charta der Europäischen Union
praktizieren, das heißt z. B. Akteneinsicht in Artikel
41 (2) und das Recht auf begründete Antworten innerhalb
angemessener Zeit in Artikel
41 (1).
- Das Verfassungsgericht taugt auch nichts. Die Klage
http://wkeim.bplaced.net/v-klage.htm mit Fragen zu Patientenrechten wird nicht
zur Entscheidung angenommen. Der Menschenrechtscharakter der Einsicht wird
also nicht behandelt. Das
Bekenntnis zu den Menschenrechten Artikel
1 (2) GG ist nur ein Lippenbekenntnis.
- Der Bundestag, da er die Petition zu Patientenrechten einfach
abschloss, ohne auch nur
auf die Frage der Menschenrechte, Verhältnis zur EU Charta und Patientenrechte in den übrigen
europäischen Staaten (außer Norwegen) einging.
- Die Solidargemeinschaft der Versicherten finanziert das teuerste Gesundheitswesen pro Kopf in der EU
(ca. 275 Milliarden EURO jährlich, ca. 11 % des Bruttosozialproduktes), aber bei der Qualität der Leistungen landet Deutschland im Vergleich mit anderen EU Staaten im unteren Drittel (Platz 13 von 15):
http://www.vz-nrw.de/SES79823442/doc1293A siehe auch das Jahresgutachten des Sachverständigenrates 2000/2001:
http://www.svr-gesundheit.de/gutacht/sogu00/kurzf00.pdf,
siehe auch World
Health Report 2000: Platz
25 unter den Staaten der Welt. Wo bleibt das Geld, das nicht bei den Patienten als Leistung ankommt? Warum lassen sich die Versicherten und Patienten so übers Ohr hauen?
- Das deutsche Volk und die deutschen Patienten, da sie zwar gemeinsam stark wären
aber ihre Patientenrechte nicht durchsetzen und Überbleibsel des Obrigkeitsstaates akzeptieren.
Das Bekenntnis zu den
Menschenrechten Artikel
1 (2) GG ist offenbar ein Lippenbekenntnis. Aber da ist die Demokratie
nicht ungerecht: Bekommen die Wähler nur das, was sie gewählt (= verdient)
haben? Warum sind eigentlich in Deutschland so viele Untertänige und Autoritätsgläubige?
Fragen:
Wie wird das Bundesgesundheitsministerium den hier aufgezeigten gesetzlichen Handlungsbedarf
behandeln?
Wird der Kammeranwalt Patientenrechten Geltung verschaffen?
Werden Selbsthilfegruppen in der Öffentlichkeit und beim Gesetzgeber Gehöhr finden?
Z. B. Der Allgemeiner Patienten-Verband e.V.: http://www.patienten-verband.de/,
die
Bundesarbeitsgemeinschaft der Notgemeinschaften Medizingeschädigter e.V.
(Petition
PDF-Format.), Opfer von Kunstfehlern:
http://www.geburtsschaden.de/ und
http://www.aerzte-pfusch.de/.
Wird die WHO, die die "Europäischer Partnerschaftsverbund für Patientenrechte und die Befähigung der Bürger zum selbstbestimmten Handeln"
ins Leben gerufen hat, Patientenrechte fördern? Leider scheint
dieses Programm seit 1999 ohne Aktivitäten.
Als EU-Bürger frage ich auch:
Wie lange möchte die EU
Kommission: http://wkeim.bplaced.net/330166.htm und das EU Parlament
(Courrier du
Citoyen) noch
zuschauen, dass
mir als EU Bürger in Deutschland das in Europa üblichen
Patientenrechte (siehe
European Charter of Patients Rights)
und Grundrechte der EU Charta nicht zugestanden wird, d. h. dass ich zum Bürger zweiter
Klasse erniedrigt werde, wenn ich nach Deutschland reise?
Wird der Europäische Konvent dieses Problem lösen und die Grundrechte der EU Charta
auch für Mitgliedsstaaten verbindlich machen?
Walter Keim
E-mail: walter.keim@gmail.com
Support freedom of information: http://wkeim.bplaced.net/foi.htm,
http://wkeim.bplaced.net/petition_un.htm,
http://wkeim.bplaced.net/v-klage_en.htm
Support patients rights: http://wkeim.bplaced.net/patients.htm#e-mail
Ältere Entwürfe, Version:
0.0,
0.1
Unterstützt die Stärkung der
Patientenrechte durch durch eine E-Mail an das Bundesgesundheitsministerium
mit einer Kopie an den Bundestag.
Unterstützt die Stärkung der Patientenrechte, mit
folgender Email an das Bundesministerium für Gesundheit (hier
klicken):
Ich unterstütze die Stärkung der Patientenrechte. Die
Regelungen zum Patientenschutz sind bisher unübersichtlich in
vielen Gesetzen und Gerichtsentscheidungen verstreut und deshalb
für den Patienten schwer zu handhaben. Deshalb unterstützen
viele Beteiligten (u. a. der Sachverständigenrat) Bestrebungen,
die Rechte des Patienten einheitlich und übersichtlich zu regeln.
Dies würde zur Rechtsicherheit aller Beteiligten im
Gesundheitswesen beitragen. Die Bundesregierung sollte nun einlösen,
was sie selbst zu Zeiten ihrer Bundestagsopposition gefordert hat:
Die Rechte von Patienten müssen verbessert werden. Dazu ist ein
eigenes Patientenschutzgesetz geeignet. Dabei kann die European Charter of Patients Rights
http://wkeim.bplaced.net/files/european_charter.htm Anregungen geben.
(Natürlich kann dieser Text im Email Programm beliebig geändert
und ergänzt werden).
Unterstützt die Stärkung der
Patientenrechte durch durch eine E-Mail an die Kommission der EU
mit einer Kopie an das Europäische Parlament.
Viele Länder in Europa haben Gesetze oder Chartern, die die Rechte der
Patienten sichern. Aber Minimum Standards fehlen. Um allen
Europäischen Bürgern Patientenrechte zu garantieren und mit der internationalen
Entwicklung mitzuhalten sollten Patientenrechte in den Mitgliedsstaaten gestärkt
werden.
Support Patients rights, by
the following E-Mail to the European Commission (click here):
I support the call to the
European Commission for securing the rights of patients.
As a guideline I suggest to use European Charter of Patients Rights
http://wkeim.bplaced.net/files/european_charter.htm and the "Recommendation
Rec (2000) 5 of the Council of Europe on the development of
structures for citizen and patient participation in the decision-making
process affecting health care": http://www.social.coe.int/en/qoflife/recomm/R(00)5.htm
.
(You may change the text according to your needs).
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