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Wer ist für das Fehlen der Informationsfreiheit in Deutschland verantwortlich?

IFGs in Europa: Hier klicken für VergrösserungFOI laws in the world5.11.2004: Diese Internetpublikation ist ein "Hearing": Gerne nehme ich Kommentare entgegen: walter.keim@gmail.com. Habe ich jemand vergessen auf der Liste weiter unten?

Das Menschenrecht der Informationsfreiheit (einschließlich der Einsicht in Dokumente der öffentlichen Verwaltung) ist überall in Europa, der EU und entwickelten Staaten in er ganzen Welt verbreitet. Deutschland ist (im Bund und 12 von 16 Bundesländern) fast die einzige Ausnahme in Europa. Als EU Bürger habe ich dieses Recht gegenüber der EU aufgrund (Artikel 42: Informationsfreiheit) der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Warum nicht in Deutschland?

Ich klage an:

International:

Positive Beiträge:

Fragen:

Wird die Anhörung im Innenausschuss des Bundestages am 14.3.2005 Verbesserungen des Entwurfes bringen?

Wird das Verwaltungsgericht den Gedanken des "Raums der Freiheit" und der Menschenrechte in Europa fördern?

Der Europarat hat bisher nur Empfehlungen (1981 und 2002) für die Informationsfreiheit in Europa ausgearbeitet: http://wkeim.bplaced.net020106coe.htm. Diese Empfehlungen hat Deutschland im Bund und 12 von 16 Bundesländern ignoriert. Wird der Menschenrechtsbeauftragte des CoE die Informationsfreiheit fördern?  Was wird aus diesem Survey resultieren? Wird der Europarat eine Konvention erarbeiten?

Halten die Vereinten Nationen das, was sie versprechen: Dass die Informationsfreiheit ein Menschenrecht ist: http://wkeim.bplaced.netpetition_un.htm? Offensichtlich ist der Special Rapporteur der Informationsfreiheit verpflichtet. Aber diese Verpflichtung wird von der Petitions Unit nicht weitergeführt. Wird der Kommissar für Menschenrechte der Vereinten Nationen das korrigieren und die Informationsfreiheit fördern?

Wird die internationale Öffentlichkeit dazu schweigen (ARTICLE19, EFIL)?

In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist die Informationsfreiheit (Artikel 42), das kostenlose Klagerecht an eine unabhängige Stelle in Artikel 43 (Ombudsmann), das Recht auf begründete Antworten innerhalb angemessener Zeit in Artikel 41 (1) gesichert. Artikel 6 (1) des VERTRAGS ÜBER DIE EUROPÄISCHE UNION lautet " Die Union beruht auf den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte". Als EU-Bürger frage deshalb ich auch: Wie lange möchte das EU Parlament  (Courrier du Citoyen) noch zuschauen, dass mir als EU Bürger in Deutschland das in Europa übliche Menschenrecht der Informationsfreiheit nicht zugestanden wird, d. h. dass ich zum Bürger zweiter Klasse erniedrigt werde, wenn ich nach Deutschland reise? Im Bericht 2003/2237(INI), 9 März 2004 (Chapter KK) schreibt das EU Parlament: "The European Parliament notes that in Germany there is no law ensuring access to documents of public authorities at the national (i.e.. federal) level and that only four of the federal states have enacted such legislation".

 

Walter Keim

E-mail: walter.keim@gmail.com
Support freedom of information: http://wkeim.bplaced.netfoi.htm, http://wkeim.bplaced.netpetition_un.htm,
http://wkeim.bplaced.netv-klage_en.htm
Support patients rights: http://wkeim.bplaced.netpatients.htm#e-mail

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