in English
Kritik der Patientenrechte in Deutschland
25.04.03:
Diese Internetpublikation ist ein "Hearing": Gerne
nehme ich Kommentare entgegen: walter.keim@gmail.com.
Habe ich jemand vergessen auf der Liste weiter unten?
Patientenrechte leiten
sich aus den Menschenrechten ab1
und sind überall in Europa und den entwickelten Staaten in er
ganzen Welt verbreitet. Um das grundgesetzlich garantierte
Selbstbestimmungsrecht (Artikel
2 (2) GG: Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit2) auch gegenüber Ärzten und
Gesundheitswesen verantwortlich ausüben zu können und zur
Realisierung von Patientenrechten beitragen zu können, wären
folgende Rechte notwendig:
1. Recht auf Akteneinsicht, ohne ein "berechtigtes"
Interesse nachweisen zu müssen, inklusive "subjektive"
Informationen.
2. Recht auf Rechtsbelehrungen/Klagebehelfsbelehrungen und
Information über eigene Rechte.
3. Recht an eine übergeordnete und/oder unabhängige Stelle
kostenlos zu klagen.
4. Recht auf begründete Antworten auf Klagen innerhalb
angemessener Zeit.
5. Berichtigung von Fehlern in Krankenakten
In der Charta
der Grundrechte der Europäischen Union3
ist die Informationsfreiheit in Artikel
423. die Akteneinsicht in Artikel
41 (2)3, das kostenlose
Klagerecht in Artikel
433 (Ombudsmann) und das Recht
auf begründete Antworten innerhalb angemessener Zeit in Artikel
41 (1)3 gesichert. Active Citizenship
Network4 hat die Grundrechte der
EU für den Bereich der Patienten in der European
Charter of Patients Rights5
konkretisiert und beobachtet
die Entwicklung in Europa. Auch die EU hat
1979 Patientenrechte für Krankenhauspatienten6
und die WHO
1994 allgemeine Patientenrechte proklamiert7.
Artikel
10 des Übereinkommens über Menschenrechte und Biomedizin8 gibt u. a. Einsichtsrechte. Die
Realisierung dieser Rechte zeigt diese Übersicht für
europäische Staaten: http://wkeim.bplaced.net/patienten.htm1 und z. B. Norwegen: http://wkeim.bplaced.net/no_gesetze.htm9.
Warum nicht in Deutschland?
Ich kritisiere und klage an:
- Einen Gmünder Arzt weil er die Einsicht
in Arztunterlagen verweigerte10
und ein Jahr lang nicht antwortete11.
- Die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, da sie dieses Verhalten
nicht beanstandete12 und
zusätzlich noch die Klage13 auf den Kopf
stellte und dem Kläger unberechtigterweise die Schuld
zuwies14. Hier wurde der
Volksmund bestätigt, dass eine Krähe der anderen kein
Auge aushackt. Den Ärztekammern fehlt die
Unabhängigkeit um als Klageinstanzen Patientenrechte
wahrnehmen zu können, d. h. der klagebehandelnde Jurist
könnte entlassen werden, wenn er sich auf die Seite der
Patienten stellen würde. (Ein Angestellter der KV, der Abrechnungsbetrug15 nicht mitmachen wollte, wurde
gefeuert16). Da ein
Jurist einem Arzt keine Weisungen erteilen kann (§ 2 (4)
der ärztlichen Berufsordnung17)
hackt er auf dem Schwächsten in der Hierarchie rum, d.
h. dem Patienten.
- Die Bundesärztekammer, da sie keine Auskunft erteilte18 über die verbandsinterne Aufsicht der
Bezirksärztekammer19
und Rechtsaufsicht des Sozialministeriums.
- Die Landesärztekammer
Baden-Württemberg, da sie nun zwar
vom Arzt die Einsicht erbat20,
aber sonnst nichts beitrug der
Klage (übersandt vom Sozialministerium)21
abzuhelfen. Da Akteneinsicht in den Klagevorgang nicht
gewährt wird, kann man sich leisten zu mogeln. Aber
meine Pappenheimer haben sich ja schon vorher deutlich zu
erkennen gegeben. Hier wurde möglicherweise das informelle
Selbstbestimmungsrecht verletzt auf jeden Fall aber
geschummelt22. Wegen der
Einsichtsverweigerung fliegt nicht auf, wer das gemacht
hat.
- Das Sozialministerium von
Baden-Württemberg führt
nur Rechtsaufsicht23,
keine Fachaufsicht. Die Klage wird
falsch dargestellt24, um
die Rechtsaufsicht
zu vernachlässigt25.
Die dokumentiert unvollständige Einsicht in
Arztunterlagen wird unterschlagen, Akteneinsicht in den
Klagevorgang abgelehnt. Dieses Klageorgan ist kann im
entscheidenden Bereich (Fachaufsicht) nicht mal was
sagen, im formalen Bereich lässt sie es durchgehen, dass
selbstverständliche EU Grundrechte (Einsicht) verletzt
werden.
- Das Innenministerium von
Baden-Württemberg schreibt
nicht zuständig zu sein26
für Datenschutzklage27. Eine Rechtsbelehrung28 wird nicht gegeben, da nur Gutachten
gegeben werden29. Rechtsbelehrung30
über Mängel der Berufsordnung bleibt unbeantwortet31.
- Die Berufsordnung
der Ärzte vom 10. April 2003 gibt nur Einsicht in
objektive Krankenunterlagen: nach §10 Absatz (2) sind
von der Einsicht "ausgenommen ... diejenigen Teile,
die subjektive Eindrücke oder Wahrnehmungen von
Ärztinnen und Ärzten enthalten." Der Landtag von
Baden-Württemberg passte die Berufsordnung der Ärzte
nicht an die neueste
Rechtsprechung (1
BvR 1130/9894) an, dass
die Ablehnung
in subjektive Informationen der Begründung bedarf.
Damit beruft sich die Berufsordnung immer noch auf 20
Jahre alte Rechtsprechung.
- Die Verfasser der Patientenrechtscharta
200232, da sie das
Berichtigungsrecht ausgelassen haben, das bei Patientenrechte
in Deutschland heute" vom 9./10. Juni 199933 noch dabei war.
- Krankenversicherungen sollten eigentlich die
"Anwälte" der Patienten und Versicherten sein.
Aber auch die AOK missachtet die Akteneinsicht und gibt
keine Information über Klagerechte34,
wie u. a. folgende Bewertung
der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 2.4.20035 zeigt. Dabei wird die traditionelle
paternalistische (Verwaltungs-)kultur36
befolgt, anstatt die Charta
der Grundrechts der EU37
anzuwenden. Konsequenterweise vergisst
man das Klagerecht zu er währen38,
wenn Patientenrechte beschrieben werden.
- Den Landtag von Baden-Württemberg,
da die Antwort39 des Petitionsausschusses bei
der Petition nur eine wortwörtliche
Abschrift des Schreibens des Ministeriums40 ist. Kein Wunder, dass der
Petitionsausschuss die Einsicht
ablehnte41. Mängel bei
gesetzlichen Einsichts- und Klagerechten und
gesetzgeberischer Handlungsbedarf werden nicht gesehen.
- Den Landtag von Baden-Württemberg, weil er wegen der Kosten die Übersetzung
von Europaratsempfehlungen zu u. a. Patientenrechten42 und dem Menschenrecht
der Informationsfreiheit43
ablehnte.
- Der Bundestag da Deutsche kein
"Recht auf eine gute Verwaltung" EU
Charter Artikel 4137
(siehe auch "Der
Europäische Kodex für gute Verwaltungspraxis44") haben. Das Recht auf
gute Verwaltung bedeutet in der EU nicht nur
Akteneinsicht, sondern auch das Recht auf begründete
Antworten (Kodex Artikel 18) innerhalb angemessener Zeit
(Artikel 17: spätestens 2 Monate). Vorschläge
Europaratsempfehlungen ins Deutsche zu übersetzen,
werden von der deutschen Verwaltung nicht beantwortet: http://wkeim.bplaced.net/020106coe.htm45, http://wkeim.bplaced.net/files/011223fischer.htm46 und http://wkeim.bplaced.net/files/020214bmi.htm47 geschweige die Ablehnung
begründet.
- Der Bundestag, da er immer
noch das
umstrittene Monopol48
der Rechtsanwälte49 (Rechtsberatungsgesetz
aus dem Jahre 193550)
aufrecht erhält, das von den Rechtsanwaltkammern ausgenützt
wird51. Dadurch werden
die Möglichkeiten von Behörden,
Auskünfte zu geben, begrenzt52.
Auch die Presse
wird daran gehindert über Rechte53
zu berichten. Gegen das Rechtsberatungsgesetz95 ist eine Verfassungsbeschwerde54 (Ergänzung55 vom 5.5.2000: Ein in Europa
einmaliges Monopol) anhängig. Die 8 in Karlsruhe haben
die Klage bisher nur liegenlassen. Es liegt auch eine Beschwerde
mit der Nr. 40901/02 beim Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte gegen Anwendung des
Rechtsberatungsgesetztes
vor. Ein Nürnbeger
Beamter der Sozialhilfe wurde angezeigt, weil er
systematisch Krankenscheine zu spät ausstellte.
Daraufhin wurde der Leider des Nürnberger
Integrationshilfeverein, der den Asylsuchenden
beistand, angezeigt und verurteilt wegen unerlaubter
Rechtsberatung. Verbraucherrechte
werden verletzt. Wo bleibt die Verpflichtung zu den
Grundrechten des Grundgesetzes?
- Der Bundes- und die Landesgesetzgeber, da sie die aus
der Nazizeit56 stammenden
Privilegien
der Ärzte57 (Suche
nach Zitat58: "45%
aller Ärzte waren NSDAP-Mitglieder", die "Hälfte
der deutschen Ärzte ... Mitglieder der NSDAP"59) und Anwaltskammern (Anteil
der NSDAP
Mitglieder in der Justiz 80%60)
als Körperschaften des öffentlichen Rechts, nicht
abschaffen. Es gibt keinen vernünftigen Grund den
ärztlichen und anwaltlichen Standesfunktionären
hoheitliche Funktionen zu übertragen. Das gesamte Gesundheitssystem
leidet darunter aus vordemokrastischer Zeit zu stammen.
Dagegen sollte ein Patienten- und
Mandantenschutzgesetzes verabschiedet werden61, da die heutigen
gesetzlichen Regelungen unzulänglich sind, da u. a. die
Ärzte- und Anwaltskammern nicht die Grundechte der Charta
der Europäischen Union37
praktizieren, das heißt z.
B. Akteneinsicht in Artikel 4137 (2) und das Recht auf begründete
Antworten innerhalb angemessener Zeit in Artikel 4137 (1).
- Das Verfassungsgericht
taugt auch nichts. Die Klage
http://wkeim.bplaced.net/v-klage.htm62
mit Fragen zu Patientenrechten63 wird ohne Begründung nicht
zur Entscheidung angenommen64.
Der Menschenrechtscharakter der Informationsfreiheit und
Einsicht wird also nicht behandelt. Das Bekenntnis zu den
Menschenrechten Artikel
1 (2) GG2 und dass
Völkerrecht vor Bundesrecht geht Artikel
25 GG2 ist nur ein Lippenbekenntnis65. Deutschland wurde im Fall Vogt gegen Deutschland ( - 7/1994/454/535 - EuGRZ 1995, 590 -
) wegen Verletzung der Meinungsfreiheit vom Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt. Trotzdem
führt die deutsche
Justiz das Ergebnis nicht durch und versucht so
weiterzumachen wie vorher. Das Grundrecht
der EU Charta auf eine begründete Antwort (Artikel 4137),
wird vom Verfassungsgericht
selbst für Petitionen66
dem Bürger
genommen67. Der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist
höchstwahrscheinlich der Ansicht, dass Gerichtsentscheidungen
begründet sein müssen68.
- Der Bundestag, da er die Petition
2-14-15-21260-040503 vom 25.10.01 zu Patientenrechten69 und Petition 2-14-15-2160-004220 einfach abschloss70, ohne auch nur auf die Frage der
Menschenrechte71,
Verhältnis zur EU Charta und Patientenrechte in den
übrigen europäischen Staaten (außer Norwegen) einging.
- Sieht das Bundesgesundheitsministerium
den hier aufgezeigten gesetzlichen Handlungsbedarf72? Aus der Antwort73 geht hervor, daß an der alten
vordemokratischen inspirierten Rechtsprechung
festgehalten wird74.
- Die Solidargemeinschaft der Versicherten
finanziert das teuerste Gesundheitswesen pro Kopf in der
EU (ca. 225 Milliarden jährlich), aber bei der
Qualität der Leistungen landet Deutschland im Vergleich
mit anderen EU Staaten im unteren Drittel (Platz 13 von
15): http://www.vz-nrw.de/SES79823442/doc1293A75 siehe auch das
Jahresgutachten des Sachverständigenrates 2000/2001: http://www.svr-gesundheit.de/gutacht/sogu00/kurzf00.pdf76, siehe auch World
Health Report 200077: Platz
2578 unter den
Industrieländern. Ein gleich schlechtes
Gesundheitssystem gibt es in der EU schon für ca. 45
Milliarden (EURO) billiger. Das beste
Gesundheitswesen der EU (Frankreich) ist immer noch ca.
23 Milliarden (EURO) (ca. 1 % des BNP) billiger.
Wo bleibt das Geld, das nicht bei den Patienten als
Leistung ankommt? Warum lassen sich die Versicherten und
Patienten so übers Ohr hauen? Strukturelle
Veränderungen sind notwendig um Korruption
zu bekämpfen meint
TI.
- Das deutsche Volk
und die deutschen Patienten, da sie zwar gemeinsam stark
wären, aber ihre Patientenrechte nicht durchsetzen und Überbleibsel
des Obrigkeitsstaates akzeptieren. Das Bekenntnis zu
den Menschenrechten
Artikel
1 (2) GG2 ist offenbar
ein Lippenbekenntnis. Aber da ist die Demokratie nicht
ungerecht: Bekommen die Wähler nur das, was sie gewählt
(= verdient) haben? Warum gibt es immer noch so viele
Untertanen und Autoritätshörige und so wenig Einsatz
für eigene (Menschen-)Rechte?
- Zusammenfassend
muss gesagt werden: Deutschlands Legislative,
Administrative und Judikative Gewalt bietet nicht nur
nicht die Gewähr dafür sich jederzeit für die Menschenrechte
einzusetzen, sondern stellt ganz im Gegenteil eigene vordemokratische
Gesetze über die Menschenrechte, das heißt duldet
und begeht Menschenrechtsverletzungen97. Bei der Informationsfreiheit
wird im Bund und 12 von 16 Bundesländern gegen die UN
Menschenrechte und die Grundrechtscharta
der EU verstoßen. Bei den Patientenrechten gegen die EU
Charta der Grundrechte und European
Charter of Patients Rights. Was für
"Menschen" sind das eigentlich, die sich das
widerspruchslos (außer ein paar Ausnahmen) gefallen
lassen?
Fragen:
Werden Musterprozesse
Rentner von der Erhöhung der Krankenkassenbeiträge auf das
Doppelte bewahren?
Wird der Kammeranwalt Patientenrechten
Geltung verschaffen79? (Obwohl
das Berufsgericht für den Beschluss
der Nichtbehandlung Gebühren erhebt80).
Anfrage
Gebührenordnung81 (pdf).
Akteneinsichtsgesuch
nach 2 Jahren Untätigkeit. Greift
die verbandsinterne Aufsicht? Beschwerde
an Sozialministerium.
Werden Selbsthilfegruppen in
der Öffentlichkeit und beim Gesetzgeber Gehör finden? Z. B. Der
Allgemeiner Patienten-Verband e.V.: http://www.patienten-verband.de/
61, die Bundesarbeitsgemeinschaft
der Notgemeinschaften Medizingeschädigter e.V.82
(Petition PDF-Format.)
und Opfer von Kunstfehlern: http://www.geburtsschaden.de/
83 und http://www.aerzte-pfusch.de/
84.
Wird die Patientenbeauftragte
zur Verbesserung der Lage beitragen?
Wird die WHO, die die "Europäischer
Partnerschaftsverbund für Patientenrechte und die Befähigung
der Bürger zum selbstbestimmten Handeln85"
ins Leben gerufen hat, Patientenrechte fördern? Leider scheint dieses Programm seit 1999 ohne
Aktivitäten86.
Als EU-Bürger frage
ich auch87: Wie lange möchte die EU Kommission:
http://wkeim.bplaced.net/330166.htm88
und das EU Parlament89
(Courrier du Citoyen90)
noch zuschauen, dass mir als EU Bürger in Deutschland das in
Europa üblichen Patientenrechte (siehe European
Charter of Patients Rights91)
und Grundrechte der EU Charta nicht zugestanden wird, d. h. dass
ich zum Bürger zweiter Klasse erniedrigt werde, wenn ich nach
Deutschland reise? Wie lange noch wird die EU dulden, dass
Deutschland ein Schandfleck im "Raum
der Freiheit" ist?
Das Europäischen Parlament stellt zur Lage der Grundrechte in
der Europäischen Union (2000) (2000/2231(INI)): A5-0223/200192: fest: "dass die in den
Kapiteln der Charta niedergelegten Rechte sowohl von den
europäischen Institutionen als auch von den Mitgliedstaaten
beachtet werden". Wird das Parlament seiner Meinung Geltung
verschaffen und die Petition http://wkeim.bplaced.net/petition_eu.htm89 positiv beantworten?
Wird der Europäische Konvent dieses Problem lösen93
und die Grundrechte der EU Charta auch für Mitgliedsstaaten
verbindlich machen?
Walter Keim
E-mail: walter.keim@gmail.com
Support freedom of information: http://wkeim.bplaced.net/foi.htm,
http://wkeim.bplaced.net/petition_un.htm,
http://wkeim.bplaced.net/v-klage_en.htm
Support patients rights: http://wkeim.bplaced.net/patients.htm#e-mail
Kopie: Anlage für in Petition 2-14-15-2160-004220
bearbeitet.
Ältere Entwürfe, Version: 0.0, 0.1,
0.2. Neueste
Version.
Anlagen:
- Patientenrechte in Europa: http://wkeim.bplaced.net/patienten.htm
- Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gg/
- Charta
der Grundrechte der Europäischen Union: http://www.sidiblume.de/info-rom/europa/2000c364_01.htm
- Active
Citizenship Network: http://www.activecitizenship.net/
- European
Charter of Patients Rights: http://wkeim.bplaced.net/files/european_charter.htm
- EU
1979: Charta der Patientenrechte für
Krankenhauspatienten: http://www.hope.be/07publi/publoth/Hospchart.htm
- WHO
hat 1994 allgemeine Patientenrechte proklamiert: http://www1.umn.edu/humanrts/instree/patientrights.html
- Artikel
10 des Übereinkommens über Menschenrechte und
Biomedizin: http://book.coe.fr/conv/de/ets/164-de.htm#A-10
- Patientenrechte in Norwegen: http://wkeim.bplaced.net/no_gesetze.htm.
- Verweigerung
der Einsicht in Arztunterlagen: http://wkeim.bplaced.net/files/000606dg.htm
- Ein Jahr lang
keine Antwortet: http://wkeim.bplaced.net/files/000719ab.htm
- Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg 23.10.2000: http://wkeim.bplaced.net/files/001023bzak.pdf
- 19.7.2000: Klage
an Bezirksärztekammer: http://wkeim.bplaced.net/files/000719ab.htm
- 8.4.2001: An
Bezirksärztekammer: http://wkeim.bplaced.net/files/010408bzak.htm
- KV Abrechnungsbetrug:
http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,228591,00.html
- Der Spiegel 52/2002: Kartell der
Abzocker: http://wkeim.bplaced.net/files/kartell_der_abzocker.pdf
- Ärztlichen
Berufsordnung § 2 (4): http://www.bnf.de/originalia/mbo.html#BI2
- Bundesärztekammer
2.10.2000: http://wkeim.bplaced.net/001002bak.htm#bak
- Verbandsinterne
Aufsicht der Bezirksärztekammer: http://wkeim.bplaced.net/001002bak.htm#010624
- Landesärztekammer 12.06.01: http://wkeim.bplaced.net/files/010612abw.pdf
- Klage an
Sozialministerium: http://wkeim.bplaced.net/010509sb.htm
- Selbstbestimmungsrecht
verletzt und geschummelt: http://wkeim.bplaced.net/files/000719dg.htm
- An Sozialministerium: http://wkeim.bplaced.net/files/petition3_sbw.htm
- Sozialministerium 26.10.01: http://wkeim.bplaced.net/011026sb.htm
- Sozialministerium 16.10.01: http://wkeim.bplaced.net/files/011016sm.pdf
- Innenministerium 16.08.00: http://wkeim.bplaced.net/files/000816im.pdf
- An Innenministerium 19.07.00: http://wkeim.bplaced.net/000719ib.htm
- An Innenministerium 04.10.00: http://wkeim.bplaced.net/001004ib.htm
- An Innenministerium: http://wkeim.bplaced.net/files/petition3_ibw.htm
- An Innenministerium 20.07.00: http://wkeim.bplaced.net/000720ib.htm
- Innenministerium 15.05.01: http://wkeim.bplaced.net/010515ib.txt
- http://www.lebertransplantation.de/pdf/Patientenrecht.pdf
- Patientenrechte heute: http://www.patientenunterstuetzung.de/Grundsaetzliches/patientenrechte_in_deutschland.htm
- Petition: http://wkeim.bplaced.net/petition2.htm#petition
- AOK 2.4.2002: http://wkeim.bplaced.net/files/000402aok.pdf
- Verfassungsbeschwerde: http://wkeim.bplaced.net/v-klage.htm#hintergrund
- Charta
der Grundrechts der EU: http://www.sidiblume.de/info-rom/europa/2000c364_01.htm#art41
- http://www.patientenrechte.de/mvpatientenrechte.html
- Antwort auf Petition: http://wkeim.bplaced.net/petition3.htm#antwort
- Sozialministerium Baden-Württemberg: http://wkeim.bplaced.net/files/020607sbw.pdf
- http://wkeim.bplaced.net/files/petition3_p2.pdf
- Petition Informationsfreiheit: http://wkeim.bplaced.net/petition_bw.htm#antwort
- http://www.heise.de/tp/deutsch/special/frei/12314/1.html
- http://www.ombudsman.europa.eu/code/pdf/de/code2005_de.pdf
- Europarat: http://wkeim.bplaced.net/020106coe.htm
- An Bundesaussenminister: http://wkeim.bplaced.net/files/011223fischer.htm
- An Bundesinnenministerium: http://wkeim.bplaced.net/files/020214bmi.htm
- http://www.forumjustizgeschichte.de/Zur_Veruntreuun.97.0.html
- http://www.tacheles.wtal.de/aktuelles/hammel/rechtsberatungsgesetz2.asp
- http://wkeim.bplaced.net/files/de_rechtsberatung.htm
- http://www.tacheles.wtal.de/aktuelles/hammel/rechtsberatungsgesetz2.asp
- Bundesgesundheitsministerium 20.08.00: http://wkeim.bplaced.net/files/000820bmg.pdf
- Verfassungsbeschwerde Rechtsberatung: http://www.gabnet.com/jus/rberg1.htm
- Verfassungsbeschwerde Dr. Kramer: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=110
- Verfassungsbeschwerde Zusatz: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=111
- http://www.forumjustizgeschichte.de/Die_Entstehung.82.0.html
- http://www.kvberlin.de/STFrameset165/index.html?/Homepage/publikation/archiv/kvbla0702/kvb0702u.html
- http://wkeim.bplaced.net/files/heesch.htm
- http://www.kvberlin.de/STFrameset165/index.html?/Homepage/publikation/pk2002/pk061102.html
- Umgang der Justiz mit NS-Vergangenheit:
http://wkeim.bplaced.net/files/Umgang_der_Justiz_mit_ihrer_NS-Vergangenheit.htm#80
- Patientenvereinigung: http://www.patienten-verband.de/
- Verfassungsbeschwerden
Informationsfreiheit: http://wkeim.bplaced.net/v-klage.htm
und vom 18.8.05: http://wkeim.bplaced.net/files/verfassungsbeschwerde.htm
- Verfassungsbeschwerde: http://wkeim.bplaced.net/v-klage.htm#patienten
- Bundesverfassungsgericht: http://wkeim.bplaced.net/files/020621bvg.pdf
- Berufsverbote: http://www.berufsverbote.de/docs/hh-dammann.html
- Bundesverfassungsgericht:http://wkeim.bplaced.net/files/030310bvg.htm
- Bundesverfassungsgericht: http://dejure.org/gesetze/rechtsprechung/Hollerlanderschliessung.html
- http://www.justizskandale.de/1/schoeler_bverfg.html
- Petition Patientenrechte: http://wkeim.bplaced.net/petition4.htm
- Landtag Baden-Württemberg: Antwort auf
Petition: http://wkeim.bplaced.net/petition4.htm#antwort
- Petition: http://wkeim.bplaced.net/petition4.htm#menschenrechte
- Petition: http://wkeim.bplaced.net/petition4_bgm.htm
- Bundesministerium der Gesundheit: http://wkeim.bplaced.net/files/030314bgm.pdf
- Bundesministerium der Gesundheit: http://wkeim.bplaced.net/files/030428bgm.htm
- http://www.vz-nrw.de/SES79823442/doc1293A
- Sachverständigenrates 2000/2001: http://www.svr-gesundheit.de/gutacht/sogu00/kurzf00.pdf
- World
Health Report 2000: http://www.who.int/whr/2001/archives/2000/en/index.htm
- WHO Health ranking: http://www.photius.com/rankings/healthranks.html
- Kammeranwalt:
http://wkeim.bplaced.net/020322ab.htm
- Landtag Baden-Württemberg: Petition
13-1413: http://wkeim.bplaced.net/files/L-BW-Petition_13-1413.htm
- Gebührenordnung:
http://wkeim.bplaced.net/files/Gebuehrenordnung.htm
- Notgemeinschaft Medizingeschädigter
e.V: http://www.bag-notgemeinschaften.de/Petition/petition.html
- http://www.geburtsschaden.de/
- http://www.aerzte-pfusch.de/
- Europäischer
Partnerschaftsverbund für Patientenrechte und die
Befähigung der Bürger zum selbstbestimmten Handeln:
http://bmj.com/cgi/content/full/318/7193/1234/b
- Patients Rights in Europe: http://wkeim.bplaced.net/patienten.htm#WHO_1997
- http://wkeim.bplaced.net/020418eu.htm
- http://wkeim.bplaced.net/330166.htm
- Petition to EU Parliament: http://wkeim.bplaced.net/petition_eu.htm
- Courrier du
Citoyen 23. February 2002: http://wkeim.bplaced.net/020823eu.htm
- European
Charter of Patients Rights: http://www.activecitizenship.net/content/blogcategory/32/77/
- Lage der Grundrechte in der
Europäischen Union (2000) (2000/2231(INI)): A5-0223/2001
- Petition 25. April 2002: http://wkeim.bplaced.net/020427eu.htm
- Bundesverfassungsgericht (BVerfG) 1 BvR
1130/98 vom 16.9.1998: http://www.bverfg.de/entscheidungen/text/rk19980916_1bvr113098
- Links zum Rechtsberatungsgesetz: http://www.rechtsberatungsgesetz.info/links/index.html
- Beschwerde
vom 13.11.2002 beim Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte gegen Rechtsberatungsgesetz: http://www.gscbs.de/forum/faktuell/rechtsberatung/uebersichtrg.htm
- Urteile des EGMR auf
Deutsch: http://www.coe.int/T/D/Menschenrechtsgerichtshof/Dokumente_auf_Deutsch/Volltext/Urteile/ http://www.egmr.org/
- Menschenrechtsverletzungen
in Deutschland: http://wkeim.bplaced.net/files/de_menschenrechte.htm
Unterstützt die Stärkung der
Patientenrechte durch eine E-Mail an das
Bundesgesundheitsministerium mit einer Kopie an den Bundestag.
Unterstützt die Stärkung der Patientenrechte, mit
folgender Email an das Bundesministerium für Gesundheit (hier
klicken):
Ich unterstütze die Stärkung der Patientenrechte. Die
Regelungen zum Patientenschutz sind bisher unübersichtlich in
vielen Gesetzen und Gerichtsentscheidungen verstreut und deshalb
für den Patienten schwer zu handhaben. Deshalb unterstützen
viele Beteiligten (u. a. der Sachverständigenrat) Bestrebungen,
die Rechte des Patienten einheitlich und übersichtlich zu
regeln. Dies würde zur Rechtsicherheit aller Beteiligten im
Gesundheitswesen beitragen. Die Bundesregierung sollte nun
einlösen, was sie selbst zu Zeiten ihrer Bundestagsopposition
gefordert hat: Die Rechte von Patienten müssen verbessert
werden. Dazu ist ein eigenes Patientenschutzgesetz geeignet.
Dabei kann die European Charter of Patients Rights
http://wkeim.bplaced.net/files/european_charter.htm
Anregungen geben.
(Natürlich kann dieser Text im Email Programm beliebig geändert
und ergänzt werden).
Unterstützt die Stärkung der
Patientenrechte durch eine E-Mail an die Kommission der EU mit
einer Kopie an das Europäische Parlament.
Viele Länder in Europa haben Gesetze oder Chartern, die
Rechte der Patienten sichern. Aber Minimum Standards
fehlen. Um allen Europäischen Bürgern Patientenrechte zu
garantieren und mit der internationalen Entwicklung mitzuhalten
sollten Patientenrechte in den Mitgliedsstaaten gestärkt werden.
Support Patients rights, by
the following E-Mail to the European Commission (click here):
I support the call to the
European Commission for securing the rights of patients.
As a guideline I suggest to use European Charter
of Patients Rights http://wkeim.bplaced.net/files/european_charter.htm
and the "Recommendation Rec (2000) 5 of the Council of
Europe on the development of structures for citizen and patient
participation in the decision-making process affecting health
care": http://www.social.coe.int/en/qoflife/recomm/R(00)5.htm
.
(You may change the text according to your needs).
Besucher Nr.
seit 5.1.2003
[Material
Patientenrechte]
[Patientenrechte
in Europa] [Bildung der KV und Ärztekammern] [Petitionen] [Informationsfreiheit]
[Zur Homepage]
Informationsfreiheit in Europa: